1. Reden wir miteinander ...

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Erbe (etwas länger)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bambi, 19 November 2009.

  1. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Hoffe, es ist im richtigen Unterforum, wenn nicht dann bitte verschieben.

    Muss etwas weiter ausholen:
    Meine Eltern kauften gemeinsam ein haus für umgerechnet 45000 Euro. Mit Kreditzinsen und dergleichen sind es dann über 100000 Euro geworden. Sie haben fleissig abgezahlt, in 2 Jahren wäre es fertig gewesen.

    Im Mai verstarb nun ganz plötzlich mein Vater. Sein Geld blieb also aus und das Haus ist nochj verschldte. Erbe hinterlässt er somit keines, nur Schulden. Meine Mutter kümmerte sich um die Beerdigung, Kosten rund 3000 Euro plus nochmal 3000 für den Grabstein. Diese 6000 Euro gehen durch 3 Erben: meine Mutter, meine Schwester und mich.

    Das Haus ist in sanierungsbedürftigem Zustand, mir gehört nun 1/8 welches is aber an meine Schwester verkaufen würde. Alles wurde (leider nur mündlich) besprochen, sie wolle einen Kredit aufnehmen und mir die 3000 Euro für das 1/8 des Hauses auszahlen. Das aber erst nächstes jahr, da sie noch in Ausbildung ist. 3000 Euro deswegen nur, weil wir die noch zu zahlenden Schulden vom Wert abgezogen haben. Ich habe keinerlei Interesse an diesem haus da es 600km weiter in Deutschland steht.

    Nunja.... meine Mutter brauchte nun dringend den Erbschein. Ich schickte ihr also eine Vollmacht das sie berechtigt ist in meinem Namen das Erbe anzunehmen.

    Heute rief meine Mutter an. Sie fragte, wann ich denn gewillt sei, die 2000 Euro der Beerdigung zu zahlen. Ich sagte ihr, das ich erst schauen muss. Bin zwar selbstzändig, aber nur nebenher, hab durch meine Arbeit vielleicht 600 Euro im Monat und dazu noch Karrenzgeld was im März auch wieder endet. Erneut schwanger bin ich auch. Also nicht ganz so einfach an das Geld zu kommen. Sie meinte vor einer Wele auch, das ich mir ruhig Zeit lassen kann mit der Zahlung. Heute der Anruf.... Sie meinte dann noch, das nächstes jahr ja noch das Dach zumachen sei und ich da auch zahlen solle. Meine Schwester würde den Kredit über die 3000 Euro meines Erbanteils für das Haus sicher nicht bekommen ... bla bla bla ... will aber nen Kostenvoranschlag machen lassen weil das Dach gemacht gehört. Kostet sicher auch um die 100000 Euro da der komplette Dachstuhl auch erneuert werden muss.

    Habe ihr dann heute gesagt, das meine Schwester ja meinen Hausteil haben wolle und ich somit meinen Anspruch auf die Miete (2 Wohnungen von 3 sind daweil vermietet) auch fallen lasse. Also ich zahl nix und bekomm auch nix daweil. Daher sehe ich es nicht ein, das dach mit zu finanzieren.

    Nun habe ich ja das Erbe angenommen. Besteht für mich jetzt dennoch die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen? Oder ist angenommen angenommen und kann nicht rückgängig gemacht werden? Das sie nun indirekt gleich Geld von mir haben will, hat sie mir auch erst heute eröffnet... also nachdem der Erbschein ausgestellt wurde.

    Ich habe ihr nämlich gesagt, wenn sie jetzt so kommt, schlage ich das Erbe och aus und sie stehen mit allen Kosten alleine da. Das ich dann auch die Beerdigung nicht zahlen muss, habe ich nachgelesen und hoffe das es auch stimmt. Geht das also? Ins Grundbuch für das Haus bin ich auch noch nicht eingetragen, das muss erst noch veranlasst werden.

    Bin ehrlich gesagt ziemlich sauer. Schriftlich haben wir natürlich auch nichts gemacht.... ist ja Familie *grrr*

    Hat einer etwas Ahnung???
     
  2. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    :rolleyes: du gehörst ja besachwaltert.....:cool:
     
  3. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Na was nu... Rückgängig machbar oder nicht?????

