1. Reden wir miteinander ...

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Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Karin1974, 16 Juli 2011.

  1. Karin1974

    Karin1974 Gast-Teilnehmer/in

    Heute 10 Uhr wäre Abreisetag gewesen.
    Da seit Dienstag die Klimaanlage in unserem Haus (gemietetes Haus mit Garten und Pool 14 Tage 1600.-€ MIT KLIMA) nur noch geheizt hat, dazu der Außenapparat alle 3 Minuten für 40 Sekunden Presslufthammer mässige Geräusche von sich gegeben hat, sind wir bereits gestern abgereist.
    Wir haben dem Reiseveranstalter Mittwoch früh darüber in Kenntnis gesetzt ( Di abend waren wir in Rabac und kamen erst um 22 Uhr heim und da war die Klima defekt) und dieser wollte dies an die Frau weiterleiten, die sich um das Haus des Eigentümers kümmert. Mittwoch kam natürlich niemand.
    Donnerstag rief ich wieder an, wurde gesagt, sie haben es weiter geleitet, sie werden die Dame nochmals kontaktieren. Diese kam dann am Donnerstag mittag. Zuerst betonte sie, daß sie erst heute von dem Reiseveranstalter angerufen wurde, und nicht am Vortag, als ich den Mängel meldete.
    Meinte, wenn wir den ganzen Tag die Klima einschalten und Fenster offen haben, muß diese hin werden. Wir haben immer erst abends eingeschalten gehabt, da wir untertags im Garten schwimmen waren....weiters meinte sie, wären wir wohl unfähig die Fernbedienung zu bedienen, wir hätten auf heizen gestellt.:rolleyes:
    Leider ging die Klima plötzlich wieder. Nach 2 Stunden war sie wieder defekt und heizte....
    Wieder bei dem Reiseveranstalter angerufen, meinte dieser er habe das weitergeleitet und mehr muss er nicht tun. Nun ja, 36 Grad im Schatten, 90% Luftfeuchtigkeit, wie wir geschlafen haben, brauche ich wohl nicht erwähnen.
    Donnerstag abend kam wieder die Dame und hörte und spürte diesesmal die Hitze, die die Klima von sich gab und meinte nur, da kann man jetzt nichts machen ( Do 17 Uhr) sie wird morgen wen anrufen.
    Nach einer weiteren schlaflosen und sehr lauten Nacht, haben wir beschlossen am Freitag abzureisen.
    Kann ich Entschädigung verlangen? Hätte der Reiseveranstalter uns helfen müssen?
    Gleiche neben unserem Haus stand ein weiters Haus mit Appartement die NICHT BENUTZT waren, unsere Bitte wenigstens in der Nacht dort schlafen zu dürfen, wurde mit: ist nicht möglich- beantwortet.
    4 Tage keine Klima, 1 Tag vorher abgereist und keine Alternative erhalten, bringt das überhaupt was den Anwalt einzuschalten???
    :wave:
     
  2. Belico

    VIP: :Silber

    Tut leid, dass euer Urlaub so in die Hose gegangen ist:hug:

    Natürlich kannst du Schadenersatz verlagen.
    Hab mal einen Artikel dazu im "der Konsument" gelesen. Es muss gut dokumentiert werden, auch, dass es einen Schaden gegeben hat und dass man sich beschwert hat.
    Wenn der Reiseveranstalter auf stur schaltet, wende dich am Besten gleich an den Konsumentenschutz.
    lG
    Beli
     
  3. Elaine

    Elaine Gast-Teilnehmer/in

    Habt Ihr Euch die Mängel vor Ort bestätigen lassen? Ansonsten wird es wohl sehr schwer werden eine Entschädigung zu bekommen.

    Drück Euch die Daumen! Lg Ela
     
  4. Karin1974

    Karin1974 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben die Klima (Geräusch) mehrmals gefilmt. Ansonsten haben wir nichts, die Dame hätte uns nichts bestätigt, die konnte nur gebrochen deutsch und die Reiseveranstalter waren nicht anwesend, als mein Mann zu ihnen fuhr.
     
  5. tina84

    tina84 Gast-Teilnehmer/in

    gewährleistung habt ihr auf jeden fall. egal wer es verschuldet hat. ruf den konsumentenschutz an.

    schadenersatz bekommst du nur, wenn den vermieter eine schuld trifft.
     
  6. Karin1974

    Karin1974 Gast-Teilnehmer/in

    "Schuld" ist niemand, wenn die Klima ausfällt, aber unsere Beschwerde wurde ja zuerst nicht weiter geleitet und danach glaubte man uns nicht, daß die Klima defekt ist. Dadurch wurde Zeit verschwendet. Mittwoch war der Klimatechniker im Ort, so wäre das vielleicht repariert worden und so bis Freitag 17 Uhr nichts......
    Ich habe bereits dem Konsumentenschutz geschrieben.
    Danke!
     
