1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Elternkarenz dringend!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Embassy, 4 April 2011.

  1. Embassy

    Embassy Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Habe folgendes Problem:

    Meine Karenz endet am 18. Juli! War vor 3 Wochen in der Firma um zu klären wies weitergeht! Wollte Bildungskarenz gehen. Dies wurde nun vorige Woche leider abgelehnt.... ohne einen genauen Grund eigentlich.
    Alternative wäre Elternkarenz, was sie mir aber auch nicht geben wollen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und da gibts Planstellen und da kann man nicht mal so jemanden dazu einstellen usw.
    Dann war ich sogar bereit wieder voll zurück zu kommen. Muss dazusagen dass ich jeden Tag 2 Stunden hin und zurück fahre und mein Kleiner ist dann grad mal 15 Monate alt. Mit viel Bauchweh wäre es gegangen wenn ich schon um 6 Uhr in der Früh zu arbeiten beginnen würde. Dachte mir das wäre kein Problem denn vor meiner Karenz fing ich auch schon oft um 6 an.
    So nun kam die Meldung ich wär die einzige die keine Gleitzeit mehr hat und jeden Tag von halb 8 bis 16 uhr anwesend sein muss. Wass natürlich allein mit der Kinderbetreuung gar nicht funktioniert.

    Jetzt wollt ich mal von Euch wissen wie ist dass genau mit Elternkarenz... muss der Arbeitgeber mir das gewären wenn ich zum Beispiel 30 Stunden pro Woche beantrage oder kann er sagen nein 20h und jeden Tag kommen??
    Muss mich ja bis in 2 Wochen entscheiden.... nur hab ich Angst wenn ich jetzt schreib ich komm 30h und der Arbeitgeber dass dann umändert dann steh ich da.... dann kann ich nicht mal mehr die Karenz verlängern...:(


    LG Christina
     
  2. Yanira

    Yanira Gast

    Folgendes gilt für Elternteilzeit:

    Elternteilzeit in Österreich ist eine Möglichkeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und Frauen die frühere Rückkehr in ihren Job zu ermöglichen. Die am 1. Juli 2004 eingeführte Regelung der Elternteilzeit in Österreich beinhaltet einen Rechtsanspruch: Eltern, deren Kinder nach dem 30.6.2004 geboren wurden, haben in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine Teilzeitanstellung.

    Elternteilzeit in Österreich im Überblick


    • Elternteilzeit kann bis zum 7. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
    • Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Betrieb seit mindestens drei Jahren. (Mutterschutz und Karenzzeit gehört dazugerechnet)
    • Eine Betriebsgröße von mindestens 20 Mitarbeitern ist ebenfalls eine Voraussetzung zur Gewährung der Elternteilzeit.
    • Es besteht ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung.
    • Die einmalige Inanspruchnahme pro Elternteil muss sich auf mindestens drei Monate erstrecken.
    • Beide Elternteile können Elternteilzeit in Österreich gleichzeitig in Anspruch nehmen.
    • Der Umfang und die zeitliche Lage der Arbeitszeit kann einmal verändert werden.
    • Die Elternteilzeit kann vorzeitig beendet werden.
    • Ein Kündigungsschutz besteht bis zum 4. Geburtstag des Kindes, danach Motivkündigungsschutz (d.h., eine Kündigung wegen der Inanspruchnahme der Elternteilzeit ist unzulässig).
    Elternteilzeit in Österreich: bitte beachten!

    Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Wunsch nach Elternteilzeit unbedingt schriftlich mitteilen. Beginn, Dauer und Ausmaß der Elternteilzeit müssen in diesem Schreiben enthalten sein. Nur so sichern Sie sich Ihre Rechte wie Kündigungsschutz und das Recht auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung.



    Wenn die oberen Punkte bei dir nicht zutreffen, kann der AG die Elternteilzeit ablehnen, sonst nicht!

    Hoffe, es hilft dir weiter! :wave:
     
  3. Embassy

    Embassy Gast-Teilnehmer/in

    Ja die oben angeführten Punkte treffen zu!! Dennoch meint mein Arbeitgeber dass er sich die Arbeitszeiten usw aussuchen kann.
    Quasi ich kann Elternteilzeit gehen, jedoch nur im ausmaß von 20h/Woche und zwar jeden Tag von 8-12 Uhr.
    Kann er das so einfach??
     
