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Elternteilzeit 15h, Nettogehalt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rr1504, 9 März 2012.

  1. rr1504

    rr1504 Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    ich werde im November wieder Elternteilzeit (15h) in meinen alten Beruf zurückkehren.

    Jetzt möchte ich meinem Arbeitgeber vorlegen, was ich verdienen will.

    Eine Kollegin hat mir gesagt, ich soll mir von dem Durchschnitts Netto Gehalt was ich vor der Karenz verdient habe den Netto-Stundenlohn ausrechnen und das dann hochrechnen.

    Allerdings hat sie mir gesagt, dass sie damals um die 900 netto verdient hat bei 15h bei selben Durchschnitts Netto Gehalt.

    Bei meiner Berrechnung kommt aber was anderes raus.

    Mein Durchschnitts-Netto-Gehalt betrug 1.800,- bei 40h.

    Wie kann ich mir das jetzt ausrechnen?

    Bin schon ganz verwirrt.

    DANKE!!
     
  2. Stefan

    Stefan Gast

    Wochenstunden x 4,33 = Monatsstunden

    Dein bisheriges Brutto kannst so ausrechnen und dann umrechnen auf die neue Stundenanzahl (15h x 4,33)

    edit: Mit Bruttowerten ausrechnen, nicht mit dem Nettogehalt
     
  3. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    rechne lieber bruttogehalt/40*15 :D
     
  4. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    oje :D
    du musst natürlich vom bruttogehalt ausgehen, dann kannst du das bruttogehalt :40 x15 rechnen:

    die abzüge sind je nach gehaltshöhe gestaffelt unterschiedlich: höherer verdienst höherer prozentsatz an lohnsteuer usw... deshalb sind nettolohnangaben nicht gut zum berechnen.

    wenn du mit bruttowerten rechnest, kommst du aufgrund von in dieser gehaltsstufe kaum existierenden abzügen für 15 wochenstunden auf einen wert von ca. 900 euro (bei einem bruttolohn von etwa 1040-1100 euro).

    http://www.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/bruttonetto/_start.htm
     
  5. rr1504

    rr1504 Gast-Teilnehmer/in

    Danke ihr lieben, war echt schon verwirrt - wie ihr sagt, ist wohl besser mit bruttowerten zu rechnen und dann so hochzurechnen dass ungefähr 900 netto rauskommt! DANKE!!
     
  6. Lilawelle

    Lilawelle Gast-Teilnehmer/in

    Seit wann muss sich der Arbeitnehmer seinen Lohn selbst ausrechnen und dem Chef vorlegen?:confused: In welcher Branche arbeitest Du, würde mich echt interessieren.
     
  7. rr1504

    rr1504 Gast-Teilnehmer/in

    Er hat es gerne, wenn man schon vorbereitet ist und eine bestimmte Vorstellung hat, was man verdienen will, auch bei nur 15h/Woche.
    Ich arbeite in der Medienbranche.

    LG
     
  8. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    müssen nicht - aber wer nichts sagt bekommt im zweifelsfall weniger bezahlt. ;)

    ich finde es sinnvoll bei vertragsänderungen, neueinstellungen etc
    als (potentieller) AN selbst eine gehaltsvorstellung zu haben und argumentieren zu können.
     
  9. Lilawelle

    Lilawelle Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte es so verstanden, dass sie in ihren alten Job zurückkehrt und dem Chef ihr Gehalt auf Basis von 15 Stunden ausrechnen muss. Ich habe das Posting aber auch um 5 Uhr in der Früh gelesen, vielleicht habe ich es deswegen missverstanden.
     
  10. ellela

    ellela Gast

    Wenn man in Elternteilzeit geht ist das entsprechende zustehende fiktive Vollzeitgehalt zu aliquotieren. Da muss man nichts argumentieren. Das steht einem zu.
    Argumentieren muss sie nur, wenn sie relativ gesehen mehr verdienen möchte.

    Und wenn der Chef zu blöd ist das selber zu rechnen, dann hat er für genau sowas eine Lohnverrechnung bzw. eine Steuerberatung.
     
  11. cosy

    VIP: :Silber

    Sorry aber bei dem gehalt sollte man sich so einfache dinge schon selber ausrechnen koennen... Ich verdien fuer meine intelligenz scheinbar zu wenig ts
     
  12. rr1504

    rr1504 Gast-Teilnehmer/in

    das hättest du dir sparen können, oder???
    ich wollte nur rückfragen und mich vergewissern dass auch alles richtig ist..nach 2 Jahren "Arbeitsabstinenz" kann man mir das glaub ich auch nicht verübeln???? ich glaub kaum dass das was mit intelligenz zu tun hat.
     
  13. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    schon richtig.

    ABER grundsätzlich sollte sie aber erstmal - bevor sie die ETZ beantragt/unterschreibt - das aliquotierte gehalt selbst berechnen und kennen (wenns am lohnzettel steht wirds zu spät sein), und dann gegebenenfalls - wenn das was rauskommt doch nicht passt - argumentieren bzw. gehalt verhandeln, oder die stunden dementsprechend verändern, sodass das künftige nettogehalt auch in ordnung ist und zu ihren haushaltsausgaben , ansprüchen etc passt.

    wenn sie das nicht tut, und auf den chef , die lohnverrechnung oder gott vertraut,
    kommt unter umständen nicht das raus, was sie sich gedacht oder erhofft hat.
     

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