    Entweder gescheit antworten oder garnicht bitte...
     
  4. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    die antwort war das einzig gscheide in dem thread bis jetzt...

    erbe angenommen is angenommen - da gibt's kein rückgängig machen IMO.
    beim nächsten mal: zuerst erkundigen, fachkundig beraten lassen, und dann bitte keinen blödsinn machen.:cool:
     
  5. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    und bei solchen aussagen kommt mir das :vomit:und ich denk mir nur der hat einen :vogelzeig:



    @ TE
    dir wird hier wahrscheinlich niemand helfen können, weil in dem fall deutsches recht gilt. am besten du suchst dir in wien einen RA der mit einem deutschen RA für erbschaftsrecht bzw. grundstücksrecht zusammen arbeitet.

    lg und viel glück, dass du aus der sache gut rauskommst
    shangri
     
  6. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    rotz' mich nicht an, dummnuss....:rolleyes:
     
  7. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    ohne worte :boes:

     
  8. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Warum tratest du ein Erbe an, das nur aus Schulden besteht? In Ö ist es so, dass man, wenn man den Verdacht hat, dass die Schulden das Vermögen übersteigen könnten, eine bedingte Erbserklärung abgeben kann.

    Es wäre absurd, wenn man die rückgängig machen könnte. Denn wozu gibt man dann überhaupt eine Erbserklärung ab, wenn man die eh jederzeit nach Lust und Laune ändern kann. Fazit: du hast nun alle Pflichten aber auch Rechte (Anteil am Mietertrag) aus deinem Erbe. Und was ist mit dem mündlichen Kaufvertrag zw. dir und deiner Schwester? Streitet sie den ab oder ist sie bereit, ihn beim Notar in Papierform zu gießen (mit genauen Daten, wann das Eigentum übergeht, bis wann was zu zahlen ist)?
     
  9. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Tja... ausgemacht war halt, das ich die 3000 Euro bekomme, sofern sie nach ihrer Lehre nen Job hat. Mündlich...
    Ausgemacht war auch, das ich für das haus nichts zahlen muss. Keine Reparaturen, keine Sanierungen und auch sonst nichts. Nun kommt meine Mutter aber an, das hier und da was gemacht gehört und ich ja mit drinhänge.

    Das geht mich an und ich sehe es nicht ein. Schließlich haben wir ihr auch angeboten gehabt, das wir gerne vorbeikommen und was helfen mit Ausbau und dergleichen. Nicht mit Geld, sondern mit Arbeit. Das schlug sie aber aus.

    Ich sehe nun nicht ein, für ein haus zahlen zu sollen, was mich nichts angeht und was wir mündlich auch alles abgeklärt haben.
     
  10. sonnengelb

    VIP: :Silber

    so um das ganze ein wenig aufzudröseln:
    haus steht in deutschland?
    vater ist deutscher?
    welches erbrecht ist anzuwenden?
    begräbniskosten sind von mutter vorläufig bezahlt worden?

    wieviel ist das haus ca wert?
    wie hoch ist die restschuld? wenn nur noch zwei jahre abzuzahlen sind, kann das ja nicht ewig viel sein, oder?
    wird da im augenblick was bezahlt?
    sind sonstige schulden vorhanden?
    dir gehört 1/8 vom haus?
    wer wohnt da im augenblick drinnen?
    was passiert mit dem mieteinnahmen?
    decken diese nicht den kredit?

    lg

    so
     
  11. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Mir gehts daweil darum, das mündlich abgesprochen war, das meine S mein achtel vom Haus nimmt und mich damit mit 3000 Euro auszahlt sobald sie Arbeit nach der Lehre hat. Wäre dann so im Februar fertig mit lernen.
    Es war ausgemacht, das ich weder was von den Mieteinnahmen bekomme, noch etwas für Sanierungen oder andere Sachen zahlen soll, bis meine S mich ausbezahlt.

    Gestern meinte meine Mutter aber, das meine S wohl keinen Kredit bekommt, im gleichem Atemzug meinte sie aber auch, das sie nen Kostenvoranschlag zum Sanieren des Daches machen lassen will (geschätzte Kosten 100000 Euro). Mein Kostenanteil wären daran dann 12500 Euro (wenn es bei den 100000 bleibt).

