1. Reden wir miteinander ...

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farbige Flächen übermalen beim Ausziehen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KaBi30, 17 Juni 2012.

  1. KaBi30

    KaBi30 Gast-Teilnehmer/in

    hallihallo,

    ich hoffe jemand kann mir über folgendes rechtliche auskünfte geben:

    wir ziehen aus unserer wohnung aus und haben in vielen räumen farbige flächen, streifen etc.
    mit dem nachmieter haben wir jetzt, damit wir eine höhere ablöse von ihm bekommen, ausgemacht, dass wir die farbigen flächen weiß übermalen. jetzt möchte dieser aber, dass nicht nur die farbigen flächen, sondern die gesamte wand, die dies betrifft von uns weiß gestrichen wird.

    müssen wir das tun? oder reicht die farbige fläche? oder ist das ausmachungs-sache zwischen uns u dem nachmieter?

    es handelt sich um eine genossenschaftswohnung in linz. da wir der genossenschaft schon gesagt haben, dass bzgl. ausmalen mit dem nachmieter eine einigung besteht, hat sich hier die genossenschaft ausgeklingt und wir kriegen somit auch unsere kaution zurück.

    lg
    kabi
     
  2. maha

    VIP: :Silber

    Weiß ist nie weiß. Daher gehört natürlich die ganze Wand gestrichen, besser noch das ganze Zimmer.
     
  3. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    ehrlich, ich würde auch drauf bestehen! Wie sieht dass den aus, nur die farbigen Stellen weiss zu übermalen.

    wie steht es im Mietvertrag drinnnen??? normal ist das reingeschrieben, wie die Wohnung zu übergeben ist.

    was da drinnen steht zählt, denn nur mündlich ausgemacht, werdet ihr den kürzen ziehen.
     
  4. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    nachdem es eine direktvergabe und somit ausmachungssache ist sollten beide seite zu ihren wort stehn. du hast gesagt die farbigen flächen werden weiss und er hat es akzeptiert und kann im nachhinein nicht was anderes sagen. habt ihr die wohnungspapiere schon unterschrieben und das geld bekommen???
     
    KaBi30 gefällt das.
  5. renmo

    renmo Gast-Teilnehmer/in

    würdest du wollen, dass eine wand einfach nur ausgebessert wurde und nicht einfärbig weiß ist?
    ich denke einmal nicht.

    auf soetwas würde ich nicht einmal kommen.

    also einfach alles schön ausmalen. bei starken farbtönen werdet ihr wohl öfters drüber müssen.
    dafür bekommt ihr auch mehr ablöse.
    müsst halt jetzt das "mehrgeld" in etwas arbeit und farbe investieren.
     
    mama1982 gefällt das.
  6. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn nichts schriftlich gemacht wurde, kann sie sich auf den Kopf stellen, wenn es so im Mietvertrag drinnen steht.

    Vielleicht hat der Nachmieter es auch nur gesagt, dass er die Wohnung sicher bekommt, und jetzt will er es eben alles weiss.

    Und wenn sich die Genossenschaft einschaltet, sieht das dann ganz anderes aus, die kommen nämlich nochmal anschauen und dann kann es sehr genau werden.
     
  7. KaBi30

    KaBi30 Gast-Teilnehmer/in

    im mietvertrag steht nichts über das ausmalen drinnen.

    es ist ja derzeit gesetzlich so, dass nur dann vom vormieter weiß ausgemalt werden muss, wenn markante farben gestrichen wurden und starke verschmutzungen vorliegen. beides ist bei uns nicht der fall. es handelt sich um helle farben (gelb) und nur akzente, also streifen keine ganze wand. ich konnte im netz aber nirgends finden, ob man jetzt die ganze wand weiß streichen muss oder nur die farbe abdecken muss.

    außerdem haben wir ja der genossenschaft schon gesagt, dass diesbezüglich einigung besteht. das hat sich mit heute aber leider wieder relativiert.

