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"Einvernehmlich" oder???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von spacedakini3, 8 Juni 2011.

  1. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Was hat das für Auswirkungen, ob ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich gekündigt wird, oder irgendwie anders?

    Meine Arbeitgeberin möchte "einvernehmlich" und ich bin nicht sicher, ob das irgendwelche Nachteile haben kann?

    Einen neuen Job hab ich derzeit noch nicht, ich werd mich also erst am AMS melden.

    Bitte um Information!
    Danke!
     
  2. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    wenn du kündigst wirst beim ams 4 wochen gesperrt, sprich kriegst kein geld.

    bei einer einvernehmlichen u. arbeitgeber kündigung nicht.

    wie lange bist im unternehmen? hast du die alte abfertigung oder fällst du schon unter die neue?

    dienstzeugnis, da schaut eine arbeitgeberkündigung nicht so gut aus. bei einer einvernehmlichen naja.
     
  3. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    Der Kündigungsgrund und die Auflösungsart darf ja nicht im Dienstzeugnis stehen...

    Es gibt keine Nachteile bei der Einvernehmlichen, außer dass die Firma keine Kündigungsfrist abwarten muss.
     
  4. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    also bei mir stehts in den zeugnissen drin. "auf eigenem wunsch..."
     
  5. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    darf aber gesetzlich nicht sein.. außer der MA wünscht es so
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Einvernehmlich machte ich nur damit ICH schneller beim nächsten Job bin.
    Sonst NIE!!!
    Hat für dich als DN nur Nachteile mMn.
     
  7. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Ah so, deswegen will sie (Arbeitgeberin) es so...
     
  8. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Welche Nachteile?

    Ich mag das ganze eigentlich schnell beenden...bin seit Feb 2010 dort.
     
  9. Alex3

    VIP: :Silber

    Mir hat man bei der Gewerkschaft gesagt, dass dadurch die anrechenbare Zeit für den Abfertigungsanspruch aus diesem Dienstverhältnis verfällt.

    Wir wollten das mit einem Arbeitnehmer durchspielen, der von einem wochenlangen Krankenstand direkt in die Pension überwechseln wollte. Nach 6 Wochen Krankenstand hat der Mitarbeiter unseres Steuerberatungsbüros eine einvernehmliche Auflösung empfohlen und gemeint, das hätte keinerlei Auswirkungen auf seine Ansprüche - außer, dass das Krankengeld ab diesem Zeitpunkt von der Krankenkasse und nicht von uns zu bezahlen gewesen wäre.

    Um abzusichern, dass ihm wirklich kein Schaden entsteht, habe ich auf der AK-Homepage nachgelesen und keine Hindernisse gefunden.

    Erst der Gewerkschafter, den ich sicherheitshalber auch noch angerufen habe meinte, es könne Auswirkungen auf seine Abfertigungszeiten haben.
    Die BUAK hat mir diese Information dann bestätigt.

    Deswegen haben wir es letztlich bleiben lassen und die restlichen K-Wochen auch noch bezahlt, obwohl sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass dieses letzte Jahr an seinen Ansprüchen nichts mehr verändert hat.

    Hätte er aber wieder arbeiten gehen müssen, hätte ihm dieses Dienstjahr vielleicht irgendwann gefehlt...
     
  10. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    @alex: ist das bei neuer oder alter abfertigung oder beiden?
     
  11. Rhea84

    Rhea84 Gast

    Wenn sie dich kündigen, dann bekommst du das Gehalt bis zum Quartalsende bzw. hast Anspruch darauf (mind. 6 Wochen Kündigungsfrist, danach das Quartalsende, wenn lt. deinem KV nichts anderes steht). Und du darfst auch 1/Tag pro Woche für die Arbeitssuche frei haben. Und wegen der Abfertigung musst du dich auch informieren, wie das bei dir dann so ist.
     
  12. himbeersturm

    VIP: :Silber

    und der urlaubsanspruch (den du dir nehmen oder auszahlen lassen kannst) wird auch entsprechend länger.

    würd mich auch eher kündigen lassen.

    hast du kündigungszeitpunkte und -fristen im dienstvertrag?
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei der einvernehmlichen Auflösung des DV`s ist keine Einhaltung der Kündigungsfrist eforderlich, sondern das DV kann jederzeit mit beiderseitigem Einverständnis aufgelöst werden.

    Bei der Arbeitgeberkündigung hingegen ist dein AG an die Einhaltung der Kündigungsfrist gebunden wodurch die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.

    Was das AMS-Geld betrifft hast du bei beiden Varianten keine Sperre desselben.
    Allerdings würde ich nur dann auf eine einvernehmliche Auflösung des DV`s eingehen wenn du auch einen (finanziellen) Vorteil daraus ziehen kannst.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  14. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Da die "Einvernehmliche" eher für den Arbeitgeber Vorteile bringt, würde ich ich schauen, ob ich noch was ´rausschlagen kann, z.B. ein besonders gutes Dienstzeugnis.
     
  15. Alex3

    VIP: :Silber

    In unserer Branche gibt es die "neue" bereits seit 1987.

    Dank meiner Intervention beim Gewerkschafter hat die AK die irreführenden Informationen auf der Homepage geändert, wie ich gerade entdeckt habe. :)
    Also kann ich den Link hier reinen Gewissens reinstellen:
    http://noe.arbeiterkammer.at/online/einvernehmliche-aufloesung-1899.html?mode=711&STARTJAHR=2008
     
  16. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Nämlich welche?


    Der einzige Grund, warum Firmen lieber einvernehmliche Kündigungen haben, ist, dass ab einer gewissen Anzahl, eine Voranmeldung beim AMS notwendig ist und verpflichtend ein Sozialplan ausverhandelt werden muss.
     
  17. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Die Firmen, bei denen ich bis jetzt beschäftigt war, haben einvernehmliche Kündigungen auch deswegen bevorzugt, weil sie nicht einen bereits gekündgten Mitarbeiter unmotiviert herumsitzen lassen wollten und die Alternative "freistellen und 6 Wochen Gehalt weiterzahlen müssen" auch nicht optimal ist.
     
  18. muss nicht deshalb sein. bei mir wars so dass ich um arbeitgeberkündigung gebeten hab, weil ich den beruf aufgebe. sie haben das jedoch abgelehnt und mir die einvernehmliche angeboten inkl. gleicher kündigungsfrist wie wenn sie mich gekündigt hätten. (und dem angebot, es jederzeit wieder rückgängig machen zu können falls sich etwas ändert, was leider nicht passieren wird)
     
  19. PaulG

    VIP: :Silber

  20. Karin1974

    Karin1974 Gast-Teilnehmer/in

    Es wird hier geantwortet ohne zu fragen, bist Du angestellt oder arbeitetend...
    Zudem frage ich mich, hast Du keinen Betriebsrat, was sagt der dazu.
    Dann stellt sich noch die Frage, bist Du bei der Gewerkschaft und dann gibt es noch die Arbeiterkammer.
    Habt ihr eine Betriebsvereinbarung usw. Welcher Kollektivvertrag.
    So einfach ist das nicht zu beantworten!
    :wave:
     

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