  4. Yanira

    Yanira Gast

    Soweit mir jetzt bekannt ist, darf er das nicht entscheiden, sondern das entscheidest du. Schließlich soll es doch für die Mütter einfacher sein, wieder einzusteigen. Nicht einfacher für den AG.

    Aber viell. weiß noch jem. anderes mehr dazu?!

    Sonst würd ich dir raten, die AK anzurufen!
     
  5. pancake

    pancake Gast-Teilnehmer/in

    Der AG kann das nicht entscheiden sondern du...sollte er dagegen sein muss er wirklich sehr gute Gründe haben!!! (diese müssen belegbar sein!!)
    dann wird auch der BR dazugeschaltet aber an und für sich wenns ein großer betrieb ist der normale zeiten hat kann er wirklich nichts dagegen machen!
     
  6. Cassy08

    Cassy08 Gast-Teilnehmer/in

    Er kann die andere Zeiten vorschlagen, aber nicht vorgeben. Wenn keine Einigung erzielt wird, am besten den BR einbeziehen. Der muß aber sowieso benachrichtigt werden und auch zwar schriftliches erhalten.
    Also ich glaube das er dich einschüchtern will. Ansonsten auf der AK Termin machen und noch abklähren!!!
    P
     
  7. edelfee

    edelfee Gast

    die arbeitszeiten müssen vereinbart werden. dienstnehmer macht vorschlag, dienstgeber muß zustimmen. wenn keine einigung, dann arbeitsgericht. allerdings weiß ich nicht, wie das im öffentlichen dienst genau läuft.

    ich würde jedenfalls unbedingt die gewerkschaft einschalten, das ist alles ziemlich eigenartig. wieso solltest du - bei vollzeit - als einzige keine gleitzeit mehr haben? das ist doch absurd, wie begründen die das?

    ich denke schon, daß der arbeitgeber sich wünschen kann, daß du jeden tag da bist, da er natürlich auch planen muß und dein wunsch darf nicht gegen die interessen des arbeitgebers verstoßen.

    allerdings klingt das ganze so, als würden die dich unter druck setzen wollen, entweder damit du deine karenz verlängerst (sitzt irgendjemand auf deinem posten als karenzvertretung, der zu versorgen ist?), oder du gleich ganz gehst. also daher: unbedingt gewerkschaft einschalten, also halt den betriebsrat in deiner dienststelle und nix gefallen lassen.
     
  8. dag1

    dag1 Gast-Teilnehmer/in

  9. Embassy

    Embassy Gast-Teilnehmer/in

    Danke für Eure Antworten!

    Also die AK ist für mich nicht zuständig...leider... wegen ÖD!
    Es ist so dass ich EDV-Bereich tätig bin und da sind wir sowieso zu wenig Mitarbeiter. Ob wer dazu kommt oder so entscheidet Wien und da zur zeit nur eingespart wird gibts da natürlich nix. Und wenn ich nur mehr für 30h zurückkomme fallen eben 10h weg. Find mal wen der für 10h arbeiten geht.... vorallem in der EDV...
    Versetzten wäre eine Möglichkeit nur gibt es keinen anderen der meine Aufgaben übernehmen könnte wegen der fehlenden Ausbildung.

    Hab vor der Karenz immer schon sehr früh angefangen (ca 6 Uhr) da in der Früh am meisten los ist... wir haben eine Hotline die bestzt sein muss.... dafür gibts eigens wen der abhebt und alles aufnimmt und einer muss es bearbeiten. So und angeblich muss zukünftig nur noch ich allein das bearbeiten und muss daher immer von halb 8 bis 16 uhr anwesend sein... also nix mehr mit Gleitzeit!
    Das spielt sich bei mir aber gar nicht wegen der Kinderbetreuung!

    Jeden Vorschlag den ich bringe wird grundsätzlich abgelehnt!
    Und meine Angst ist wenn ich jetzt schreib ich will so und soviele Stunden arbeiten mit genaue Arbeitszeiten usw dass sie dass dann einfach umändern und dann steh ich da... (mit der Begründung in der EDV geht nur Vollzeit z.B.)

