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Familienbeihilfe/Karenzgeld - verwirrt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kerze0611, 23 Juli 2011.

  1. Kerze0611

    Kerze0611 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bin grad am Formulare ausfüllen und bin etwas verwirrt.

    Familienbeihilfe:
    Bei dem Formular steht ich soll meinen Beruf angeben. Ja was bin ich denn nun? Soll ich angeben was ich vor der Geburt gemacht hab oder das ich jetzt im Mutterschutz bzw. danach in Karenz bin?! Also Bezieherin einer Leistung aus der gesetzl. Krankenversicherung?!
    Und wer bezahlt mir das aus? Hab das Wochengeld von der KFA bekommen. Dort hab ich nachgefragt und die haben gemeint Antrag wegen Kinderbetreuungsgeld müsste ich auf der NÖ GKK abgeben? Wieso? Weil ich in NÖ wohne? Dachte immer, das gibt man dort ab wo man das Wochengeld bezogen hat. :confused:

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

    Lg, Kerze :wave:
     
  2. Kerze0611

    Kerze0611 Gast-Teilnehmer/in

    Hat niemand das Formular ausgefüllt und kann mir sagen was ihr als Beruf angegeben habt?!?!
     
  3. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    so Familienbeihilfe is das Formular das du am Finanzamt ausfüllst

    Kinderbetreuungsgeld (früher Karenzgeld) gibst du auf der Krankenkassa ab (egal welches bundesland es wird immer von der NÖ ausgezahlt)
     
  4. Kerze0611

    Kerze0611 Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
    Eigentlich wollte ich es online ausfüllen damit ich mir einen Weg erspare.
     
  5. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    naja wenn du finanzonline hast kannst die famileinbeihilfe auch online ausfüllen ;)
     
  6. Kerze0611

    Kerze0611 Gast-Teilnehmer/in

    Ja das weiß ich auch! Ich will wissen was ich bei der Spalte BERUF reinschreiben soll - meinen eigentlichen Beruf oder das ich jetzt Bezieherin einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung - Karenz - bin?!?!?
     
  7. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    ich hab damals karenz geschrieben
     
  8. jade85

    jade85 Gast-Teilnehmer/in

    Wieso an nö geben, weiß wer mehr? Ich werds da kfa schicken. Beruf hab ich den richtigen angegeben und daneben derzeit in karenz.
     
  9. pewa21

    pewa21 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab es ganz normal an meine krankenkassa geschickt (bin bei der WGKK) - die Auszahlung erfolgt über die NÖGKK. auch sämtliche fragen diesbzgl hab ich an die WGKK gerichtet. also bist bei der KFA schon richtig.

    ich hab auch meinen beruf und "dzt in karenz" angegeben
     
  10. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Nein, KFA ist nicht für Kinderbetreuunsggeld zuständig, das ist kein Krankenversicherungsträger!!!
    Die leiten manchmal die Anträge weiter, aber ich würde mich nicht darauf verlassen.

    Also Antrag stellen bei der Krankenkasse, bei der ihr zuletzt versichert ward. Wenn ihr noch niemals bei einem Krankenversicherungsträger (mit)versichert ward, dann stellt den Antrag bei der nächsten Gebietskrankenkasse!!

    LG
    S.
     
  11. jade85

    jade85 Gast-Teilnehmer/in

    Bin und war bei der kfa versichert , ich schicke mal dort hin werd dann eh sehen was passiert
     
  12. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    An alle KFA-Versicherten: Der Antrag fürs KBG ist bei der Gebietskrankenkasse abzugeben. Die KFA hat eine Sonderregelung mit der GKK, dass die das für die KFA erledigen! (BVA-Versicherte hingegen müssen den Antrag direkt bei der BVA abgeben.)

    Auszahlende Stelle ist für ganz Österreich und egal bei welcher Versicherung man krankenversichert ist, die NÖ GKK. Da hat also nichts mit deinem Wohnsitz zu tun.

    Ich habe bei Beruf meinen Beruf angegeben, da ich bei Antragsstellung ja auch noch nicht in Karenz war und außerdem (trotz Karenz) in einem aufrechten Dienstverhältnis stehe.
    Man kann auch den Beruf angeben mit einem Zusatz (z.B. Elternkarenz ab ... )

    Ist zwar nicht Thema hier, aber vielleicht für die eine oder andere Gemeindebedienstete (KFA) oder BVA-Versicherte interessant: Man ist bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes auf alle Fälle weiter krankenversichert, auch wenn man das KBG kürzer bezieht als man in Karenz ist (z.B. die einkommensbezogene Variante wählt, aber die gesetzliche Karenz von 2 Jahren voll ausschöpft).
     
  13. Ich bin auch bei der KFA versichert und musste den Antrag auf KBG bei der WGKK abgeben, ausgezahlt wird es von der NÖGKK.
     

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