1. Reden wir miteinander ...

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finanzamt - ebay

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von atti18, 8 März 2007.

  1. atti18

    atti18 Gast-Teilnehmer/in

    achtung an alle "gross-verkäufer" in ebay - das finanzamt ist am schnüffeln:eek:
     
  2. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Bevor hier die große Panik ausbricht: jemand, der seine eigenen gebrauchten Waren über Ebay verkauft, kann nicht steuerpflichtig werden.

    Steuerpflicht kann nur entstehen, wenn Waren angekauft werden, um sie im Ebay zu versteigern. Entscheidend für eine Steuerpflicht sind hier die grundsätzlichen Merkmale einer selbständigen Erwerbstätigkeit - das sind Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit der Tätigkeit.

    Umsatzsteuer wird ohnehin erst ab einem Umsatz von € 30.000 per anno relevant. Und auch bei selbständigem Handel neben einem Dienstverhältnis gilt ein Freibetrag von € 730 Gewinn jährlich für die Einkommensteuer.

    Wird Ebayhandel gewerbsmäßig ausgeführt, sollte man sich zudem um die sozialversicherungs- und gewerberechtliche Seite kümmern.
     

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