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Einspruch gegen Anonymverfügung in Wien?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 30 September 2015.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    habe vor kurzem eine Anzeige erhalten weil ich in Wien an einer gelben Linie geparkt habe.
    Ich hab nicht gewusst, dass man das nicht darf und es als Halteverbot gilt.
    So weit so schlecht.
    In NÖ kann man da zur BH gehen und denen was vorjammern dann wirds billiger.
    Wollt ich eigentlich auch in Wien machen.
    Jetzt steht da auf der Rückseite der Anonymverfügung dass ich keinen Einspruch machen kann, sondern nur nicht zahlen, dann eröffnet die Behörde ein Strafverfahren :eek::wow: und da kann ich dann meine Einwände einbringen, ich müsse allerdings mit einer höheren Strafe und einem Eintrag in einer Strafkartei rechnen. :jawdrop:
    Wobei ich mir letzteres nicht bei Parken im Halteverbot vorstellen kann.

    Nun meine Frage an die Hobbie-Verkehrssünder :D unter Euch: geht das in Wien auch so dass man dann auf die Behörde rennt und denen was vorjammert und dann wirds billiger? Oder soll ich den :poop: besser zahlen?

    :(
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Gegen eine Anonymverfügung kannst du weder in Wien noch sonstwo Einspruch erheben. Alles, was du kannst ist zahlen oder nicht zahlen. ;)

    Erst wenn du nicht zahlst, wird ein reguläres Verfahren eingeleitet, im Zuge dessen du Einsprüche erheben oder sonstige Vorbringen einbringen kannst. Nur, wenn du das Verfahren verlierst, kommt es zu den oben befürchteten Konsequenzen (Strafe und Eintragung in Kartei).
     
  3. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ja hab ich eh oben beschrieben.
    vielleicht wars ja in nö eine anzeige ohne anonymverfügung oder hat irgendwie anders geheißen - so ganz genau weiß ich das nimma. also irgendeine kleine verkehrssgschichte halt.

    jedenfalls würde mich nur erfahrungswerte interessieren ob man da in wien chancen hat den preis zu drücken wie es bei dieser wie-auch-immer-sie-offiziell-heißt sache in nö durchaus gegeben ist.
     
  4. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Nun, nicht ganz. Ich hatte mal eine Anonymverfügung wegen Falschparken. Der Sheriff dürfte sich da allerdings beim Verkehrszeichen abmalen geirrt haben, denn ich war das nicht. Auf der Anonymverfügung stand auch keine Fahrzeugmarke/-farbe dabei. Weil ich nicht eingesehen habe hier auf irgendwas zu warten, schon gar nicht auf ein Verfahren, habe ich der zuständigen Behörde ein Mail geschrieben. In diesem habe ich dargelegt, dass ich das nicht gewesen bin weil weder ich noch das Fahrzeug jemals in dieser Gasse war. 3Tage später kam per Post der Bescheid, dass die Anonymverfügung als Gegenstandslos betrachtet werden kann.

    monilimonili - in deinem Fall kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du irgendwas erreichen kannst. Wenn du ihnen ein Mail schreibst, werden sie dich höchsten darüber in Kenntnis setzen, dass du auf das Verfahren warten sollst. Und dann wird erst nichts bzw. eine höhere Strafe rausschauen ...

    Ich hasse diesen Spruch zwar, aber leider gilt er: 'Nichtwissen schütz vor Strafe nicht' ...
     
  5. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ich meine ob man eine chance hat im verfahren den preis zu drücken, nicht jetzt noch bei der behörde.
     
  6. Q

    Q Gast

    In Wien ist da meist die MA 67 zuständig, die sind dort vollkommen "jammerresistent". Nachdem du die Tat nicht bestreitest, würd ich an deiner Stelle den - eh noch Diskonttarif - Anonymverfügung zahlen. Sonst wirds nur langwieriger und teurer.
     
  7. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Nein, ich würde sagen, keine Chance ...
     
  8. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Im Verfahren (also, wenn du die Anonymverfügung nicht bezahlst) hast du durchaus Chancen auch mit weniger Geld auszusteigen. Das hängt von deiner Strafen-Vorgeschichte und deinem Verdienst ab. Verdienst du nur ganz wenig, kann die Strafe durchaus auch geringer werden.
     
  9. Q

    Q Gast

    Möglich, aber in Wien riskant und nicht wahrscheinlich.
     
  10. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die Wiener Strafzettel-Verteiler(innen) machen jetzt übrigens immer Fotos von den bestrafzettelten Autos. Macht das Herausreden nicht mehr so einfach...
     
  11. Alex3

    VIP: :Silber

    Die sind wirklich jammerresistent.

    Ich habe vor einiger Zeit mein eigenes Haus in Wien von unserer Firma umbauen lassen und der Fahrer der Partie hat die Pritsche auf der Zigzag-Linie vor der Hausdurchfahrt abgestellt, weil rundherum kein Parkplatz frei war. € 58,--, kein Einspruch möglich, weil man da einfach nur maximal 10 min stehen bleiben darf und gesehen haben sie den Sheriff leider nicht, weil sie gerade drinnen beschäftigt waren. Mein telefonisches Nachjammern war jedenfalls vergebens.
     
  12. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    waaas, deine arbeiter vor deiner einfahrt mit deiner zustimmung und die kassieren trotzdem?!?
     
  13. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    In Hauseinfahrten darf man auch länger als 10 Minuten stehen, soferne man da ist und jederzeit wegfahren kann. In der eigenen Hauseinfahrt (also, wenn das ganze Haus dir gehört und nur du dort wohnst) kannst du ewig parken. Da würde ich schon Einspruch erheben. Wäre vielleicht auch gescheit gewesen, wenn der Arbeiter ein Schild reingelegt hätte. Das könnte man beim Einspruch vorbringen.
     
  14. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Na schlimm wäre es, wenn nicht - das gab's eine Weile, dass sich viele Leute in die eigene Einfahrt gestellt haben, um sich Tor aufmachen und reinfahren zu sparen. Quasi der "reservierte Parkplatz" vor der Türe.
     
  15. Alex3

    VIP: :Silber

    Das war einfach Deppensteuer, ärgerlich zwar, aber beim nächsten Mal hängen wir ein Schild rein. ;)
     
  16. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    und wo siehst du da das problem?
    das halteverbot bei der eigenen einfahrt ist ja dazu dass der eigentümer hineinfahren kann. wenn er selbst in der einfahrt steht will er ja gar nicht hineinfahren.
     
  17. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Und woher soll die Polizei (oder wer auch immer) wissen, dass dieses Auto dem 'Besitzer' der Einfahrt gehört?
     
  18. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ganz einfach: klingeln und fragen! geht viel schneller als strafzettel ausfüllen!
    spätestens wenn die meldedaten vom kfz-besitzer ident sind mit dem ort des verübten verbrechens dürfte es auch bei den behörden klingeln.
    und sollte ein gast mit erlaubnis dort geparkt haben wäre es meiner meinung immer noch ein grund die strafe aufzuheben wenn dass der grundstückseigentümer bestätigt.
     
  19. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Ob die Überprüfung schneller ist, wage ich zu bezweifeln. Und wenn niemand da ist?

    Wenigstens hat der ÖAMTC ein paar Infos ...
     
  20. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    deswegen mein ich ja dass das beim vergleich der melde- und kfz-daten auffallen müsste.
     

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