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Elternteilzeit - Stunden

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kathrinchen81, 12 Oktober 2012.

  1. Kathrinchen81

    Kathrinchen81 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo :)

    Ich werde ab April 2013 in Elternteilzeit in den Betrieb in dem ich seit 10 Jahren arbeite zurückgehen. Nun ist mein AG ob der Tatsache dass ich die ETZ in Anspruch nehme schon etwas, sagen wir verschnupft.
    Mein Arbeitsplatz (40 Std) wurde nachbesetzt, momentan werden Stellen abgebaut und ich weiß dass mein AG eigentlich keinen Bedarf an meiner Arbeitskraft hat :( (Deswegen auch die Elternteilzeit)

    So, nun hab ich auch mit meiner direkten Vorgesetzten immer von 20 Wochenstunden gesprochen. Möchte aber nun 25 Std. arbeiten.

    Meine naive Frage lautet deshalb: Kann ich theoretisch meine Wochenstundenanzahl selbst bestimmen? Muß mein AG die Stundenzahl "schlucken"? Ich mein er muß ja auch meine Arbeitszeit die ich selbst bestimmen kann so hinnehmen?

    Ich werd natürlich mit meiner Vorgesetzten reden und nichts selbst bestimmen und womöglich noch per Post übermitteln ;) Es interessiert mich einfach ob es grundsätzlich möglich wäre. ICh kann ja auch die Stundenanzahl einmal im Laufe der ETZ verändern oder?

    Danke schon mal für eure Antworten!
     
  2. du kannst in entscheiden wieviele stunden du arbeiten willst, auch die arbeitszeiten kannst du deinem ag vorschlagen.
    er muss nicht auf deinen vorschlag eingehen - wenn er das nicht tut, muss er betriebliche gründe vorlegen können, warum das so nicht möglich ist. das ganze würde dann vors arbeitsgericht gehen, welches dann entscheidet.

    bei mir war das ganze kein problem. ich hab meinem direkten vorgesetzten gesagt, ich würd gern 30 stunden gehen und das 6 stunden täglich. er hat das dem abteilungsleiter weitergegeben, ich hatte die mündliche zusagen und habe dann schriftlich an die personalabteilung die meldung der etz mit dem stundenausmaß und der aufteilung der stunden geschickt.

    du hast auch die möglichkeit während der etz einmal zu wechseln - alles weitere wäre nur im einvernehmen mit dem ag möglich.
     
  3. Bussibaer

    VIP: :Silber

    Bei mir war's so: Ich habe mit meinem AG vereinbart, dass ich zunächst für ein halbes Jahr 10 Stunden, ab September dann 20 Stunden Elternteilzeit arbeiten möchte. Mein AG hat mir dann einen Vorschlag gemacht, wir haben die Arbeitszeiten festgelegt. Zunächst sollte ich in einer anderen Abteilung arbeiten, die auch gut als Vorbereitung gut war, mich wieder in der Firma zurechtzufinden (ich war fast 4 Jahre in Karenz, habe 2 Kinder bekommen). Hat super geklappt. Im September, in der Woche in der ich meinen neuen Job antreten sollte, hieß es dann plötzlich vom Management, der Job ist nur möglich mit anderen Arbeitszeiten, ich sollte plötzlich zwar 20 Stunden arbeiten, aber bitte drei mal die Woche bis mind. 17 Uhr. Kompromißvorschläge meinerseits (2 Tage Nachmittag, einmal bis 18 Uhr, einmal bis 16 Uhr) wurden zurückgewiesen. Alternativen wurden nicht angeboten oder konnten aufgrund mangelnder freier Positionen nicht angeboten werden.
    Ich hab eine Woche lang überlegt, hab mir zusätzliche Kinderbeteruungsmöglichkeiten überlegt, hab nächtelang nicht geschlafen. Hab für mich abgewägt: Ist es der Job wert, dass ich bis spätnachmittags arbeite, zwei Vormittage komplett frei habe und ich die Kinder an 3 Nachmittagen gar nicht sehe, obwohl ich einen Teilzeitjob habe? Der Job selbst wäre ein Abstieg auf meiner Karrierleiter, nicht sonderlich aufregend oder herausfordernd für mich, weil ich ihn schon vor Jahren gemacht hab. Leider sehr sehr gut bezahlt, ich war 12 Jahre bei dieser Firma. Ja, ich sage "Ich war", denn ich habe mich entschieden, den Job nicht anzunehmen. Jetzt wird verhandelt, zu welchen finanziellen Bedingungen ich bereit bin zu gehen. Ich hoffe, das Arbeitsgericht kann ich mir sparen.Ich bin vom Dienst freigestellt und noch bis Jahresende angestellt. Und jetzt sitze ich daheim und hab Zeit, hier zu schreiben :unsure:
     
  4. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    hat der Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer - dann hat Du einen gesetzlichen Anspruch auf Deine Elternteilzeit
     
  5. tondy

    VIP: :Silber

    Mich würde auch interessieren, warum du klein bei gibst? Du musst deren Zeiteinteilung nicht schlucken, wenn sie für dich nicht machbar ist (z.B. weil die Kinderbetreuung eine andere Zeiteinteilung verlangt).
     
  6. Bussibaer

    VIP: :Silber

    Fragst du mich?
    Noch hab ich zu dem Geldangebot nicht ja gesagt, sie "arbeiten" noch daran. Wenn dies nicht so ausschaut, wie ich mir das vorstelle, werde ich sowieso einen Rechtsbeistand einbeziehen, dann müssens wohl was geeignetes für mich finden. Da ich in dieser Firma ohnehin nicht bis zur Pension bleiben will, wäre mir ein dementsprechend großzügiges Abschiedsgeschenk aber inzwischen mehr recht;)
     

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