    mich hätte eben interessiert, ob es dazu gesetzliche regelungen gibt - ganze wand oder nur die farblichen flächen. aber morgen ist eh montag u ich werd mal schauen wo ich das erfragen kann.

    danke aber an eure statements.

    lg
    kabi
     
  8. renmo

    renmo Gast-Teilnehmer/in

    zwischenzeitlich hättest die wände schon lange ausgemalt.

    und die abdeckerei macht dann eigentlich mehr arbeit aus, wie wenn du gleich die ganze wand ausmalst.
    aber kannst ja versuchen nur die streifen zu überdecken. nur was soll das bringen?
    der nachmieter müsste dann so oder so neu ausmalen, dann könntest gleich alles so lassen wie es ist.

    du bekommst mehr geld dafür musst halt ausmalen. war ja so abgemacht.
    versteh nicht wirklich wo da nun das problem liegt?
    ausgemacht ist ausgemacht und mal solllte auf sein wort stehen.
     
    anelej, melii, pipihendi und 2 anderen gefällt das.
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wie kann man wegen sowas so herumtun?
    Die Vereinbarung ist die, dass die Farbstreifen verschwinden sollen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass man nachher eine einfärbige Wand an den Nachmieter zu übergeben hat.

    Also wenn man der Meinung ist, dass es einfacher und günstiger ist, die Streifen abzukleben, die Wand teilweise auszumalen und damit eine einfarbige, homogene Farbfläche erzielen kann, dann nur zu.
     
  10. Katalina

    Katalina Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß, ist das ein weit verbreiteter Irrtum. Es stimmt zwar, dass man beim Auszug nicht ausmalen muss, allerdings nur, wenn die Wände weiß und normal abgenutzt sind.
    Bei Pastellfarben und Akzenten ist es daher eine Kulanzsache des Vermieters, wenn er dir das Ausmalen erlässt. Er kann jedoch darauf bestehen, dass die Wände beim Auszug weiß sind.
     
  11. KaBi30

    KaBi30 Gast-Teilnehmer/in

    ja abgemacht ist abgemacht - da stimm ich dir voll zu. nur wars eben so abgemacht, dass wir nur die farben übermalen und der nachmieter war einverstanden damit. also hat er sein wort gebrochen, nicht wir.

    inzwischen haben wir uns eh geeinigt. rechtlich ist das ganze sowieso irgendwie nicht so klar.
     
  12. loleni

    VIP: :Silber

    Hm, also ich würde nicht nur einfach die bunten Streifen überhiaseln, sondern schon die ganze Wand ggf. Zimmer streichen. Es ist kaum möglich, genau den selben Weißton zu erwischen, wie er vorher war. Als ich aus meiner ersten Wohnung ausgezogen bin, wurden die Wände nicht agbenommen, weil wir zu unregelmäßig ausgemalt hatten. Wir mussten alles nochmal nachmalen, hatten dann also doppelte Arbeit. (Zu meiner Verteidigung muss ich allerdings sagen, dass wir die Wände am Vorabend gemalt haben und im "Dämmerlicht" sah es viel ebenmäßiger aus als dann im Tageslicht).
     
  13. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube, die TE hat andere Ansprüche.
    Genau den gleichen Farbton zu erwischen dürfte nie ihre Absicht gewesen sein und dementsprechend auch die Formulierung der Vereinbarung, auf die sie sich beruft.

    Wie man sieht, kann es äußerst mühevoll sein, wenn man das Selbstverständliche annimmt und davon ausgeht, dass auch andere praktikabel denken und auf so wahnwitzige Umsetzungen gar nicht erst kommt.
    Wird schon seinen Grund haben, wenn es manchmal besser ist Vereinbarungen pippifein und bis ins letzte Detail schriftlich zu formulieren, damit einem die Leut dann nicht mit solchem Nonsens daherkommen.
     
    Frieda und Plastilin gefällt das.

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