1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Elternteilzeit???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Blue27, 31 Juli 2008.

  1. Blue27

    Blue27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr lieben

    vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.

    Ich Arbeite im Moment ETZ 7:30-16 MO-FR weil ich mehr zeit mit meinem kleinen möchte habe ich am 1.6.08 den wechsel auf 7:30-13:30 MO-FR beantragt.

    Nun zu meiner frage gilt hier auch die 3 Monatsregelung ?? Mir wurde gesagt das es wahrscheinlich erst am OKT, NOV möglich ist die zeiten zu wechseln. das wären aber 4 bzw 5Monate.

    kennst sich da jemand aus`??? bin dankbar für jede hilfe!!
     
  2. Omama

    Omama Gast-Teilnehmer/in

    Hier ein Auszug aus § 15j Abs 5 Mutterschutzgesetz:

    "(5) Die Dienstnehmerin kann sowohl eine Änderung derTeilzeitbeschäftigung (Verlängerung, Änderung des Ausmaßes oder der Lage) als auch eine vorzeitige Beendigung jeweils nur einmal verlangen. Sie hat dies dem Dienstgeber schriftlich spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Änderung oder Beendigung bekannt zu geben."

    Also gilt die 3-Monatsfrist auch für eine Änderung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit.
     

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