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Erbrecht - Lebensgefährte

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von amara, 19 Januar 2008.

  1. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß, dass ich als Lebensgefährtin kein Erbrecht habe. Aber wenn sein ganzer Besitz an unsere Tochter vererbt wird, bekomme ich dann von diesem Geld soetwas wie monatliche Alimente?
     
  2. dayanne

    dayanne Gast

    aus welchem grund solltest du???
    sie bekommt das ganze erbe mit 18j. und es darf nicht geschmälert werden.
     
  3. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Nein, du bekommst keine Alimente.
    Dein Kind bekommt aber Waisenpension, die dir ausgezahlt wird.

    Gruss
    Manuela
     
  4. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Und wie hoch ist so eine Waisenpension? Ungefähr wie die Alimente? Danke.
     
  5. Ninscha-Bunny

    Ninscha-Bunny Gast-Teilnehmer/in

    also so was ähnliches wie ne witwenpension gibts da nicht?
    aber irgendwas muss es ja geben wenn man länger wie 5 jahre lang eine partnerschaft hat oder?!
     
  6. elektra

    elektra Gast

    nein, gibt ganz sicher nicht!

    ich hab erst vor kurzem ein sehr aufschlussreiches gespräch mit einem anwalt gehabt. selbst bei einem testament steigt der lebensgefährte schlechter aus als der ehegatte, weil auch als haupterbe der pflichtanteil für etwaige kinder aus einer früheren beziehung grösser ist.

    und eine witwenrente gibt es auch nach 20 jahren lebensgemeinschaft nicht. auch kein wohnrecht , ausser das ist notariell bestimmt.

    ich kenne so einen fall: eine lebensgemeinschaft besteht seit 25 jahren. sie wohnt bei ihm im haus. er stirbt, seine kinder aus erster ehe erben alles. sie muss raus aus dem haus, da kein wohnrecht. keine rente, keine rechte, kein nichts....

    aus diesem grund würde ich immer auf einer ehe bestehen, wenn kinder da sind!

    dein lg soll wenigstens eine ablebensversicherung mit dir als begünstige abschliessen. die kostet nicht viel.
     
  7. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Seit die Kleine auf der Welt ist, liege ich ihm in den Ohren, ein Testament zu machen und den Begünstigten seiner Lebensversicherung (läuft schon sehr lange) zu aktualisieren. Eben damit keine existenzbedrohenden Probleme im Ernstfall entstehen. Aber es kommt eben immer irgendwas "Wichtiges" dazwischen...
     
  8. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Wenn jeder Österreicher für jede Beziehung die er hatte Rente kassieren würde, käme ein ganz schönes Sümmchen zusammen ;)
     
  9. elektra

    elektra Gast

    wer ist denn jetzt der begünstigte?

    was kommt ihm denn dazwischen? hat er nciht mal zeit für einen anruf? mehr ist das nämlich nicht!!!

    und das testament könntest du aufsetzten, er müsste dann nur mehr unterschreiben.
     
  10. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    nein, das testament muß handschriftlich verfasst sein, sonst ist es nicht rechtsbindend. angerufen hat er bei der versicherung schon öfters, aber da mag sich anscheinend auch keiner so recht darum kümmern. begünstigt ist derzeit seiner mutter (damals waren wir noch gar nicht zusammen). ich glaub zwar nicht, dass sie das geld behalten würde, aber es heißt ja nicht umsonst: bei geld hört die freundschaft auf...
     
  11. Lemi

    Lemi Gast-Teilnehmer/in

    ....immer wieder

    denk ich mir, das Lg vom Gesetz her echt mittelalterlich behandelt werden...
    Warum soll ich mir das antun, aufs Standesamt rennen, mich dort von einem trauen zu lassen der....

    Bekannt ist als Fremdgeher, Familienstand geschieden
    ald Säufer,.....

    bähh,- wie scheinheilig....
    da verzicht ich drauf....Lemi
     
  12. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Nein und das ist auch gut so.

    Es muss eine Möglichkeit des Zusammenlebens geben, ohne das man gegenseitig unterhatpsflichtig ist.

    Wenn du abgesichert sein willst, dann heirate - dass ist ja auch ein grundgedanke der Heirat. ISt die einfachste Lösung.

    Gruss
    Manuela
     
  13. Ninscha-Bunny

    Ninscha-Bunny Gast-Teilnehmer/in

    ich brauch eh nix, hab selbst genug ... dh. ich brauch nicht auf irgendwen angewiesen sein nur es war ja mal was mit 5 jahren beziehung das da eine andere regelung ist wenn man so lange zusammen gemeldet ist oder?!
     
  14. elektra

    elektra Gast

    ich glaub, dass bezieht sich auf das mietrecht. du könntest dann eine mietwohnung übernehmen.

    aber ansonsten ist ein lebensgefährte rechtlos.
     
  15. Tymora

    Tymora Gast-Teilnehmer/in

    Wunschdenken...

    Ich glaube, dass es da was gibt, nämlich wenn man mehr als 3 Jahre zusammen ist und gemeinsam gemeldet ist und man trennt sich dann, dass es dann sowas wie Unterhalt gibt. Aber wie lange, wie viel und überhaupt was genau weiss ich nicht. Wie gesagt, ich glaube, da mal was in die Richtung gehört zu haben.
     
  16. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    es wäre gut, wenn dann nicht doch ständig das einkommen des partners zur berechnung bestimmter dinge herangezogen würde. versicherungsbeiträge, notstandshilfe, etc.

    der partner hat keine unterhaltspflicht, meine (freiwillige) krankenversicherung (notstandshilfe, etc) berechnet sich aber nicht angepaßt an mein einkommen, sondern angepasst an unser gemeinsames (sprich: 90% seines).

    nicht fisch, nicht fleisch. :mad:
     
  17. naida

    naida Gast

    nein, da gibts gar nix. Du kannst keinen Unterhalt fordern, wenn du dich von deinem LG trennst, egal wie lange ihr zusammengewohnt habt.

    Ja, das hat mich auch schon sehr geärgert. Mein Einkommen wird seinem zugerechnet, wenn es ums Beantragen von bestimmten Leistungen geht (Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen zB).

    Da ist's wurscht, ob er mein LG oder nur ein Mitbewohner ist, es zählen die im Haushalt gemeldeten Personen. Wenn dein Mitbewohner zufällig ein etwas geldigerer Typ ist, du aber mit ihm sonst nix zu tun hast, außer dass du dir Bad und Küche teilst, dann wird trotzdem sein Einkommen zu deinem dazu gerechnet und aus ists mit bestimmten Beihilfen.
     

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