1. Reden wir miteinander ...

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familienbeihilfe bei saisonalem umzug

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mawe73, 23 Oktober 2009.

  1. mawe73

    mawe73 Gast

    hallo,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Familien/Kinderbeihilfe.

    Wird die Familien/Kinderbeihilfe auch dann bezahlt, wenn die Mutter aus saisonalen Gründen nach Deutschland arbeiten gehen muss, in Österreich gemeldet bleibt, das Kinder auch in Österreich gemeldet bleibt aber in Deutschland in die Schule geht ?

    Auf was muß man in diesem fall aufpassen ?

    Ich bedanke mich für die Auskunft
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt dazu EU-Regelungen:

    es ist der Staat zuständig, in dem man arbeitet, auch wenn man mit dem Kind in einem anderen Staat lebt. Gehst du also nach Deutschland arbeiten, so ist während der zeit auch deutschland für die Familienleistungen zuständig. Du bekommst dann keine österreichische FBH mehr und auch kein KBG, sondern musst die deutschen Leistungen beantragen.
    Du musst das auch in Ö bei den Behörden (also Finanzamt und GKK) melden, sonst fordern sie das zu Unrecht bezogene Geld zurück.

    Lebst du in einer Partnerschaft mit dem Kindesvater, so bleibt die zuständigkeit in Österreich (also weiter FBH und KBG), wenn der Kindesvater in österreich beschäftigt ist und bleibt und ihr in Ö lebt.

    Infos: http://www.bmwfj.gv.at/BMWA/Schwerpunkte/Familie/Finanzielle_Unterstuetzungen/default.htm

    - unter grenzüberschreitende Sachverhalte

    LG
    S.
     

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