    :(
     
  10. Felerian

    Felerian Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Nach meinem klugen Buch musst du die Teilzeitbeschäftigung - also Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeiten an den einzelnen Wochentagen - in schriftlicher Form als Vorschlag dem Arbeitgeber melden.

    Kommt binnen 4 Wochen ab Melduing keine Einigung zustande, hat der Arbeitgeber binnen weiterer 2 Wochen beim Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag auf Abschluss eines Vergleiches zu stellen. Macht er das nicht, gelten die Wünsche des Elternteiles.

    Kommt dieser Vergleich nicht innerhalb von weiteren 4 Wochen zustande, kann der AG eine Klage auf Einwilligung in die von ihm vorgeschlagenen Bedingungen einbringen. Das Gericht hat dieser Klage nur dann stattzugeben, wenn die betrieblichen Erfordernisse wichtiger sind als der Wunsch nach Elternteilzeit. Ansonsten tritt wieder die vom Arbeitnehmer vorgeschlagene Version in Kraft.

    Wie die Gerichte da urteilen müßtest du dich mal erkundigen, eventuell mal googlen.

    Ich würd mich auf jeden Fall an den Betriebsrat wenden.
     
  11. gerta

    gerta Gast-Teilnehmer/in


    Die AK ist auch im öffentlichen Dienst für dich zuständig, zumindestens wenn du Vertragsbedienstete bist.

    Schließlich darf man als VB ja auch 1 % AK-Umlage bezahlen. Ich wurde auch mal mit "wir sind nicht für sie zuständig, denn sie sind Landesbedienstete" abgefertigt.
    Darauf habe ich gesagt, dass ich dann gerne meine Beiträge zurück hätte die ich die letzten Jahre bezahlt habe. Plötzlich warens doch zuständig;). Ich habe schon von einigen Kollegen gehört, dass von seiten der AK immer das Argument ÖD - keine Zuständigkeit, kommt. Stimmt definitv nicht:boes:.

    Hat mir auch der Präsident der AKNÖ bestätigt, dem ich eine Beschwerdemail geschrieben habe.
     
  12. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Wende dich umgehend an deine Personalvertretung. Bist du GÖD-Mitglied, dann kannst du dich auch gleich an die Juristen dort wenden.

    LG
    S.
     
  13. basia

    basia Gast-Teilnehmer/in

    hallo du!

    wir haben so ein ähnliches problem, es ist der horror..

    bei uns gehts um den papa vom kind, der elternteilzeit beansprucht hat.. er hat sonst schichtzeiten im radl, die für uns organisatorisch unmöglich sind (montag vielleicht von 8 bis 16:30 und am mi von 11:30 bis 20:00 usw und das erfährt man dann immer erst 3 wochen vorher) also unmöglich für uns.

    der papa hat eh vollzeit bentragt, nur in bestimmten geregelten arbeitszeiten.. naja und was ist? der chef lehnt ab.. (o-ton: "das spielts bei uns sicher nicht, das kannst vergessen!)

    andre im team, die das auch wollen, müssen team wechseln.
    das problem ist, der arbeitgeber muss zustimmen und kann halt auch ablehnen.
    superdeppert für uns.

    ich wünsch euch viel glück!
     
  14. pancake

    pancake Gast-Teilnehmer/in


    Ruf bitte auch bei der AK an...so einfach ablehen kanns nämlich niemand
    man braucht als AG einen richtig wichtige Grund warum man gegen eine Elternteilzeit spricht

    Lass dich gut beraten weil ich bin mir nicht mehr sicher aber soweit ich es in Erinnerung habe muss die Arbeitszeit ein bissi geändert werden dass es als Elternteilzeit gilt (geht auch schon wenn man nur eine halbe Stunde weniger arbeitet)
    aber ruf die Leut auf der AK an die sind da sehr sehr hilfsbereit!!!!
     
