1. Reden wir miteinander ...

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Erbrecht Frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von richard1, 17 Juli 2011.

  1. richard1

    richard1 Gast-Teilnehmer/in

    XYZ bekommt ein Testament in dem xyz von O ein haus vererbt wird. Damit O gut gepflegt wird wird das Haus verkauft. Als O stirbt ist noch Geld von dem Haus vorhanden. Darf XYZ das Geld bekommen oder verfällt das Testament?
    Würde mich sehr interessieren danke
     
  2. grisue

    grisue Gast-Teilnehmer/in

    wie sind die beiden miteinander verwandt?
     
  3. leelee

    leelee Gast

    Nein, auf das Geld besteht kein Anspruch aus dem Vermächtnis.
     
  4. grisue

    grisue Gast-Teilnehmer/in

    wenn xyz ansich erbberechtigt ist, vielleicht schon - aber nicht wegen dem haus im testament
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wie kann ich etwas erben, das vorher verkauft wurde?

    Es wurde in Aussicht gestellt ein Haus zu vererben.
    Wenn dieses bei Ableben nicht mehr da ist, dann gibt es auch nichts, auf das man aufgrund dieses Testaments einen Anspruch hätte.
    Abgesehen von den gesetzlichen Pflichtteilen, je nach Verwandtschaftsgrad.
    Meines Erachtens nach gibt es auch keinen Anspruch auf einen Geldwert.
    Im Testament steht Haus und nicht Bares, man hätte bei Verkauf des Hauses das Testament anpassen müssen, wenn gewollt gewesen wäre, etwas zu vererben.
     
  6. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    nachdem kein Haus mehr da ist, kann man auch keines vererbt bekommen.
    Wenn das Geld da ist und XYZ ein Erbberechtigter ist und es ist kein Testament vorhanden, kommt es auf den Verwandtschaftsgrad draufan, aber das Geld aus dem Erlös des Hausverkaufs erbt er deswegen nicht.

    Alle Kinder erben zusammen 2/3, die Ehefrau 1/3 (+Vorausvermächtnis v. Hausrat, Wohnrecht) lautet die gesetzl. Erbfolge - =gültig, wenn kein (gültiges) Testament vorhanden ist.

    Wenn XYZ kein Pflichtteilsberechtigter ist, wird er nichts erben - es hätte das Testament angeglichen gehört, so der Erblasser gewollt hätte, dass XYZ etwas erbt.
     
  7. richard1

    richard1 Gast-Teilnehmer/in

    ok alles klar danke.es ist so xyz wollte seinen enkeln das haus vererben eig hat keiner damit gerechnet dass von dem geld nach dem verlauf was übrigbleibt danke auf jeden fall für die antworten!
     
  8. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wenn die Kinder von dem Verstorbenen noch leben, haben die Enkelkinder keinen Anspruch, wenn zb. Deine Mutter/Vater bereits vorverstorben ist, bist Du als Enkelkind erbberechtigt.
     

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