1. Reden wir miteinander ...

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Erbe, wenn Haus vorhanden...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 22 April 2012.

  1. Silmum1

    VIP: :Silber

    Herr A und Frau B heiraten. Jeder von den beiden hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht. Mann und Frau verfügen beide über Erspartes und beschliessen, ein Haus zu kaufen. Die Kinder sind schon groß, keines wohnt mehr daheim.

    Herr A und Frau B leben glücklich in ihrem Häuschen. Plötzlich stirbt Herr A. Seine Kinder kommen gleich und wollen sich ihr Erbe auszahlen lassen. Frau B ist verzweifelt, denn sie besitzt kein Bargeld, das Haus ist noch nicht mal ganz abgezahlt und aufgeben möchte sie das Haus auch nicht. Was kann sie tun?

    Sie kann unmöglich 2 Drittel der Hälfte ihres verstorbenen Mannes aufbringen! :eek:
     
  2. Silmum1

    VIP: :Silber

    sorry, doppelt erstellt...
     
  3. papalino

    papalino Gast-Teilnehmer/in

    Zu einem Notar gehen und ca 200 Euro für ein Testament investieren. Da kann man ein Wohnrecht festlegen für den anderen Partner und vieles andere mehr.
     
  4. Silmum1

    VIP: :Silber

    Das ist jetzt wohl schon zu spät! :cool:
     
    anna-mari gefällt das.
  5. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Ohne Gewähr: die erben können statt Geld auch ins Grundbuch, allerdings können sie dann auch eine TeilungsVersteigerung anleiern.

    wenn die erben also unwillig sind und Geld wollen dann bleibt nix anderes übrigen als einen Kredit mit haus als Sicherheit aufzunehmen. Oder halt das haus zu verkaufen.

    Was man zur Absicherung vorher noch machen könnte ist eine ablebensversicherung mit der Frau als begünstigter zu machen. Dann könnte sie das Geld zum auszahlen hernehmen.

    LG
     
  6. ramaraja

    ramaraja Gast-Teilnehmer/in

    Auch wenn es unsanft klingt, entweder Kredit nehmen bzw. aufstocken oder loslassen lerne. Wo ist bei den Kindern das Mitgefühl geblieben? :boes:

    Lg
     
  7. Ethlinn

    Ethlinn Gast-Teilnehmer/in

    Hab ich im Netz gefunden:

    Erbreihenfolge
    Die Erbreihenfolge ist wie folgt geregelt: Sind Nachkommen des ersten Stammes (Kinder, Enkelkinder) vorhanden, geht der ganze Nachlass an Personen, welche dem ersten Stamm zu gerechnet werden. Solange Erben eines vorangehenden Stammes vorhanden sind, kommen Personen der nachfolgenden Stämme nicht als Erben in Frage. Der überlebende Ehegatte ist neben allen Stämmen immer erbberechtigt.

    Erbquoten
    Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, richtet sich die Höhe der Erbanteile nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten hängt davon ab, wer sonst neben ihm noch erbberechtigt ist:

    - Sind Kinder (Nachkommen) vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte der Erbschaft.

    Unterm Strich bekommen die Kinder von Herr A jeweils ein Viertel vom Erbe.
     
  8. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Jaja bei Geld da hören oftmals viele auf zu denken und werden einfach nur gierig. Die Dame sollte sich schnell irgendwo verlässlich informieren. Denn was ich noch weiß, wird das bei einem Wohnbedürfnis des Hinterbliebenen anders geregelt.

     
  9. Turmalin333

    Turmalin333 Gast-Teilnehmer/in

    tja hab einen anderen fall in der Verwandtschaft erlebt:
    Ein Elternteil gestorben, Kinder schon Erwachsen. Das noch lebende Elternteil wollte auf Biegen und Brechen das die Erben ( die Knder) aufs erbe verzichten. Das noch lebende Elternteil sit aber nicht mittellos gewesen, ganz im Gegenteil hat recht gut verdient ( und auch recht gute pension gehabnt)...
    Das ist auch unverschämt....
    Das gins rein umd Geld, weil haus oder Grund war keiner da...
     
