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Elektroprüfbefund bei Auszug aus Genossenschaftswohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Andrea11979, 18 Oktober 2011.

  1. Andrea11979

    Andrea11979 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wir ziehen demnächst aus unserer Genossenschaftswohnung aus und mussten nun einen Elektroprüfbefund machen. Das Ergebnis war erschreckend. Obwohl die Wohnung erst 11 Jahre alt ist und wir nichts verändert haben, wurde einiges reklamiert. Angefangen von nicht verschraubten sondern gesteckten Lichtschaltern über nicht erlaubte Lüftungsanlage im Bad und WC bis dazu, dass am Balkon die Stromleitung neu gelegt werden muss.

    Nicht nur, dass wir ca. € 1500,-- für die Reparatur auslegen müssen, nun teilte uns die Firma mit, dass sie vielleicht sogar stemmen müssen und dadurch die Tapette teilweise entfernt werden muss. Die Arbeiten werden dann nur verspachtelt. Ausgemalt wird nichts, auch die Genossenschaft zahlt das ausmalen dafür nicht.

    Wir sind nun etwas beunruhigt, da unsere Nachmieter sicher nicht begeistert sind, wenn teilweise die Tapetten in den Zimmern fehlen.

    Was sind Eure Erfahrungen diesbezüglich?
     
  2. lapos

    lapos Gast-Teilnehmer/in

    Mir ist die Lage nicht ganz klar:
    Ihr könnt doch nicht haften für etwas was ihr gar nicht eingebaut habt. Wenn die Lichtschalter falsch montiert sind, oder eine Lüftung nicht erlaubt sei, muss doch die Firma (der von der Genossenschaft beauftragte Elektriker) geradestehen.

    Oder verstehe ich etwas falsch?
     
  3. independence

    VIP: :Silber

    Ich versteh das auch nicht.
    So wie mein Vorschreiber: wieso zahlt ihr für Mängel, die ihr nicht verursacht habt?

    Wenn Steckdosen falsch montiert wurden etc. und ihr das nicht ward, dann zahlt man doch nicht für die Reparatur? Oder hast du dich im Eingangspost falsch ausgedrückt?
     
  4. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Ist leider ein neues Gesetz, bei Auszug und für Weitervermietung muss ein positiver E-Befund vorliegen............ es gibt auch neue Eletrotechnikgesetze...


    der (Noch-)mieter muss das aber normalerweise nur machen wenn er einen Nachmieter bringt;);)

    Wird eine Wohnung ( Gemeinde oder Genossenschaft) direkt an die HVW zurückgegeben, dann muss die HVW selbst einen positiven E-Befund vorlegen können :D:D:D


    Bei Privaten Vermietungen wird es ähnlich aussehen;

    im ganzen geht es hierbei um zukünftige Haftungsfragen, falls etwas passieren sollte.........

    oder anders ausgedrückt: Keine Wohnung darf ohne posiven E- Befund vermietet werden, sonst wird es für den Vermieter teuer



    :wave::wave::wave:


    .
     
  5. Asterix

    VIP: :Silber

    hi

    Bei Gemeindewohnungen wird der Betrag rückerstattet, wenn man nicht fahrlässig selbst einen Schaden verursacht hat, man muss es vorab aber auslegen (bis der Nachmieter unterschrieben hat).

    lg Asterix
     
  6. Andrea11979

    Andrea11979 Gast-Teilnehmer/in

    Wir bekommen das Geld schon wieder von der Genossenschaft zurück - sofern die Reparatur ca. € 1500,-- nicht überschreitet.

    Mich ärgert nur, dass ich mir zwei Mal frei nehmen muss und wenn ich Pech habe wird auch noch gestemmt. Dann habe ich bzw. der Nachmieter Wände in der Wohnung die zwar tapeziert sind, aber so zwischendurch fehlt dann die Tapete.
     
  7. Also bei uns (Sozialbau) ist das so, daß nur dann ein E-Befund vorgelegt werden muss, wenn die Küche zB übernommen wird. Wenn die Küche nicht übernommen wird, dann muß das auch nicht gemacht werden.
     
  8. Andrea11979

    Andrea11979 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben auch die Sozialbau als Genossenschaft, aber unsere Information war von Anfang an, dass wir das machen lassen müssen, egal ob der Nachmieter Möbel etc. übernimmt oder nicht!
     
  9. nein, frag mal bei der ak nach, ob das rechtens ist
     
  10. schau mal auf der sb seite, da steht, dass dies nur bei direktweitergabe zu tragen kommt, also wenn ihr einen nachmieter vorschlagt. bei rueckgabe an die genossenschaft entfaellt das
     

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