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Erbschaftssteuer ist aufgehoben

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Dimple, 7 März 2007.

  1. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer komplett aufgehoben. Jetzt ist Zeit bis Juli 2008 um entweder ein verfassungskonformes ErbStG zu beschließen oder Erbschaften werden steuerfrei.

    lg
    Dimple
     
  2. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    des nutzt rückwirkend (August 2005) wohl nix... :( (auch wenn die Erbschaftssteuer noch nicht bezahlt ist...?...)
     
  3. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Hätte mir nicht gedacht, dass der VGH so radikal ist.
    Betrifft das eigentlich auch die Schenkungssteuer?

    Gruss
    Manuela
     
  4. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Nein, weil nur die Worte "Erwerb von Todes wegen" aufgehoben wurden.

    lg
    Dimple
     
  5. bambi13

    bambi13 Gast-Teilnehmer/in

    Mit der Schenkungssteuer wird man sich wahrscheinlich auch noch befassen müssen. Kommt auf die weitere Entwicklung bez. ErbschSteuer an.
     
  6. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    geil. :eek:
    das war das letzte ehe vs. lebensgemeinschaft dings, das mir noch ein bisserl im magen gelegen ist.
     
  7. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    lt. www.orf.at

    Schon in wenigen Tagen könnte auch die Schenkungssteuer fallen.
    ------------------------------------------
    Bereits jetzt als aufgehoben gilt die Erbschaftssteuer für den Anlassfall - Beschwerde in Vorarlberg - und für eine Hand voll Betroffener, die bis Anfang März Beschwerden bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof eingebracht haben.

    Für alle anderen Erben bleibt die am Mittwoch aufgehobene Steuer bis zum Ablauf der Reparaturfrist (31. Juli 2008) bzw. bis zur gesetzlichen Neuregelung wie gehabt in Kraft, so Korinek.
     
  8. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Hat irgenwer auch eine Ahnung um wieviel man dann mehr an Steuer bezahlen darf????
     

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