1. Reden wir miteinander ...

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einvernehmliche kündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von venom, 14 September 2011.

  1. venom

    venom Gast-Teilnehmer/in

    mein karenz endet am 03.10.2011 und ich will in meine alte firma nicht mehr zurück und ich bin auf der suche nach einem neuen job.
    ich wollte mich mit meinem chef auf eine einvernehmliche kündigung einigen, er steigt mir aber darauf nicht ein, da er mir dann abfertigung zahlen müsste (abfertigung alt) und er will nicht, dass ich den betrieb verlasse.
    ich selber will nicht kündigen, da ich dann nicht gleich anspruch auf arbeitslosengeld habe.

    jetzt hat er mir vorgeschlagen: eine einvernehmliche kündigung auf initiative der arbeitnehmerin.
    und als treueprämie, weil ich lange in der firma war, würde er mir ein monatsgehalt bezahlen.

    ist sowas rechtens? und habe ich bei dieser art von dienstauflösung einen sofortigen anspruch auf arbeitslosengeld?


    danke fürs lesen und natürlich auch fürs antworten!
     
  2. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens nach ist die Karenz die einzige Ausnahme wo du auch bei Selbstkündigung bzw. Nichtwiederkehr Anspruch auf Abfertigung hast!?

    Einzig beim AMS hättest du eine Stehzeit von einem Monat!
     
  3. venom

    venom Gast-Teilnehmer/in

    danke für deine antwort!

    irgendwie kann ich nicht glauben, dass ich anspruch auf abfertigung habe, wenn ich selber in der karenz kündige. laut arbeiterkammer bekomme ich gar nix, wenn ich kündige.

    aber einvernehmliche lösung des dienstverhältnisses auf initiative der arbeitnehmerin habe ich auch noch nicht gehört.

    lg
     
  4. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Diese Form gibts nicht ;), vielmehr heißt das nichts anderes als Kündigung durch den Dienstnehmer samt allen damit zusammenhängenden Konsequenzen wie Wartezeit b. Arbeitslosengeld, keine Abfertigungsansprüche (weiß jetzt aber nicht, ob das nach der Karenz nicht anders geregelt ist und Du ev. doch Anspruch hast etc.)
    Das Monatsgehalt müsste er Dir auch nicht zahlen, das könntest aber, sofern Du eben wirklich weg willst, nützen um die Wartezeit beim AMS zu überbrücken :confused:.
     
  5. venom

    venom Gast-Teilnehmer/in


    also gibts so eine art kündigung gar nicht? dachte mir eh schon sowas ähnliches.:rolleyes:
    jahrelang war ich bei dieser firma und jetzt will er mir nicht einmal abfertigung bezahlen. wären eh "nur" 3 monatsgehälter ...

    der chef stellt mich vor die wahl, entweder ich nehme sein angebot an, oder ich muss selber kündigen.

    ich habe vorhin mit der ak telefoniert, aber so richtig konnte die mir auch nicht weiterhelfen. die meinte nur, dass kommt beim ams auf die referentin an, ob ich bei dieser art von dienstauflösung einen sofortigen anspruch auf arbeitslosengeld habe. :confused:
     
  6. iles

    iles Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wirklich auskennen tu ich mich nicht, aber es gibt doch so was wie Mutterschaftsaustritt, während der Karenz, und da hast du sehr wohl Anspruch auf Abfertigung. Ich würd mich da auf alle Fälle nochmals genauer erkundigen.

    Lg
     
  7. iles

    iles Gast-Teilnehmer/in

  8. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Für einen Austritt nach der Karenz gibt es aber eine Frist von drei Monaten vor Ende der Karenz. Die sind ja bei der TE leider schon abgelaufen.
     