  10. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Meiner Meinung nach würde diese ganze Pflichtvererberei sowieso abgeschafft gehören bzw. anders gestaltet (zb. dass eben nach dem Tod von beiden Elternteilen das Erbe aufzuteilen ist und vorher automatisch der überlebende Teil das erhält), weil es ist schon heftig für die/den Witwe/r, wenn er/sie zusätzlich zum Tod d. Partners auch noch in eine finazielle Misere gedrängt wird und das, obwohl die beiden Partner das Ganze ja gemeinsam erbaut/erwirtschaftet haben und die Kinder ja nichts dazu beigetragen haben :boes:.

    Das hilft Dir jetzt nicht weiter. Fakt ist, dass, wenn kein Testament vorhanden ist, die Kinder 2/3 und der Ehepartner 1/3 bekommen, bei Vorlage eines Testamentes aber mindestens ein Pflichtteil von 1/3 zu zahlen ist :(. Man könnte eben nur versuchen, wie oben bereits erwähnt, die Zahlungsfrist zu verlängern und den gesetzl. Erbteil auf den Pflichtteil zu reduzieren, also die Hälfte d. Erbteiles, was ja bei einer Liegenschaft trotzdem noch eine schöne Summe ist :( oder ev. mit den Erben einen Deal vereinbaren, so dass man ihnen sofort die gesamte Liegenschaft übergibt/-schreibt, d.h. eine Haushälfte seinen Kindern, eine Haushälfte ihren Kindern und sich selbst ein Fruchtgenußrecht! und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot dafür einverleibt (beides erlischt mit ihrem Tod), so gehört das Haus zwar den Kindern, aber die Witwe kann bis zu ihrem Lebensende darin wohnen und muss nur noch für die Betriebskosten (Strom, Wasser, Müllgebühren) aufkommen und die Eigentümer (alle Kinder) dürfen den Rest d. Kosten tragen (Kreditübernahme, Grundsteuern, notwendige Reparaturen usw.) und sind verpflichtet das Gebäude instand zu halten ;) - und dann gibt es halt nach ihrem Tod nichts mehr zu erben, weil dies haben sie ja schon zu ihren Lebzeiten erhalten. Nach dem Tod der Witwe können die Kinder das Haus dann verkaufen und aufteilen auf vier Teile. Allerdings müssen bei dieser Variante halt auch die Erben damit einverstanden sein :eek:, zwingen kann man sie dazu nicht...
    Vorteil für die (seine) Kinder: Sie bekämen so faktisch 50% vom Haus, also jeder erhielte 25%...
    Nachteil: Sie müssten dies faktisch als Geldanlage sehen, eine Art Sparform und eben den Tod abwarten v. d. Witwe, um letztendlich an Bares zu gelangen.
     
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  11. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Jaa da wäre ich ganz bei dir. Da häuft man sich etwas an im Leben, muss eh für alles ständig Abgaben und Steuern entrichten und dann darf man noch nicht mal selbst entscheiden wem man das Geld bzw. das angehäufte Hab und Gut hinterlässt.
     
  12. Pumkin

    VIP: :Silber

    Leider hat hier der Staat auch seine Finger im Spiel. Ein rechtsgültiges Testament ist vielleicht auch nicht immer fair (hinsichtlich des letzten Willens). Gelten eigentlich mündliche Testsamente (z.B. wenn ich mich in einer Notlage befinde)?
     
  13. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Kostenlosen Gerichtstag gehen und fragen.

    Was uns alles erzählt wurde, was der uneheliche Sohn nicht mit 18 für "Anrechte" auf das Haus und Gründstück hätte.

    Gar nichts hat er, er bekommt keinen Cent vom Haus, da alles nur auf mich geschrieben ist.

    Also ich rate, sich gut zu informieren.
     
  14. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    aber im gleichen verhältnis erben sie doch auch die schulden die da sind ... oder?
     
  15. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    das Problem liegt immer darin, dass erst die Zukunft zeigt welche Fehlentscheidungen getroffen wurden. Wenn im Text schon steht, dass das Haus finanziert worden ist und nach einem Todesfall nicht abbezahlt, dann frage ich mich wer die Beratung durchgeführt hat? Mit einem Ablebensschutz wären beide Probleme gelöst gewesen.

    Aber selbst wenn eine Bank überhaupt mal den Kredit absichert mit einer Risikoversicherung, dann habe ich noch kaum (beinahe nie) gehört, dass eben der Vorschlag gemacht wurde auch den Erbteil auf die gleiche Art abzusichern.

