1. Reden wir miteinander ...

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Finanzamt - Nachzahlung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 30 November 2010.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Ich habe mal gehört, dass man, wenn man freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat und nachzahlen soll - Einspruch erheben kann, wenn man in dem einen Jahr nur eine Arbeitsstelle hatte und nie arbeitslos gemeldet war....

    Stimmt das? Wenn ja, was soll man schreiben - wie muss der schriftliche Einspruch aussehen --- kann man dies auch über Finanzonline machen oder muss das eingeschrieben übern Postweg geschehen?
     
  2. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Du machst keinen Einspruch, sondern ziehst den Antrag zurück! Geht allerdings wirklich nur bei der freiwilligen ANV...
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern bei der ANV eine NAchzahlung herauskommt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit den Antrag zur ANV zurückzuziehen.

    Nicht möglich ist das wenn du eine Pflichtveranlagung machen musst oder wenn du zu Unrecht Absetzposten bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden die dir (zum Teil) nicht zustehen.

    Schau ins Steuerbuch 2010 Seite 107 ff, dort ist das sehr gut beschrieben.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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