  7. Karin1974

    Karin1974 Gast-Teilnehmer/in

    Morgen nachmittag habe ich Termin in der Vivenotgasse beim Konsumentenschutz. Gespannt bin, was da raus kommt.
    LG
    :wave:
     
  8. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    ACHTUNG:

    wie bist du zu dem konsumentenschutz in der vivenotgasse gekommen?
    weißt du, dass es sich dabei NICHT um den VKI (verein für konsumenteninformation handelt)?
    has du schon eine (kostenpflichtige) mitgliedschaft unterschrieben?

    ==> http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Artikel/Detail&cid=318874933351

    VKI erfolgreich gegen irreführende Nachahmung 18.01.2011
    HG Wien untersagt Verein für Konsumentenschutz verwechslungsfähige Werbung mit Bezeichnung „Konsumentenschutz”
    Anmelden / Zugang aktivieren
    veröffentlicht: 2011-01-18, aktualisiert: 2009-09-18

    Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wehrt sich gegen Imitatoren, die zwecks Kundenakquirierung darauf abzielen, mit dem VKI verwechselt zu werden und damit dessen guten Ruf auszunützen versuchen.

    Das Handelsgericht Wien hat dem im Sommer 2010 eingetragenen „Verein für Konsumentenschutz“ nunmehr mit Einstweiliger Verfügung untersagt, unter dieser Bezeichnung aufzutreten und das Wort „Konsumentenschutz“ ohne einen vom VKI unterscheidungsfähigen Zusatz zu verwenden. Des Weiteren wurde dem Verein untersagt, die teuerste Hotline des VKI herauszugreifen und als dessen einzigen Zugang zur telefonischen Beratung darzustellen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, aber anfechtbar.

    Erfolgreicher Konsumentenschutz zieht Nachahmer und Imitatoren an. Der VKI ist seit 1961 erfolgreich für österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher tätig. Nun versuchen neugegründete Vereine, diesen guten Ruf für ihre Zwecke auszunützen. So auch der im Sommer 2010 gegründete „Verein für Konsumentenschutz“, der unter www.konsumentenschutz.cc eine Website betreibt. Dort werden Ratsuchende an den Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt“ (www.konsumenten-schutz.at) weiterverwiesen – ergänzt um die Information, dass dieser kostenlose telefonische Beratung biete, während der VKI unter einer bestimmten Nummer 1,09/Minute verrechnen würde. Wer daraufhin den Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt“ telefonisch kontaktiert, wird zu einem Erstgespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch ist es das Ziel, zu einer Mitgliedschaft um 92 Euro jährlich – zuzüglich Einschreibegebühr von 30 Euro – zu überreden.

    „Immer wieder erhalten wir Beschwerden über Vereine, die sich als Verbraucherschützer inszenieren und in erster Linie Mitgliedsgebühren kassieren möchten. Daher ist es uns ein Anliegen, uns klar von derartigen Einrichtungen abzugrenzen“, betont Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Bereits im Sommer 2010 hat der VKI eine Einstweilige Verfügung gegen den Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt“ erwirkt. Nunmehr war dieser auch gegen den „Verein für Konsumentenschutz“ erfolgreich. Damit darf dieser vorerst nicht mehr unter dieser Bezeichnung auftreten.

    „Bedauerlicherweise ist es so, dass nicht überall, wo ,Konsumentenschutz‘ draufsteht, auch tatsächlich die bewährte Qualität der Konsumentenberatung von VKI, Arbeiterkammer oder Konsumentenschutzministerium enthalten ist“, warnt Dr. Kolba. „Daher sollten sich Verbraucher nicht durch klingende Titel in die Irre führen lassen.“

    Der VKI findet sich im Internet unter www.konsument.at bzw. www.verbraucherrecht.at. Telefonisch ist dieser unter der Wiener Rufnummer 01/58877-0 (werktags von 9 bis 16 Uhr) erreichbar.
     
  9. Karin1974

    Karin1974 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe Konsumentenschutz gegoogelt und dann kam diese Seite.
    Natürlich habe ich nichts unterschrieben, aber sie wollten mir eine Mitgliedschaft andrehen, dafür hätten sie sich um meinen Fall gekümmert. Ich habe mich auch gegen eine Mitgliedschaft entschieden, da ich nur etwa 8-20 % Entschädigung erhalten hätte und nur mit kostenpflichtigen Anwalt die Entschädigung klagen kann, laut Vivenotgasse....
    Danke für die Info!
    LG
    :wave:
     
  10. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    die einstweilige verfügung, die gegen diesen verein erlassen wurde, wird scheinbar ignoriert...

    meiner nachbarin wollten sie die mitgliedschaft dort auch andrehen.
    auch sie war der meinung, sie wäre beim verein für konsumentenschutz, der ihr kostenlos helfen würde...

    das hier wäre der "richtige" verein für konsumenteninformation:

    http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318858894427

    die beraten dort scheinbar auch vor ort - aber kostenlos.

    und dann fiele mir noch die arbeiterkammer ein, wo du vielleicht nachfragen kannst, ob/welche chancen du hast.

    lg
     
  11. Karin1974

    Karin1974 Gast-Teilnehmer/in

    DANKE!
    :wave:
     

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