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Familienbeihilfe und kinderbetreuungsgeld rückwirkend?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von phoenix-mum, 18 Oktober 2010.

  1. phoenix-mum

    phoenix-mum Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    meine kleine ist anfang september geboren. leider hat es gedauert, bis ich aus dem KH entlassen wurde und ich alle unterlagen zusammen hatte, so daß ich es jetzt erst schaffe, beides zu beantragen.
    weiß jem,and von euch, ob ich das geld dann rückwirkend ab geburt bekomme oder erst ab antragstellung???

    :wave:
    phoenix-mum
     
  2. Bella38

    Bella38 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    also das Kinderbetreuungsgeld bekommst du ja sowieso erst nach dem Wochengeld, also erst ab 8 Wochen nach der Geburt.
    Die Familienbeihilfe kannst du übrigens auch online bei Finanzonline beantragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du da schon zu spät dran bist. September ist super, da bekommst du dann auch gleich die doppelte Familienbeihilfe!

    LG
    Bella38
     
  3. Giggi77

    Giggi77 Gast-Teilnehmer/in

    Kinderbetreuungsgeld kannst du bis 6 Monate nach der Geburt beantragen. Ab dann wirds nimma rückwirkend ausbezahlt.
    Familienbeihilfe musst du sowieso für den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld beantragen.

    Giggi :wave:
     

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