1. Reden wir miteinander ...

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Familienbeihilfe und Lehre

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von renate37, 8 August 2010.

  1. renate37

    renate37 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Hätte eine Frage mein Sohn fängt morgen mit der Lehre an.
    Muss ich das melden beim Finanzamt wegen der Familienbeihife und wie sieht das bei der Gkk aus.

    Danke für eure Hilfe

    Sylvia
     
  2. wackelpudding

    wackelpudding Gast-Teilnehmer/in

    familienbeihilfe gibt es für alle kinder bis zum 18.geburtstag,egal was sie machen.
     
  3. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    GKK macht die Firma
     
  4. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in


    Familienbeihilfe bekommst du solange er Lehrling ist. Wird er danach nicht behalten und muss zum AMS sogar noch eine Zeit lang länger. Ruf mal bei der Bürgerhotline beim Finanzamt an - die können dir gleich sagen wann du was bei ihnen melden musst.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bis zur Volljährigkeit deines Sohnes bekommst du für ihn die Familienbeihilfe, ab 18 darf sein steuerpflichtiges Einkommen 9000,-- Euro jährlich nicht übersteigen um die FBH zu erhalten.

    Wie es mit der GKK aussieht weiss ich leider nicht, wurde aber eh schon genannt.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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