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Ermässigung des Elternbeitrages für Schulkinder

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bubenmama, 26 Mai 2011.

  1. bubenmama

    VIP: :Silber

    frage:
    wird familienbehilfe in einem "familien netto einkommen bis 2503 euro" mitgerechnet oder es werden nur die einkommen von den erziehungsberechtigen ausgerechnet?
     
  2. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Das hängt davon ab, wofür du die berechnung des familieneinkommens brauchst.
    Was zum familieneinkommen dazu gerechnet werden muss, kann oft sehr verschieden sein. Die FBH wird meistens nicht dazu gerechnet, aber manchmal eben doch.
     
  3. bubenmama

    VIP: :Silber

    für die grundlage für die bemessung der elternbeiträge -- für die nachmittagsbetreuung in der offene schule

    wie ich früher für die ermässigten beiträge im kindergarten angesucht habe, waren unseren einkommen immer knapp über die einkommensgrenze gewesen, und das waren die fbh immer mitgerechnet.
     
  4. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Hallo,
    es ist bei meinen söhnen schon einige jahre her, aber damals war die berechnung genau so wie die für die beiträge für den kiga.
    Damals wurde die FBH mitgerechnet, wird sicher jetzt auch noch so sein.
     
  5. bubenmama

    VIP: :Silber

    info für die anderen mitleser :),
    habe im internet rausgefunden:
    :boes:


    Zum Familien-Netto-Einkommen zählen:
    • Familienbeihilfe
    • Kinderbetreuungsgeld
    • Sozialhilfe
    • Wiener Familienzusammenschluss
    • Pension bzw. Pensionsvorschuss
    • Wochengeld
    • Notstandshilfe
    • Krankengeld
    • AMS-Beihilfe (Kursbeihilfe)
    • Zivildienstentgelt und Unterhalt für Präsenz- und Zivildiener
    • Stipendium einer inländischen Universität
    • Unterstützungsbeiträge der Eltern bzw. Verwandten
    • Einkünfte aus Vermietung bzw. Verpachtung
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Unterhalt nach Scheidung
    • Alimente


      schönen tag euch allen, lg bubenmama :wave:
     

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