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elternteilzeit-gleicher stundenlohn wie davor???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von katmum83, 3 November 2010.

  1. katmum83

    katmum83 Gast-Teilnehmer/in

    bitte klärt mich auf...ich weiß nur lauter halbwahrheiten...:eek:

    ich habe mitte nov 2007 in meiner firma zu arbeiten begonnen (über 80 ma) befinde mich derzeit im mutterschutz (nächste woche ist egt!!!:)) d.h. ich war NICHT ganz 3 jahre aktiv arbeiten, da ich eben schon 7 wochen im muschutz bin.

    -habe ich anspruch auf elternteilzeit?
    -oder werden mir diese paar wochen zum verhängnis?
    -wenn ja... bekommt man den selben stundenlohn wie davor bei vz anstellung? ich weiß ja, dass man eine stelle in ähnlicher postion wieder besetzen darf?!
    -und gilt dann kündigungsschutz bis zum 7. lj des kindes?
    -was passiert wenn man innerhalb der 7 jahre nochmals schwanger wird? kann man dann nochmals in elternteilzeit gehen?

    ich weiß, viele fragen. ich hab wirklich versucht mich durchzulesen, aber wie gesagt, ich bin mir einfach nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe.

    ich wäre sehr dankbar wenn es vielleicht eine mama hier gibt, die mir aus ihrer situation berichten kann. ansonsten werd ich die tage mal bei der ak anrufen und mich beraten lassen.

    vielen dank schon mal im vorhinein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:):):)
     
  2. nickii79

    VIP: :Silber

    http://www.akstmk.at/online/page.php?P=288&IP=13509&AD=0&REFP=1060
    ich glaub, da steht so ziemlich alles drin/

    was ich dir auf anhieb sagen kann, weil ich in einer ähnlichen situation bin:
    der mutterschutz und die karenzzeit zählen zu den 3 jahren dazu, also ist das mal kein problem!
    die firma muss aber mindestens 21 mitarbeiter haben.

    ich glaube nicht, dass man deinen stundenlohn kürzen darf...das dienstverhältnis läuft ja normal weiter und damit gilt dein dienstvertrag weitter...woanders einsetzen könnens dich, wenn das in deinem dienstvertrag drinsteht...aber nur eine gleichwertige stelle!
     
  3. katmum83

    katmum83 Gast-Teilnehmer/in

    danke schon mal nicki!!!!!!!!

    super schon mal dass es tatsächlich nicht an den paar wochen scheitert! wir hatten auch weit über 20 mitarbeiter im betrieb.

    steht echt nicht überall so deutlich wie was wann- aber der link von dir ist echt suuuuperklar gschrieben.

    danke und alles liebe,
    kathi und wuzi
     
  4. nickii79

    VIP: :Silber

    bitte, bitte, freut mich wenn ich helfen konnte :)
     
  5. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Kündigungsschutz hast du bis zum 4. Geburtstag des Kindes. Danach bis zum 7. nur mehr Motivkündigungsschutz, der faktisch nichts wert ist.
     
  6. dreli74

    dreli74 Gast-Teilnehmer/in

    Stundenlohn bleibt normalerweise gleich. :)
     
  7. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Der Lohn wird dann aliquot gerechnet.
    Nehmen wir an 40 std und 1400 netto. Dann würde man meinen bei 20 stunden 700. Es werden aber nicht 700 sondern etwa 800 sein, weil du ja weniger Abgaben bezahlst. Deine Position dürfen sie aber Nachbesetzten sie müssen sie nicht freihalten sondern dir nur nach der Karenz etwas adequates anbieten.
     
  8. Iris78

    Iris78 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    ich habe nach meinem ersten kind elternteilzeit gemacht zuerst mit 20 dann mit 30 stunden, künigungsschutz bis zum 4ten lebensjahr, mich hat die firma nicht gekündigt, bin jetzt wieder schwanger und werde wieder elternteilzeit beantragen wieder mit 20 studen, der buttostundenlohn ist der gleich nur weniger stunden daher auch weniger geld,

    du hast anspruch, ja nicht verzichten,

    lg
    iris
     

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