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ETZ- die firma setzt derzeit auf zeitgewinn

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Livia, 22 Februar 2008.

  1. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    wie ihr vielleicht schon gelesen habt, will mich meine firma (ein großkonzern) nicht in elternteilzeit zurücknehmen, weil "kein platz für mich frei ist". stattdessen wollen sie auf eine einvernehmliche auflösung des dienstverhältnisses hinaus.
    bei dem termin hätte eigentlich eine schriftliche vereinbarung über das ausmaß und die lage der ETZ erfolgen sollen und die information in welche arbeitsgruppe ich zukünftig komme.
    anstelle dessen, schlugen sie mir 2 (selbst nicht ernstgemeinte) lösungsvarianten vor und als 3. die ankündigung mir einen freiwillig erhöhten abfertigungsvorschlag zu erarbeiten.
    bis dahin soll ich "in ruhe überlegen, wofür ich mich nun entscheiden will". neuerlichen terminvorschlag gibt es bis heute nicht UND auch keinerlei konkrete vorschläge :boes:
    (weder eine abfertigungssumme, noch eine konkrete gleichwertige tätigkeit im innendienst , die es eh nicht gibt und schon gar keine infos, wo sie mich in ETZ unterzubringen gedenken)

    die firma geht auf tauchstation, ignoriert ihre eigenen gesetzlich vorgeschriebenen fristen zur ETZ, und will es offenbar so aussehen lassen, als ob ich selbst nicht wüsste, ob ich gehen oder bleiben möchte - und das, OBWOHL ich längst meinen anspruch auf elternteilzeit schriftlich geltend gemacht habe.
    ich habe nun von mir aus einen neuerlichen termin vorgeschlagen, an dem ich mir ihre konkreten vorschläge erwarte.
    leute, ich fürchte, ich brauche einen anwalt..

    :cool:
    livia
     
  2. Happy-mum

    Happy-mum Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir wars ähnlich. Allerdings hab ich mich vorher bei der Arbeiterkammer beraten lassen.

    Sie müssen Dich zurücknehmen wenn die Bedingungen erfüllt sind und wenn Sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eine Lösung mit Dir finden gibt es nur die Möglichkeit des prätorischen Vergleiches 2 Wochen danach. Ansonsten kannst Du zu den von Dir vorgegebenen Zeiten und TAgen arbeiten.

    Ruf bei der AK an, ist günstiger als ein Anwalt und schilder denen mal die Situation.
     
  3. wmblubb

    wmblubb Gast-Teilnehmer/in

    Unbedingt zur AK gehen.
    Du hast unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf die Elternteilzeit, nur versuchen viele Firmen Ihre MA damit zu linken! War bei meiner Frau nicht anders.
     
  4. Belico

    VIP: :Silber

    Du gehst zur Arbeiterkammer
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung, ´lass dich auch dort noch beraten...
    Dann geh auch zum Betriebsrat und informiere ihn über die Situation.

    Wenn der Betriebsrat kooparativ ist und du alle Informationen eingeholt hast, mach ein schriftliches Protokoll der Lage und vereinbare einen verbindlichen Termin mit der Personalabteilung mit dem Thema "Wiedereinstiegsszenario Elternteilzeit". Lege Wert darauf, dass der Betriebsrat bei der Besprechung anwesend ist. Wenn du ihn nicht traust, nimm jemanden von der AK mit. Wichtig ist es, dass du signalisierst, über die Rechtslage informiert zu sein und nicht gewillt, eines der seltsamen "Angebote" der Firma anzunehmen. Sag ganz klar, dass du nicht bereit bist, das Dienstverhältnis aufzulösen.

    lG
    Beli
     
  5. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in



    vielen dank :)
    livia
     
  6. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in

    vielen dank für eure tipps :)

    die AK habe ich bereits kontaktiert und einen termin vereinbart.

    wie ist es übrigens jenen ergangen, die sich ihr recht auf rückkehr in die firma in ETZ erkämpft haben?
    laut AK nehmen 95% der frauen letztlich die abfertigung, weil der wirkliche kampf erst nach dem wiedereinstieg losgeht.

    lg,
    livia
     
  7. Mausgewitz

    Mausgewitz Gast-Teilnehmer/in

    ich habe mir meinen wiedereinstieg in ETZ zwar nicht erkaempfen muessen, ich war aber trotzdem ein stoerfaktor im unternehmen. auch fuer mich war der wiedereinstieg nicht einfach - neuer vorgesetzter, neue mitarbeiter, keine leitungsfunktion mehr, minderwertigere taetigkeiten ....

    ich habe aber ueber 3 jahre in ETZ ausgehalten. Vorteile wie TZ, Arbeitsort = Wohnort, flexible zeiteinteilung haben wichtiger empfunden. mit dem 4. geburtstag meiner tochter + 2 monate hat man mich gekuendigt.

    wenn ich mir deine geschichte durch den kopf gehen lassen, rate ich dir, die abfertigung zu nehmen und nichts zu erkaempfen. es wird, wenn du ETZ in deiner Firma bekommen solltest, nicht lustig werden und es koennte sein, dass du sehr unzufrieden sein wirst.