  15. basia

    basia Gast-Teilnehmer/in

    dank dir!

    ich halt mich ehrlichgesagt ein wenig raus.. der papa lehnt meine "geh doch zur AK" hinweise ständig ab, ich hab beschlossen, ihn das machen zu lassen.. er muss sich da jetzt auch persönlich und charakterlich positionieren und will ihm da nicht reinpfuschen.

    was mich aber intressiert:
    muss man für die elternteilzeit zusammenleben? oder nicht?
    ich denk da an diesen punkt von der ak-hp:
    die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (bzw. die Obsorge für das Kind haben).

    was ist bei gemeinsamer obsorge, gleichem hws und 50:50?

    sorry fürs einmischen.

    lg
     
  16. pancake

    pancake Gast-Teilnehmer/in

    also ich habs grad im buch nachgeschaut: da steht gemeinsamer Haushalt oder gemeinsame Obsorge für das Kind (dabei geht es um eltern die die gemeinsame Obsorge trotz getrennten Haushalts haben)

    also man muss nicht zusammenleben!

    aber ich würd einfach mal anrufen...du musst bei der AK ja nix angeben von wegen welche Firma etc. sondern einfach nur allg. Auskunft erbitten!

    Elternteilzeit können auch beide gleichzeitig nehmen aber achtung wenn du noch in karenz bist geht das natürlich nicht!
     
  17. basia

    basia Gast-Teilnehmer/in


    ah super, danke! :)

    ich hoff, der papa schafft das auch so und ohne hilfe von der AK, noch sind die würfel nicht gefallen. die erste ablehnung scheint sich relativiert zu haben, ich hoff mal stark.

    und ja.. im zweifelsfall ruf ich dort eh an.. nur in letzter instanz ists dann ja doch sein bier.

    in karenz bin ich sowieso seit gefühlten 100 jahren nicht mehr :)
     
  18. pancake

    pancake Gast-Teilnehmer/in


    :) na ich halte euch die daumen!!!
    leider nützen die firmen die unsicherheit und unwissenheit der mitarbeiter oft aus!!!

    alles gute wünsch ich euch :hug:
     
  19. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    das stimmt nicht es gibt ein foprmular das füllst du aus dh DU entscheidest deine stunden inkl wann in de3r woche du sie ableistest !!! ...das wichtigste is aber das du wenn du es einnmal abgibst nicht mehr ändern kannst dh genau überlegen. dann den wisch (am besten eingeschrieben) deinen arbeitgeber schicken (somit hast du was in der hand das du es abgeschickt hast) und bitte ja genau noch vor ende der frist einschicken und sie müssen es hinnehmen wenn nicht gehst zu gericht und das entscheiden fast immer zu gunsten der mutter ;)

    ich hattes es damals auch ned gewusst und mich hat mein AG auch immer wieder vertröstet bis meine frist um war und dann ich den schwarzen peter hatte :wave:
     
  20. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    hier findest du alles wichtige: http://www.arbeiterkammer.at/online/elternteilzeit-14764.html#E115644

    beraten kann dich, neben der ak, auch die gewerkschaft öffentlicher dienst oder der betriebsrat.

    erstgespräch geht problemlos bei der göd rechtsabteilung (ev. auch telefonisch), für weiteres (rechtsvertretung etc) müsstest du mitglied werden/sein (geht auch rückwirkend). der betriebsrat als erste anlaufstelle ist aber auch empfehlenswert.


    wegen arbeiterkammer - die beraten sehr wohl auch den öffentlichen dienst (ich bin selbst göd-mitglied) ,.....und war in sachen arbeitsrecht schon bei der ak.


    http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=1475
    allerdings musste ich immer zu einer bestimmten AK-zweigstelle - weil die das nur in wien 1040 und an einer zweiten niederlassung machen. aber du kannst auch anrufen oder per mail anfragen, siehe link oben.

    ARBEITERKAMMER - Arbeitsrechtberatung öffentlicher Dienst
    Arbeitsrechtsberatung - öffentlicher Dienst
    Telefonische Auskunft
    +43 1 50165-201
    Mo-Do 8-14 Uhr

    Terminvereinbarung für persönliche Beratung
    Tel: +43 1 50165-341
    Mo-Do 8-14 Uhr
     

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