1. Reden wir miteinander ...

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Elternteilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zimtschnecke09, 20 März 2012.

  1. Zimtschnecke09

    Zimtschnecke09 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Ich muss eh noch mit der AK reden, aber vielleicht weiß das ja hier auch jemand.

    Also im Feb nächsten Jahres ist meine Karenz zu Ende und ich werde voraussichtlich in meine Firma zurückkehren. An sich erfülle ich alle Kriterien der Elternteilzeit (mehr als 20 MA, länger als 3 Jahre angestellt etc).
    NUR: ich war vor meiner SS nur 30 Stunden angemeldet. Darf ich trotzdem in Elternteilzeit gehen oder habe ich keinen Anspruch!?

    Danke!
    Lg Sandra
     
  2. Annuschka

    Annuschka Gast-Teilnehmer/in

    so weit ich weiß musst du nur eine verringerung der vorherigen arbeitszeit (zb 29 std.) oder eine arbeitszeitverlegung (zB statt mo di mi do -> di mi do fr) machen.
    aber poste bitte das ergebnis, wenn du mit der ak gesprochen hast.
     
  3. -MaM-

    -MaM- Gast-Teilnehmer/in

    natürlich hast du anspruch auf elternteilzeit, auch wenn du eine teilzeitstelle hast kannst deine stunden weiter reduzieren!
     
  4. Helen

    VIP: :Silber

    Aber Achtung, der Kündigungsschutz gilt nur bis zum 4. Lebensjahr des Kindes.
     
  5. Zimtschnecke09

    Zimtschnecke09 Gast-Teilnehmer/in

    Hey, danke Euch, das ist ja SUPER!! :)

    Das mit dem 4. Geburtstag wusste ich eh, das ist auch nicht so problematisch.
    In meiner Firma ist's eher schwierig , überhaupt zurück genommen zu werden (weil eben eine Vertretung eingestellt wurde). Wenn ich mal einen Fuß in der Firma hab, gehts schon wieder ;)
     

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