    Ich stehe weder im Grundbuch, noch ist sonst irgendwo etwas über unsere Übereinkunft niedergeschrieben. Bin etwas angefressen, das sie nun soetwas von mir verlangt, weil ja anders besprochen.
     
  12. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    google sagt zB
     
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    verlangen kann man viel, frei nach dem motto: frechheit siegt. und du läßt dich davon ja ein bißchen ins bockshorn jagen. deine leute merken dass und versuchen herauszuholen was geht ;)

    rechne wir mal durch: 45 000 - 16 000 = 29 000, davon 1/8 sind ca 3500 euro die dein hausachtel wert ist. könntest du dir vorstellen zu sagen: hausachtel gegen begräbniskosten, auf die verbleibenden 1500 verzichte ich?

    oder deine mutter soll sich wegen der 2000 direkt an die schwester richten!

    ich glaube übrigens nicht, dass deine leute dich zwingen können rechnungen zb fürs dach zu begleichen, die du nicht in auftrag gegeben hast! sie müssten außerdem auch dein einverständnis einholen, damit an deinem eigentum was verändert werden könnte!

    außerdem: wie wollen die beiden die 100 000 finanzieren? wenn sogar ein kredit für die begräbniskosten aufgenommen werden musste: welche bank soll denen fast 90 000 euro geben? lehn dich entspannt zurück, wenn sie keine 3000 kriegen, kriegen die niemals soviel kohle geliehen!

    falls es heftig wird dann drohe mal mit einer teilungsversteigerung wegen auflösung der eigentümergemeinschaft. wäre aber unter uns gesagt nur der letzte schritt, denn bei sowas gibts fast immer nur verlierer, da wäre eine reine schenkung an die schwester schon besser.

    lg

    so
     
  14. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    dazu gibts die bedingte erbserklärung.

    wenn hier eine unbedingte abgegeben wurde kann ich nur dem feschen franzi recht geben.
     
  15. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Habe mittlerweile herausgefunden, das der Erbschein noch NICHT ausgestellt wurde. Hätte also evtl noch Chancen das ich das Erbe ablehnen kann. Näheres erfahre ich aber dann am Montag, wenn ich ein Telefongespräch geführt habe.

    @ Sonnengelb
    Ich seh es ähnlich: wer gibt denen schon 100000 Euro??? *g* Ich schau mal.... versuch heute Abend meine Schwester mal zu erreichen und mit ihr alles zu klären.
    Danke daweil :)
     
  16. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Vom rechtlichen her kann ich dir leider keinen Tipp geben, aber dieser Satz hier von dir:

    Das ich dann auch die Beerdigung nicht zahlen muss, habe ich nachgelesen und hoffe das es auch stimmt.

    Find ich schlimm.:boes: Mir wäre es ein Bedürfniss was zum Begräbnis meines Vaters beizusteuern. Egal ob ich Geld, Haus oder auch nix geerbt habe
     
  17. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    @Freaky
    Natürlich ist es mir ein bedürfnis etwas beizusteuern. Nur wurden auch auf meine Bedürfnisse, die Beerdigung zu gestalten, Farben der Kränze, Blumendeko und andere Sachen, keine Rücksicht genommen.

    Es ist leider die allerletzte Istanz, sollten sich meine Mutter und meine Schwester weiterhin quer stellen...
     
  18. Sorry fürs OT, aber: Sag, was ist eigentlich mit dir los?
    Du warst bis vor einiger Zeit noch ein netter und lesenswerter Mitschreiber. Mittlerweile fährst du auffallend oft anderen Leuten mit dem Arsch ins Gsicht.
    Muss das echt sein?
     
  19. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Frage, warum gehört die eigentlich nur 1/8???

    Ihr seit eigentlich zu 3, da müßte dir doch 1/3 gehören oder????
     
  20. helrich

    helrich Gast-Teilnehmer/in

    Ich hoffe, ich erklär Dir das jetzt richtig :eek:.....

    Das Haus gehörte zu selben Teilen Mutter und Vater - also hatte jeder 1/2 vom Haus....
    Als der Vater starb, erhielt die Mutter 1/4 und die Kinder ebenfalls 1/4 - da es zwei Schwestern sind, wird das 1/4 geteilt und jeder erhält daher 1/8 ;)....

    Kennst Dich jetzt aus?
     

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