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Finanzen der Oma im Pensionistenheim - ihr bleibt nix

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Eowyn, 14 September 2011.

  1. Eowyn

    Eowyn Gast-Teilnehmer/in

    Meine Oma ist im Pensionistenheim und bezieht ca. 1800€/Monat Pension. Davon bleiben ihr 300€ im Monat, der Rest geht ans Heim.

    So nun ist sie in letzter Zeit oft im Krankenhaus gewesen und braucht auch sonst viele Medikamente. Die Kosten dafür belaufen sich teilweise auf den Betrag, der ihr zum Leben bleibt (also die 300€). Von den 300€ muss sie jedoch Friseur, Taschentücher, Zeitschriften, neue Kleidung, etc bezahlen.


    • Gibt es eine Möglichkeit von den Krankenhauskosten bzw. Rezeptkosten befreit zu werden? Angeblich ist ihre Pension dazu zu hoch.
    • Kann sie sich einen Teil in Form des Steuerausgleichs (Sonderkosten) rückholen?
     
  2. tondy

    VIP: :Silber

    Prinzipiell ja: das sind außergewöhnliche Belastungen. Allerdings gibts da einen Selbstbehalt, der in Abzug gebracht wird. Und der Selbstbehalt wird bei der Pensionshöhe doch beträchtlich sein. Ob nach Abzug des Selbstbehaltes noch viel zum Absetzen übrig bleibt, wage ich zu bezweifeln.
     
  3. genau dasselbe problem hatte mein opa. leider haben wir keine lösung gefunden. :(
    tut mir leid, dass ich dir auch nicht helfen kann...
     
  4. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    1800 € ist aber schon auch eine ganz üppige Pension - deutlich über dem Durchschnitt.

    Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als in ein günstigeres Heim zu ziehen.
     
  5. tartoletta

    tartoletta Gast

    pflegeheim ist pflegeheim und die kosten werden nach dem grad der pflegebedürftigkeit berechnet. ich gehe jetzt mal davon aus, dass in den 1800 euro auch das pflegegeld enthalten ist.

    ist leider ein weit verbreitetes problem, rat kann ich dir auch keinen geben
     
  6. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Die Befreiung von der Rezeptgebühr würde ich auf jeden Fall beantragen.

    Ich erinnere mich, dass mein Opa in seinem letzten Lebensjahr auch befreit war - trotz Höchstpension und Pflegegeld.

    LG,
    Glueckskatze
     
  7. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte eine ähnliche Situation vor einiger Zeit - trotz recht hoher Witwenpension und Pflegegeld blieb eigentlich nur das Taschengeld! Dennoch sehe ich das schon etwas realistisch. Normalerweise kostet ein Pflegeplatz ab 2.000,-- aufwärts(das Heim musste bei meiner Oma von meiner Familie bis zum Pflegebescheid selbst bezahlt werden und das war bei uns im Monat fast 3.500,-- in Wien) .. also legt der Staat ohnehin bei jedem Pflegefall noch einiges an Geld dazu, damit eine außerhäusliche Pflege überhaupt möglich ist.

    Ich kenne jetzt nicht die Situation in deinem Bundesland - aber ich denke, dass der Regress aufgehoben wurde und somit kein Vermögen von der Oma angetastet wird - somit ist es aus meiner persönlichen Sicht durchaus legitim, dass für die Zeit im Pflegeheim die Familie für zusätzliche Kosten oder ein paar Euro zusätzliches Taschengeld aufkommen kann!

    lg Jasmine
     
  8. tartoletta

    tartoletta Gast

    in NÖ wird sehr wohl auf das vermögen des pflegeheimbewohners zugegriffen, lediglich die kinder müssen nichts mehr dazuzahlen

    d.h. wenn z.b. ein haus vorhanden ist, das sich im besitz des ph-bewohners befindet, muss das haus vom taschengeld erhalten werden (grundsteuer, heizen im winter,...) und wenn man pech hat, steht schon die landesregierung im grundbuch
     

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