1. Reden wir miteinander ...

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EU-Bürger in Österreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Loeckchen1, 9 Mai 2011.

  1. Loeckchen1

    Loeckchen1 Gast-Teilnehmer/in

    Ein Thema das mich derzeit privat beschäftigt.

    Eine Frau kommt mit 2 Kindern von Deutschland nach Österreich, lebt bei Ihrem neuen Lebensgefährten (meinen Bruder), der derzeit arbeitssuchend ist.

    Sie bekommt hier kein Geld, und mein Bruder bekommt Mindestsicherung.

    Weder sie noch ihre Kinder sind versichert, welche Möglichkeiten haben Sie zumindestens die Kinder versichern zu lassen.

    Die große Tochter hat eine geistige sowie motorische Behinderung, sie gehört dringend therapiert bzw. ärztlich versorgt.

    Welche Ansprüche hat ein EU-Bürger in Österreich und unter welchen Voraussetzungen?

    Leider kenn ich mich gesetzlich auf EU-Ebene nicht aus, daher bitte ich um Eure Ratschläge/Tipps.

    Danke
     
  2. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Ähm, es gibt ja noch sowas wie eine Krankenversicherungspflicht, zumindest in Deutschland.
    Was ist denn damit?
    Sie muss ja aktuell noch irgendwo bei einer deutschen Krankenkasse versichert sein (und dann sind die Kinder mitversichert).

    Unter welchen Voraussetzungen sie was in Österreich bekommt, kann ich nicht sagen, aber eins hilft wahrscheinlich: Heiraten. :D
    Ansonsten ist es glaub ich schwierig, sonst könnte ja jeder EU-Bürger in das EU-Land einwandern, wo er die höchsten Sozialleistungen erhält.

    Ich hatte ja vor einiger Zeit genau den umgekehrten Fall und da hats genau garnichts gegeben, wenn man nicht arbeitet. (außer eine Arbeitslosenhilfe vom Ursprungsland, die befristet auch in einem fremden EU-Land ausbezahlt wird, inkl. Krankenversicherung)
    Als EU-Bürger hat man zwar Niederlassungsfreiheit, aber nicht auf Staatskosten. Von dem her wird sie in Österreich schätzungsweise nichts oder nur sehr eingeschränkt was bekommen.
    Von daher sehe ich nur 2 Möglichkeiten:
    1. Heiraten.
    2. Arbeit suchen, egal welche, egal wieviel Gehalt, hauptsache sozialversicherungspflichtig, dann sollte man auch die üblichen Sozialleistungen erhalten.
     
  3. Irasinta

    Irasinta Gast-Teilnehmer/in

    Wie ich dir auch per Pn mitgeteilt habe, hier nochmal : Krankenversicherung Formular E201 von der deutschen Krankenversicherung anfordern- damit hier zur GKK gehen und sich selbst versichern- Hat sie kein Einkommen kann ihr Freund ihr eine Bestätigung über den Betrag ausstellen , den er für Miete etc für sie ausgibt .

    Familienbeihilfe : Abmeldebestätigung von Deutschland und hier beim Finanzamt neu beantragen

    Unterhalt : Hat sie einen rechtskräftigen Unterhaltstitel für ihre Kinder und bekommt vom Vater kein Geld, Kann sie diesen hier beim Bezirksgericht auch beantragen
     
  4. Disturbia

    Disturbia Gast-Teilnehmer/in

    Sie muss mindestens 12 Monate in Österreich arbeiten, um überhaupt einen Anspruch zu erhalten.

    Im Normalfall ist sie noch in Deutschland versichert: Problem: sie steht ja dem deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und erhält dann auch kein Geld (somit keine Krankenversicherung).

    Möglichkeit 1: Grundbeitrag KV bezahlen (um die 110€ monatlich) und Auslandskrankenkarte beantragen...damit kann sie dann in Österreich zum Arzt. Dafür muss sie noch in D gemeldet sein!!!

    Möglichkeit 2: Österreicher heiraten bzw. Ehemann, der bereits 12M in AT arbeitet nehmen. Evtl. kann man auch eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen (einfach mal bei Gebietskrankenkasse anrufen)

    Möglichkeit 3: Arbeit suchen



    Quelle: ich selber (bin auch ausgewandert)
     
  5. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Also, meine LG (von AT nach DE ausgewandert), wurde im Job in AT nicht verlängert und hat aber nach Auswanderung in DE dann Arbeitslosengeld vom AMS aus AT weiterhin erhalten. Das ganze war glaub ich max. 6 Monate lang möglich, genau weiß ich es nicht, weil sie dann doch recht schnell eine Arbeit gefunden hat.

    Stellt sich die Frage, ob die betreffende Person von der TS noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
     
  6. Loeckchen1

    Loeckchen1 Gast-Teilnehmer/in

    Also erstmal an Alle herzlichen Dank für die vielen Informationen.

    Die Auswanderin ist heute mal am Weg nach Deutschland um sich fehlende/notwendige Dokumente zu holen.
     
  7. Loeckchen1

    Loeckchen1 Gast-Teilnehmer/in

    @Disturbia: woher kriegt man eine solche Auslandskrankenkarte??


     
  8. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Ich hab ganz automatisch eine "europäische Krankenversicherungskarte" bekommen. Wenn sie das nicht hat, bekommt sie das von ihrer Krankenkasse.
     

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