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Elternzeilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von susonne, 2 Juli 2007.

  1. susonne

    susonne Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    ich werde im herbst, wenn mein sohn ein jahr alt ist, wieder teilzeit arbeiten. mein freund wird dann in elternteilzeit gehen.

    nur was genau bedeutet elternteilzeit genau? kann/muss er dann das kbg beantragen oder bleibt das wieder bei mir?

    danke!
     
  2. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube du verwechselst da was.

    Elternteilzeit bedeutet: Reduktion der Arbeitszeit, geht nur bei Firmen mit mind. 20 Mitarbeitern und auch nur dann wenn du bereits mehr als 3 Jahre in der Firma warst.

    Sprich: Wenn du in die alte Firma zurück gehst und ihr mind. 20 Mitarbeiter seit und du vor der Karenz schon mind. 3 Jahre dort gearbeitet hast, dann kannst in Elternteilzeit gehen, also weniger Stunden als vorher arbeiten und hast dann einen Kündigungsschutz (bis zum 4 Geburtstag und dann bist bist zum 7. Geburtstag des Kindes auch noch schwer zu kündigen).

    Ich glaube du meinst, dass ihr euch die Karenz teilen wollt oder?
     
  3. susonne

    susonne Gast-Teilnehmer/in

    ich hab mich undeutlich ausgedrückt.

    es geht nicht um mich, ich war ja studentin. es geht um meinen freund, der in elternteilzeit geht.
    ich weiß nur nicht ob und inwiefern sich diese situation aufs kbg auswirkt und wie lange.

    danke!
     
  4. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    also so wie ich das sehe:

    Zuverdienstmöglichkeiten

    Jener Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld bezieht, darf jährlich EUR 14.600,-- dazuverdienen. Dabei wird das Einkommen des anderen Elternteils nicht berücksichtigt.

    kommt es darauf an, wer von Euch nicht drüberkommt. wenn der vater offiziel in karenz geht und "nur" zuarbeitet, habt ihr den vorteil, das ihr dann insgesamt 36 monate betreuungsgeld kriegts anstatt 30...

    http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080600.html
     
  5. susonne

    susonne Gast-Teilnehmer/in

    danke!

    aber muss (!) er dann, wenn er in elternteilzeit ist, das kbg beziehen oder kann ich das trotzdem machen und halt nur 14 600 pro jahr dazuverdienen?
     
  6. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Müssen tut er nicht (das KBG beziehen). Kannst auch weiter du beziehen, nur könnt ihr es dann halt nur max die 2,5 Jahre beziehen. Wenn ihr es aber aufteilt (also mind. 6 Monate er), dann könnt ihr es 3 Jahre bekommen. Sind ja immerhin auch ca € 1720,- (430 x 6 Monate).
     
  7. Isabel2007

    Isabel2007 Gast


    Elternteilzeit und KBG haben eigentlich nichts miteinander zu tun! In Eurem Fall (Du bist ja Studentin, oder) wird es sogar sinnvoll sein, dass DU das KBG behältst, weil er dann zwar Teilzeit arbeiten kann (MIT Kündigkungsschutz), aber nicht an die (ja nicht sehr hohe) Zuverdienstgrenze gebunden ist!
     
  8. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    genau weil wenn es weiterhin DU bekommst, ist er ja nicht in karenz sondern hat nur auf teilzeit reduziert...


    .:wave:
     

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