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Familienbeihilfenbezug: bei mir oder beim Gatten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Winni69, 25 Januar 2013.

  1. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich sitz gerade an der ANV der letzten Jahre... *schnauff*

    Im Juli 2008 ist unser Sohn auf die Welt gekommen -> d.h. noch keine 7 Monate Familienbeihilfe erhalten... *check*

    Ab 2009: Bei wem mach ich das Kreuzchen?? Ist es besser bei dem, der mehr verdient hat??? Gibts da eine Auswirkung??

    Bitte um Info :)

    Vielen, vielen Dank!!!
     
  2. montag

    montag Gast

    familienbeihilfenbezug kann man nicht von der steuer absetzen da du ja was erhältst und es keine ausgabe ist, wenn du kinderbetreuungstechnische ausgaben hast (kiga, hort, tm) dann sind es ausgaben die du steuerlich geltend machen kannst. da machts sinn es bei dem anzuführen der in der höheren steuerklasse ist.

    du meinst wahrscheinlich den kinderfreibetrag, könnts ihr beide absetzten (niedrigerer betrag) oder nur einer in diesem fall am geschicktesten der mit der höheren steuerklasse...

    darüberhinaus erhältst du ja seit 2008 schon fbh, und das FA weiß ohnehin ob es dir oder deinem gatten überwiesen wird, das kannst dir im nachhinein nicht mehr aussuchen/ankreuzen.
     
    #2 montag, 25 Januar 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25 Januar 2013
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    kreuzchen für was?
     
  4. montag

    montag Gast

    ich glaub sie meint den kinderabsetzbetrag
     
  5. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    Anzahl der Kinder, für die ich oder meine Partnerin/mein Partner für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe/hat.

    Sorry, kein Kreuzchen, sondern in meinem Fall eine "1".
    Bei wem trag ich das also ein??
     
  6. montag

    montag Gast

    bei dem ders aufs konto bekommen hat
     
  7. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    Ach, und die Kosten für den Kindergarten kann ich auch eintragen? ??

    Oh mann, ich bin ja ein ganzes "Nockapatzl", wenns um ANV geht.... :(
     
  8. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    danke montag!
     
  9. montag

    montag Gast

    ja bis 2000 irgendwas euro kannst du kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, dann geschickterweise beim steuerklassen höheren
     
  10. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    bei dem der die kosten für die kinder (kiga etc.) absetzt.

    auf der ak seite gibts das steuerhandbuch zum runterladen, wär sicher hilfreich.
     
  11. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige

    Und das heißt, wenn ich Geringfügig beschäftigt war und ich mich selbst versichert habe, dann kann ich den Jahresbeitrag hier eintragen??
     
  12. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    selbstversicherung weiss ich nicht.

    pflichtbeiträge heisst, wenn du zb einen tz job hast u. eine geringfügige beschäftigung, daher eigentlich für beide sv beiträge hättest zahlen müssen, bekommst von der gkk einen brief wie viel du nachzahlen musst. das kannst du absetzen.
     
  13. Winni69

    Winni69 Gast-Teilnehmer/in

    DANKE DANKE DANKE!!!! ihr seits super!!!!!!! :ROFL:
     
  14. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    du meinst den Alleinverdienerabsetzbetrag..... bei dem der mehr verdient...

     
  15. montag

    montag Gast

    alleinverdiener gibts nicht wenn beide ein einkommen haben
     
  16. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    natülich gibts den, wenn der partner nicht die grenze überschreitet!
     
  17. montag

    montag Gast

    echt wußt ich nicht sorry, die grenze ist geringfügig oder übers jahr eine summe?
     
  18. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    übers jahr eine summe. die weiss ich aber nicht auswendig ;)
     
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  19. sonnengelb

    VIP: :Silber

    die grenze sind 6000 Euro.
     

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