1. Reden wir miteinander ...

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ETZ-erstanspruch und änderung in ein einem?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Livia, 27 Januar 2008.

  1. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    ich bin mir so unschlüssig -
    ich will der firma nun meinen anspruch auf elternteilzeit bekanntgeben:
    von ende juni - dezember will ich 23 stunden/woche arbeiten - und ab jänner 2009 eine änderung der elternteilzeit auf 30 stunden/woche erhöhen.

    soll ich vorerst nur die 23 stunden/woche beantragen und zu einem späteren zeitpunkt den arbeitszeit-änderungswunsch schriftlich bekanntgeben?

    oder ist es besser schon von vornherein bekanntzugeben, dass ich zunächst 23 stunden und ab 2009 30 stunden arbeiten will?

    wer hat schon erfahrung damit? eure tipps?

    :confused:
    livia
     
  2. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in

    sorry! doppelt gemoppelt

    weiter oben ist meine frage ausführlicher beschrieben.
     

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