  9. venom

    venom Gast-Teilnehmer/in

    mutterschaftaustritt geht leider nicht, da ich das schon vorher melden hätte müssen.

    ich habe vorhin nochmals mit der ak telefoniert und es gibt diese art von einvernehmlicher lösung doch.


    wird mir wohl nichts anderes ürbigbleiben als auf sein angebot einzugehen.
     
  10. misa

    misa Gast

    Du hast aber das Recht auf Elternteilzeit und wenn du während dieser Zeit aus "Gründen der Mutterschaft" kündigst hast du wieder das Recht auf die halbe Abfertigung, d.h. du könntest Teilzeit wieder bei der Firma anfangen und nach 1 Monat kündigen, dann hast du wieder den Abfertigungsanspruch.

    lg misa
     
  11. wenn mich mein bald-ex-chef so übern tisch ziehen will, hätt ich keine hemmungen, auf das spiel einzusteigen. niemals würd ich selbst kündigen und auf 3 monatsentgelte (das is mehr als 3 monatsgehälter!!) verzichten. ich würd fröhlich in krankenstand gehen und owezahn, bis er mich raushaut. ich bin absolut nicht der typ dafür, aber so fein dürfte der herr ja auch nicht sein...
     
  12. sumsi

    VIP: :Silber

    auf keinen fall würde ich das tun!!!

    bin ganz bei lavie!
     
  13. amanin

    amanin Gast

    Liebe Lavie seh ich genau so! :goodpost:
     
  14. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    einvernehmlich küdnigung gibt es - aber ich weiß nicht, wie das dann mit der abfertigung ist.

    wer weiß, ob du ihm nicht eh einen gefallen tust und er dich bald mal gekündigt hätte....

    lg gsb
     
  15. himbeersturm

    VIP: :Silber


    bitte wieso will er sie über den tisch ziehen? SIE will ja weg, er möchte sie behalten. in der situation muss man eben selbst kündigen.

    das mit dem krankenstand finde ich total tief.

    kann man bei den abfertigungen nicht zwischen alt und neu wählen? beim neuen system würdest du ja nix verlieren.
     
  16. Nic23

    Nic23 Gast-Teilnehmer/in

    Eine einvernehmliche Kündigung gibt es nicht - nur eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Und bei einer einvernehmlichen Lösung hast du IMMER das Recht auf Abfertigung. Allerdings hat dein Arbeitgeber keinen Vorteil, wenn er einer einvernehmlichen Lösung zustimmt, sondern höchstens den Nachteil (wenn du im Abfertigung Neu System bist), dass er dir die gesamte Abfertigung zahlen muss. Wenn du selbst kündigst, dann erhältst du die halbe Abfertigung.
     
  17. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in


    Wo kommen diese ganzen Halbwahrheiten nur her? Gibt es eine Internetseite für Quatsch den man anderen als Wahrheit verkaufen kann? :confused:
     
  18. er will sie über den tisch ziehen, indem er ihr etwas anbietet, was es gar nicht gibt, und ihr einreden will, dass das besser für sie wäre.

    und man kann nicht zwischen abfertigung alt oder neu wählen. als variante neu vor jahren eingeführt wurde, konnte man eine zeitlang wählen, ob man umsteigen will, jetzt geht gar nix mehr.


    wo hast du denn diese infos her? das stimmt doch alles gar nicht!
     
  19. Nic23

    Nic23 Gast-Teilnehmer/in

    [ wo hast du denn diese infos her? das stimmt doch alles gar nicht![/QUOTE]

    Und ob das stimmt - schaut mal im österr. Arbeitsrecht nach. Ich habe mich auf den hier angesprochenen Fall bezogen. Dass man, wenn man sich nicht in der Karenz oder der Elternteilzeit befindet, bei einer Kündigung keinen Anspruch auf die halbe Abfertigung hat, und das Ganze im System der Abfertigung neu auch ein wenig anders ausschaut, ist klar, aber hier wohl nicht relevant. :wave:
     
  20. Nic23

    Nic23 Gast-Teilnehmer/in

     

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