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Fehler bei Pfandrecht

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 17 Januar 2014.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Leider hat der Notar bei mir im Grundbuch fast 30.000 Euro zuviel beim Höchstbetrag des Pfandrechts zu Gunsten der Bank eingetragen.
    Die Bank erklärt mir, dass das eigentlich nichts ausmacht, da die Bank ja eh nur einen ausstehenden Betrag einklagen kann.
    Ich bin da skeptisch - was ist, wenn ich später mal eine zweiten Kredit auf das Grundstück aufnehme oder es belehnen möchte. Da ist es doch besser je niedriger der bereits bestehende Pfandrechtseintrag ist, denn mir wird kaum eine Bank einen Kredit geben, der höher ist als der verbleibende Restwert des Grundstücks nach Abzug der Höhe des bestehenden Pfandrechts - oder seh ich das falsch?
     
  2. Eistee

    VIP: :Silber

    Warum berichtigt der Notar seinen Fehler nicht einfach? Er wird ja von dir für eine Leistung bezahlt, die hat er nur mangelhaft erbracht also soll er es ausbessern.
     
    melii gefällt das.
  3. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube nicht, dass das ein Fehler ist.

    Eingetragene Pfandrechte übersteigen den tatsächlichen Kreditbetrag immer um eine recht beachtliche Summe, weil die Banken sich auch eventuelle Betreibungskosten absichern wollen.

    Die Summe, die eingetragen wird, steht im Kreditvertrag, den du unterzeichnet haben musst.

    Bei Folge-Hypothekarkrediten fragt man meistens die schon kreditgebende Bank um eine Aufstockung. Weil das Pfand bereits im Grundbuch eingetragen ist, spart man sich so beachtliche Nebenkosten. Viele löschen eine Belastung auch nach kompletter Rückzahlung nicht, um sich die Option eines künftigen Kredites offen zu lassen. Möchte man eine andere Bank um einen Folgekredit fragen, schuldet man meistens den Kredit der ersten Bank zur Folgebank um und dann erfolgt auch eine komplette Neueintragung ins Grundbuch.

    Die Nutzung zweier verschiedener Banken für Kredite auf ein einziges Immobilienobjekt ist unüblich außer das Objekt ist enorm viel mehr wert als die erste Kreditsumme. In diesem Fall ist aber wieder die Eintragung der Hypothek schon bei der ersten Bank unüblich.
     
  4. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Es ist wirklich ein Fehler, die Auskunft stammt von der Bank. Die Bank meint aber auch, so einen Fehler auszubessern verursacht nur unnötige Kosten.
    Ich kenne mich da leider kaum aus und frage mich ob ich das nicht später bereue.
    Der richtige einzutragende Betrag wäre die Hälfte vom Wert der Bankschätzung des Objekts, dh. die richtige Pfandrechthöhe entspricht der Hälfte des Grundstückswertes.
    Das Grundstück ist in hervorragender Lage, dh. der Wert wird sicher steigen. Es ist dzt. ein altes Einfamilienhaus drauf, was nix wert ist, da aber Bauklasse II besteht hätte ich theoretisch die Möglichkeit mit einem neuem Haus den gesamten Wert deutlich zu steigern.
    Ob da dieselbe Bank zum Zuge kommen wüde wäre halt Verhandlungssache. Einen Neubau habe ich dzt. nicht vor, aber man weiß ja nie was das Leben so mit sich bringt.

    Grundsätzlich gehts aber mir darum, ob eine überhöhte Eintragung mir später Nachteile bringen könnte, zB auch bei einer Belehnung.
     
  5. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Wenn es tatsächlich ein Fehler ist, würde ich schon rein prinzipiell darauf bestehen, dass die Bank den Fehler korrigiert.

    Die Bank hat allerdings dahingehend recht, dass es nicht viel "schadet" und eine Korrektur sehr teuer ist. Die Kosten der Eintragung betragen 1,2% des Pfandbetrages (plus Notarkosten). Das müsste derjenige bezahlen, der den Fehler gemacht hat (mit grosser Sicherheit die Bank, denn der Notar bekommt die Pfandurkunde von dieser fixfertig und leitet sie nur an das Grundbuch weiter).

