1. Reden wir miteinander ...

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Erbrecht - wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von smilienchen, 29 Oktober 2009.

  1. smilienchen

    smilienchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Mich würde folgendes interessieren:
    mein LG und ich haben uns ein Haus gemietet (Miet-Kaufoption). Die Anzahlung habe komplett ich von meinem Geld bezahlt, die monatliche Miete (die dem Kaufpreis angerechnet wird) zahlen wir gemeinsam (KBG, FBH und LG´s Gehalt bzw später LG´s Gehalt und FBH).
    Was passiert, wenn mein LG stirbt? Wir haben einen gemeinsamen Sohn - bekommt er dann den Anteil des Hauses von meinem LG? Oder wird´s mir überschrieben? Als LG hat man ja kein Erbrecht daher interessiert mich die Frage, was in diesem Fall passieren würde. Er hat ja "nur" die monatlichen Kosten gezahlt und nicht die Anzahlung...

    Vielleicht war ja jemand in derselben Situation und hat sich informiert?
     
  2. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    Wer steht denn im Mietvertrag? Habt ihr untereinander irgendeinen "Vertrag" aus dem hervorgeht, dass du die ganze Anzahlung bezahlt hast.
    Zur Absicherung ist es sicher gut, wenn ihr ein Testament macht und euch ordentlich beraten lässt!
     
  3. smilienchen

    smilienchen Gast-Teilnehmer/in

    Im Mietvertrag stehen wir beide drinnen.

    Testament oder ähnliches gibts nicht. Vertrag haben wir auch nicht aber der Betrag ist von meinem Konto überwiesen worden. Hab den Kontoauszug natürlich aufgehoben also damit kann ich beweisen, dass es mein Geld war.
    Meinem Sohn gegenüber hab ich ja kein Problem, wenn er Erbansprüche stellt nur was ist, wenn zB LG und Sohn einen Unfall hätten und beide sterben. Muss ich dann einen Teil an LG´s Eltern zahlen? Die wären dann ja die nächsten Erben.
    Ich will deswegen nicht streiten gehen und rechtzeitig Vorkehrungen treffen auch wenn ich hoffe, dass dieser Fall nicht eintritt!! Aber man weiß ja leider nie...
     
  4. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Du wohnst in einem Mietobjekt und nicht im Eigentum. (D.h. im Grundbuch steht als Eigentümer der Bauträger, nicht ihr.)

    D.h. die Übertragung des Mietobjekts im Todesfall wird durch das Mietrecht geregelt. Hier entscheidet der Wohnbedarf. D.h. der Mietvertrag wird einfach auf Dich geändert.
    Soweit ich ist dies auch so, falls beide. LG und Sohn versterben sollten, denn die Eltern Deines LGs sind ja nicht Mitnutzer des Hauses.
     
  5. smilienchen

    smilienchen Gast-Teilnehmer/in

    Ja, während der ersten 10 Jahren ist das schon klar. Nur was passiert nachher? Wenn wir das Haus gekauft haben? Also der Kredit läuft dann natürlich noch aber sicher auf meinen LG, da er ja arbeiten geht. Was passiert dann?
     
  6. LiviaS

    LiviaS Gast

    Wir haben auch schon ein paar Jahre vor unserer Hochzeit zusammen in einem Eigenheim gelebt, den Kredit hat mein Mann bezahlt, die Lebenskosten ich und uns wurde beim Kauf geraten, ein Testament aufzusetzen (wir hatten da aber auch noch kein Kind), in dem wir gegenseitig als Universalerben eingesetzt wurden und die Angehörigen (also damals noch unsere Eltern) auf den Pflichtteil reduziert wurden.
    Allerdings meinte damals der Anwalt schon: "Besser abgesichert im Punkto Erbe sind's, wenn's heiraten! Auszahlen müssens sonst die anderen sowieso!"

    Ist das für dich keine Option?
     
  7. smilienchen

    smilienchen Gast-Teilnehmer/in

    Das muss ich mir überlegen. Bis dahin ist ja noch lange Zeit. Hat mich nur jetzt schon mal interessiert, wie das dann wäre. Aber wir werden auf alle Fälle ein Schreiben bzgl Universalerben aufsetzen.
    Ich werde mal einen Anwalt diesbezüglich aufsuchen. Mir fallen da immer mehr fragen ein :rolleyes:
     
  8. LiviaS

    LiviaS Gast

    Mir ist da noch was eingefallen: wenn das Haus euch gehört, dann gibt's ja einen Grundbucheintrag diesbezüglich - und wenn ihr beide im Grundbuch als Besitzer steht, gehört eine Hälfte des Hauses sowieso automatisch dir, egal, wer den Kredit abbezahlt, folglich würde sich dann ein Erbrecht sowieso nur noch auf die andere Hälfte beziehen.
    Die würden dann eben die Pflichterben bekommen und solange ihr nicht verheiratet seid und kein Testament habt, wären das zuerst die Kinder, dann die Eltern, ...
     

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