    lass dich von der AK beraten. hole dir das bestmoegliche an abfertigung heraus und lass dich kuendigen. such dir einen neuen job.

    ich drueck dir die daumen. :hug:
     
  8. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in

    rechtsanwalt

    vielen dank, mausgewitz.

    am freitag endet die 4-wöchige frist, innerhalb derer die firma eine schriftliche vereinbarung bzw. eine schriftliche NICHT-vereinbarung bzgl ETZ darlegen sollte.
    da von seiten des AG gar nichts passiert, habe ich am freitag einen beratungstermin beim anwalt.
    es geht jetzt darum, auf welche weise ich nun angemessen reagiere und die nächsten schritte einleite, am besten schriftlich.
    du schreibst, dass du nach dem absoluten kündigungsschutz gekündigt wurdest. :(
    falls ich eine freiwillige abfertigung für diesen zeitraum bekäme, würde ich deinen rat befolgen und gehen.

    wie geht es dir mittlerweile beruflich? ich hoffe, du fühlst dich wohl und positiv bestätigt.

    liebe grüße
    livia
     
  9. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ich an Deiner Stelle würde nicht warten auf den Anwaltstermin am Freitag.
    Ich meine, kannst Du irgendwie beweisen, dass DU zeitgerecht eine Vereinbarung treffen wolltest.

    Ich würde sofort, am Besten heute noch, mit dem Betriebsrat reden und in seinem Beisein einen Antrag auf Elternteilzeit abgeben (da Du in einem Großkonzern arbeitest, sollte dort ein vorgefertigtes Formular dafür aufliegen, das Du nur mehr ausfüllen brauchst).
    Ich mein, hinterher heißt es vielleicht noch DU hast die Frist versäumt, wenn DU es nicht beweisen kannst.

    Auch wenn Du dann nicht in der Firma arbeiten willst - was leicht passieren kann, denn sobald Du zum Schiedsgericht gehst od. klagst wirst Du dort eh nicht mehr arbeiten wollen, sie werden es Dir nämlich dann nicht gerade leicht machen, solltest Du gewinnen, ... ist es wichtig, dass DU JETZT alles richtig machst.

    Viel Glück!

    m.
     
  10. ellela

    ellela Gast

    Du brauchst dir die Rückkehr nicht erkämpfen.

    Du schreibst einen konkreten Vorschlag. Die haben eine Frist innerhalb sie klagen können. Ist die Frist versäumt, dann gilt die ETZ wie du sie vorgeschlagen hast. Wenn sie dir dann sagen, dass du zu Hause bleiben sollst wäre das quasi ein Verzicht auf deine Arbeitsleistung, zahlen müssten sie trotzdem. :)
     
  11. Belico

    VIP: :Silber

    Gut, dass du am Freitag deinen Anwaltstermin hast.
    So wie ich das sehe gilt die ETZ-Vereinbarung, da die Firma ja keine schriftlichen Einwände gemacht hat. Diese Vorschläge, dich einvernehmlich loszuwerden waren ja erstens nur vorschläge und zweitens hast du ja nie eingewilligt.

    Wenn ich du wäre, würde ich die ETZ anreten, was hast du schon zu verlieren? Wenn sie dich loswerden wollen, dann werden sie es nach dem Kündigungsverbot machen, aber du hast dann noch immer das Recht auf Abfertigung.
    Mit einem von der Personalleitung auferlegten "Mobbing", wenn du wiederkommst mußt du nicht rechnen, sie werden sich vermutlich professionell an die schriftlichen Vereinbarungen halten wenn du ihnen signalisierst, dass du auch dazu bereit bist. Es kommt oft vor, dass Personalverantwortliche erst versuchen was alles "reingeht", wenn sie aber sehen, dass es vertane Energie ist dann ganz normal weitermachen so als wäre nichts geschehen.

    lG
    Beli
     
  12. Liane

    Liane Gast-Teilnehmer/in

    recht besteht aber nur theoretisch.
    wollte auch zurück allein wegen des kündigungsschutzes und des gehaltes, damit man wieder rein kommt.
    habe schriftlich meine wunscharbeitszeiten mitgeteilt- mein ex chef hat aber gesagt sie können mich nur nachmittags ab 12 ca ´nehmen wollte 20 std. - natürlich habe ich von 8-12 uhr arbeiten wollen und so kamen wir nicht auf einen grünen nenner.
    ak hat gesagt recht ist da um erkämpft zu werden - sprich das wäre vors gericht gegangen- klage hätte die firma einreichen müssen.
    sie boten mir eine freiwillige abfertigung an (war nur 9 monate dort und bin dann freigestellt worden) - habe dieses angebot angenommen.

    wenns nicht wollen - wäre ich sicher hinausgemobbt worden und auf das wollte ich es nicht anlegen.

    bin jetzt in einer neuen firma und total glücklich und zufrieden - hätte nicht besser kommen können.

    wünsche viel glück
    lg liane
     

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