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Elternteilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von M41978, 18 Januar 2009.

  1. M41978

    M41978 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo zusammen!

    Bei der Elternteilzeit muss man ja 3 Jahre im Betrieb sein und die Firma muss mindestens 21 Beschäftigte haben.

    So, jetzt meine Frage: Gelten hier die Beschäftigten die als "Mitarbeiter" in der Bilanz ausgewiesen sind? Oder gelten nur die Angestellten abzüglich freier Dienstnehmer. (Was ja in einer Publikation der Firma nicht öffentlich ersichtlich ist)


    zB: Woher sollte eine Sekretärin vom EDV-Leiter wissen, wer welches Dienstverhältnis hat - sie kann ja dann nur nachschauen, was für Zahlen die Firma auf Ihrer Homepage oder der WKO gemeldet hat.

    Vielleicht hat ja jemand einen Erfahrungswert für mich. :)

    Danke schon mal!
     
  2. cluda777

    cluda777 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    Hmm gute frage, ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber ich würd dir vorschlagen mal die gratis hotline von dieser seite anzurufen:
    www.elternteilzeit.at


    lg,
     
  3. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich glaube freie Dienstnehmer oder Leihpersonal fallen da nicht darunter. Würd aber sicherheitshalber mal bei der AK anrufen, die kennen sich da recht gut aus.
     
  4. M41978

    M41978 Gast-Teilnehmer/in

    das ist echt eine Sauerei!

    also, die Hotline von elternteilzeit.at hat mir leider nicht weiterhelfen können.
    "na da bin ich mir nicht sicher, aber ich glaub schon, daß die Freien DN dazuzählen"

    Gut, habe die AK angerufen, die freien DN zählen definitiv NICHT zu den Beschäftigten.
    Dh, man muss sich bei einem KMU immer vorher erkundigen, ob man die Grenze erreicht um Anspruch zu haben.

    Ich finde das echt eine Sauerei - in meiner Firma arbeiten 60 (!!!!) Leute - aber die Grenze für die Angstellten wird eben nicht erreicht, und somit schau ich durch die Finger.
    Und die Freien sind nicht "nur so halbert" da, sondern 170h im Monat, also Vollzeit und arbeiten NUR für diese eine Firma.


    Danke jedenfalls für die beiden Ratschläge.
     
  5. Oberhexe

    Oberhexe Gast-Teilnehmer/in

    Elternteilzeit kanns Du trotzdem beantragen.
    Müsstest Du jedoch u.U. einklagen. Es gibt auch Bestimmungen für Betriebe mit unter 21 Angestellten bzw. weniger als 3 Jahre Betriebszugehörigkeit.

    LG und viel Erfolg!
    Uschi
     

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