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Feiertage rechnen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von waswasi, 7 Januar 2014.

  1. waswasi

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Feiertage an denen man nicht arbeitet, kann man ja trotzdem abrechnen, im Handel.

    Rechnet man die Stunden, für die man angemeldet ist, oder die man wirklich arbeitet?

    Ich hoffe, ihr wisst was ich meine.
     
  2. Q

    Q Gast

    Ich weiß, was du meinst, aber ich weiß nicht, wie das im Handel gehandhabt wird. Ich hatte immer nur gleichmäßige Arbeitszeit, also von daher ...
     
  3. Schnabilein

    VIP: :Silber

    Bei uns wird es so gerechnet. Ich arbeite 18h in der Woche und habe eine 6 Tage Woche. D.h meine Tagesarbeitszeit sind 3h. Also zählt bei mir der Feiertag 3h. In der Woche muss ich also nur meh 15h arbeiten um auf die nötige Sundenanzahlzu kommen. Ob das aber überall so gerechnet wird weiß ich nicht.
     
    Vivienn gefällt das.
  4. waswasi

    VIP: :Silber

    Danke euch beiden.
     
  5. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Welche Feiertage arbeitet man denn im Handel außer dem 8.12.?
     
  6. waswasi

    VIP: :Silber

    Wenn immer offen sit, viele! ;)

    Es geht aber darum das man sie bezahlt bekommt, wenn man nicht arbeitet.
     
  7. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Achso, stimmt, das solls ja auch geben. ;)
    Ich würd meinen, dass man seinen normales Grundgehalt bekommt und für gearbeitete Sonn- und Feiertage entsprechende Zuschläge. Wenn man einen Feiertag nicht arbeitet, weil eben freier Tag, kanns dafür keinen Zuschlag geben. So würds mir logisch erscheinen. Wie ists jetzt also wirklich?
     
  8. waswasi

    VIP: :Silber

    Das Problem an der Sache ist aber, dass ich für 30 Stunden angemeldet bin, aber 42 arbeite.
    Was bekomme ich dann für den Feiertag?

    Den Rest hast du richtig erkannt.
    Da ich das aber nicht gewusst habe, habe ich die Feiertage jahrelang nicht verrechnet.
    Ich schreibe meine Stunden zusammen und rufe dann den Lohnverrechner an. Eine Bekannte hat mir dann gesagt, dass da etwas schief läuft.
     
  9. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Wie meinst du das, du hast die Feiertage nicht verrechnet?
    Du hast dann jedes Monat 10 Mehrstunden und 2 Überstunden würd ich sagen. Zumindest wärs bei mir so. Wenn du regelmässig Mehr- bzw. Überstunden machst, muss der Gehaltsentgang bei Urlaub und Krankenstand ausgeglichen werden.
    Es gibt hier eh Experten betreffend Personalverrechnung, vielleicht meldet sich noch wer.
     
  10. waswasi

    VIP: :Silber

    Wenn ein Feiertag war, habe ich die Stunden (vom Feiertag) nicht dazu gerechnet, ich habe nur die stunden geschrieben, die ich wirklich gearbeitet habe.

    Wenn ich in der Woche normal 42 Stunden arbeiten würde und es war ein Feiertag, habe ich nur 33 Stunden, für die Woche, gerechnet. Verstehst?
     
  11. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Die Frage ist dabei erstmal, wie deine angemeldeten 30 Stunden auf die Woche aufgeteilt sind.
     
  12. waswasi

    VIP: :Silber

    Ich habe eine 5 Tage Woche!

    Aber schriftlich festgaehalten sind meine Stunden nicht.
     
  13. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Also 5x6 Stunden, und tatsächlich arbeitest du regelmäßig 42 Stunden? Wie teilen sich die auf?
     
  14. waswasi

    VIP: :Silber

    Mo 5
    Di 10
    Mi, Do, Fr je 9
     
  15. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Also nach meinem Verständnis bekomme ich, wenn ich an einem Feiertag arbeite, die gearbeiteten Stunden plus einen Feiertagszuschlag bezahlt, weil ich normalerweise am Feiertag automatisch frei hab. Bei Verträgen oder in Branchen, wo das nicht so ist, gibts möglicherweise nur den Zuschlag ausgezahlt, weil der Tag als solcher regulär gearbeitet wird. Wenn in so einem Fall der Feiertag nicht gearbeitet wird, stellt sich erstmal die Frage, warum nicht, wenn es ein regulärer Arbeitstag ist.

    Interessiert mich inzwischen auch, wie das wirklich ist..
     
  16. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Fraglich auch, ob es legal ist, permanent mit zuwenigen Stunden angemeldet zu sein. Oder willst du das so?
     
  17. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    In der Anmeldung an die Sozialversicherung (deren Kopie du vom Dienstgeber bekommen musst) steht genau drinnen wieviele Stunden pro Woche an wievielen Tagen pro Woche du arbeitest. Auch im Dienstvertrag sollte das angeführt sein.

    Angenommen du arbeitest 30 Stunden an 5 Tagen pro Woche, bedeutet das, dass du pro Arbeitstag 6 Stunden (30 dividiert durch 5) arbeiten musst. Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag musst du in dieser Woche also um 6 Stunden weniger (somit nur 24 Stunden) arbeiten, damit du auf deine Normalarbeitszeit kommst. Arbeitest du mehr als 24 Stunden, ist alles darüber eine Mehrstunde, auch wenn es insgesamt weniger als 30 Stunden sind.

    Arbeitest du am Feiertag trotzdem, zählt jede gearbeitete Stunde als 2 Stunden, die von den 24 Stunden (30-6, da Feiertag) abgezogen werden.
     
    BuddhaLight gefällt das.
  18. waswasi

    VIP: :Silber

    Danke dir. Wie ist es aber, wenn ich regelmässig mehr als die 30 Stunden arbeite? Was wird dann für den Feiertag gerechnet?

    Ich hatte, in dieser Firma, noch nie einen Dienstvertrag.
     
  19. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Ist Feiertagszuschlag immer 100%? Kommts da nicht drauf an, ob Regulär-, Mehr- oder Überstunde?
     
  20. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Du musst eine Regelarbeitszeit haben, die mit deinem Dienstgeber vereinbart ist (z.B. 1000 Euro für 30 Wochenstunden).

    Diese muss zwingend in der SV Anmeldung angegeben werden, deren Kopie dir der Arbeitgeber aushändigen muss, nachdem er dich angemeldet hat.
    Und im Kollektivvertrag deiner Branche findest du die Vollarbeitszeit (meist 38,5 Stunden).

    Die Regelarbeitszeit wird durch die Arbeitstage pro Woche dividiert, um auf die Tagesarbeitszeit zu kommen. Wird die regelarbeitszeit pro Woche überschritten, ist das eine Mehrstunde und muss vergütet werden (oder ersetzt, indem du diese Zeit zusätzlich frei bekommst). Wird die Vollarbeitszeit in einer Woche überschritten, ist das eine Überstunde.
     
    #20 0xym0r0n, 7 Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7 Januar 2014

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