    Ich würde höchstens dann auf die Korrektur verzichten, wenn die Bank mir entgegen kommt. Entweder mit Verzicht auf ein paar Raten oder eine extrem niedrige Fixzinsvereinbarung über die ganze Laufzeit oder Ähnliches. Den maximalen Spielraum deiner potentiellen Ersatz-Forderungen kannst du mit den Infos oben ausrechnen.
     
    Eistee gefällt das.
  6. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Den Fehler hat der Notar gemacht. Habe mich ziemlich geärgert über den Kerl, weil er bei jeder einzelnen Eintragung im Grundbuch einen Fehler hineingehaut hat. Dann hat er noch völlig unübliche Sachen in den Kaufvertrag geschrieben, woraufhin ich einen Anwalt bemüht habe das Ganze Korrektur zu lesen. Den Anwalt musste ich natürlich zahlen.
    Und für sowas kassiert der Notar einen Haufen Geld.
     
  7. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Dann wäre es besser gewesen, den Notar zu wechseln. Denn der sollte DICH vertreten und nicht die Gegenseite.

    Die Pfandurkunde mit dem Pfandbetrag erhält er üblicherweise trotzdem von der finanzierenden Bank und schreibt sie nicht selbst. Diese muss ja auch von der Bank beglaubigt unterzeichnet werden, bevor sie zum Grundbuch geht.

    Ansonsten gilt, was ich oben gesagt habe, ich würde es jedenfalls korrigieren und mich nicht abwimmeln lassen. Außer ich bekomme einen guten Grund, darauf zu verzichten.
     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    der Notar vertrat hauptsächlich die Interessen der Maklerin, die ihm wiederum Aufträge zuschanzte...
     
  9. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Der Notar vertritt grundsätzlich gar keine Seite, sondern wickelt das Geschäft objektiv und formal richtig ab. Passiert ihm ein Fehler, haftet die Haftpflichtversicherung (die im Übrigen beim Notar pflicht ist, beim Rechtsanwalt jedoch nicht).
     
  10. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    War bei mir leider nicht so.
    Der Notar bei dem ich war vertrat hauptsächlich die Interessen der Maklerin die ihm im Gegenzug wiederum Aufträge zugeschanzt hat...
     
  11. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Dann frag bei der Notariatskammer nach, was du unternehmen kannst.

    ich würde dem notar an die Pelle rücken und bevor nicht alles seine Richtigkeit hat, auch nicht runter gehen.
     
  12. AliLeo1626

    AliLeo1626 Gast-Teilnehmer/in


    Das stimmt aber nicht jetzt nicht. Ohne Nachweis einer HP-Versicherung bekommt ein Rechtsanwalt keine Zulassung.
     
  13. auf die korrektur bestehe ich aber sicher! dafür hat er eine haftpflichtversicherung!
     
  14. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Hast recht... was dieses Thema betrifft, muss seine Haftpflichtversicherung zahlen.
     
  15. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in


    Hast Du es denn nicht vorher gelesen?
    Bei mir wurde alle Unterlagen vom Notar in meinem Beisein vorgelesen und mir natürlich parallel ausgehändigt. Also bevor sie offiziell wurden. Das darf hier auch vom Gesetz her gar nicht anders gehandhabt werden.
     
    #15 anna-mari, 11 Februar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 11 Februar 2014
  16. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    wie meinen?
    Natürlich habe ich keinen Grundbuch-Entwurf für meine Eintragung vorher gelesen.
    Was der Notar verliest ist der Kaufvertrag, aber nicht die Sachen die er daraufhin ins Grundbuch einträgt. Das hat der feine Notar einfach hint und vorne schlampert abgetippt.
     
  17. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir stand die Summe halt in den Unterlagen, die ich vorher vom Notar bekam.
    Wenn der das einfach verschlampt und dann im Grundbucheintrag eine andere Summe notiert hat, würde ich ihm auch mitteilen, dass er es auf seine Kosten zu ändern hat.
     

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