    Über das Erbrecht fährt im Regelfall die Eisenbahn drüber, wenn schon eine Zahlung ins Haus steht, dann wird es kaum abzuwenden sein. Selbst mit einem kostenlosen Gerichtstag oder einer kostenlosen Beratung bei der Anwaltskammer. Information ist schon wichtig, aber eben rechtzeitig.

    Eventuell ist eine Finanzierung des Auszahlungsbetrages möglich. Gewisse Banken und Bausparkassen bieten das an.

    MfG, Zdrahal
     
  16. tondy

    VIP: :Silber

    Was spricht dagegen, mittels Kredit die Erben auszuzahlen?
    Außerdem würde ich deren finanziellen Begehrlichkeiten nicht gleich mit herzlos usw. abqualifizieren.
    Vielleicht haben sie ebenfalls ein kreditfinanziertes Haus und befinden sich im Würgegriff der Banken.
    Warum sollen die Erben (und deren Familien, Kinder...) sich weiter von den Banken würgen lassen, nur weil die Witwe ihr derzeitige Wohnsituation gerade so gemütlich findet.
     
  17. gartenfee1412

    gartenfee1412 Gast-Teilnehmer/in

    Also so wie ich das verstehe, würde ich auch schauen, dass ich zu dem Erbteil von meinem Vater komme.

    Die Situation ist doch diese, dass die Frau, die Stiefmutter ist. Wenn die Kinder von ihm jetzt auf den Erbteil des Vaters zugunsten der Stiefmutter verzichten würden, hätten sie doch nie wieder Anrecht auf den Erbteil des Vaters. Denn ist der Teil ganz zu Stiefmutters Gunsten gegangen und sie stirbt (soll 100 werden oder älter, nicht falsch verstehen) dann würde doch das gesamte Haus an ihre Erblinie, sprich an IHRE Kinder weiter gehen, da sie ja verwandt sind... und die anderen 2 (von ihm) würden komplett leer ausgehen.

    Ausserdem würden die Kinder ja "nur" von der 2. Hälfte des Hauses (Anteil vom Vater) ein Drittel(1 Teil für jedes Kind und 1 Teil Ehefrau) bekommen? Also sprich 1/6 des Hauses und werden dann nicht auch noch Schulden abgezogen...? Wäre nur so meine Logik.

    Also ganz ehrlich, warum sollten sie das machen?

    Lasse mich aber gerne belehren, wenn es laut Recht nicht so ist.

    LG

    Gartenfee:)
     
    hund gefällt das.
  18. Silmum1

    VIP: :Silber

    Mann und Frau haben ihre ganzen Ersparnisse in dieses Haus gesteckt und es sich wirklich gemeinsam erarbeitet. Die Kinder haben gar nix dazu beigetragen - nicht einmal einen Cent! Warum sollten sie nun Nutznießer sein. Verstehe einer unsere Gesetze...
     
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  19. tondy

    VIP: :Silber

    Selbst wenn das Pärchen im Laufe der Zeit durch harte Arbeit den Wert der Immobilie gewaltig gesteigert hat, so haben sie es, wie du es beschrieben hast, gemeinsam gemacht. D.h. jeder hat seine 50% zur Wertsteigerung der Immobilie insgesamt beigetragen. Damit hat er aber defacto nur den Wert seines eigenen 50%-Anteils dieser Liegenschaft gesteigert.
    => Frau A hat weder zu den in die Ehe mitgebrachten Ersparnissen des Herrn A, noch zu den Wertsteigerungen des auf den Herrn A enfallenden Anteils während der Ehe einen Cent beigetragen.

    Also wen sollte der Gesetzgeber deiner Meinung nach als Nutznießer bestimmen? Ich finde die Regelung, dass sowohl die Kinder als auch die Ehepartner nutznießen, gerecht. Zumindest fällt mir keine bessere Variante ein.
     
  20. Silmum1

    VIP: :Silber

    Ich finde, dass jeder Bürger das Recht haben soll, selber zu entscheiden, wem er was vererbt und wer leer ausgehen soll! Jeder sollte ein Testament machen MÜSSEN, sobald Besitz da ist, damit solche Geschichten gar nicht mehr vorkommen können! Die Kinder sollen sich selber etwas im Leben schaffen und nicht eine trauerde Witwe in den finanziellen Ruin treiben. Klar, sie kann das Haus ja verkaufen und die Kinder auszahlen. Aber wofür hat sie denn so viel Geld, Arbeit und Liebe in das Häuschen gesteckt? Einfach nur traurig unser Erbrecht!
     
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