1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

einnahmen-ausgaben-rechnung....und steuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nina, 6 Dezember 2010.

  1. nina

    nina Gast-Teilnehmer/in

    ab welchem ergebnis bei der einnahmen-ausgaben-rechnung muss ich steuer zahlen?
    kann man das so einfach beantworten, mit einer zahl?

    ich bin selbständig als kleinstunternehmer, zahl also bei der sva sowieso nur unfallversichung, und war heuer das ganze jahr in karenz.

    es geht um ein paar hundert euro - zwischen 500 und 900.
    wenn´s egal ist, würd ich nämlich eine rechnung lieber erst im nächsten jahr reinnehmen.

    danke euch,
    nina
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Steuer ist einfach zu beantworten:

    www.help.gv.at
    • Einkommensteuererklärung (Formular E1)
      • Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als 730 Euro erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
        Frist: 30. April bzw. 30. Juni (bei Onlineerklärungen) des Folgejahres
    .

    EDIT: Schwachsinn. Sollte genauer lesen. Bis ca. 11000 Euro hast du keine Einkommensteuer. Heikler ist möglicherweise das Thema Sozialversicherungsabgaben, aber da muss ich passen.
     
  3. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Ja, die sind der heikle Punkt.
    Wenn du über einen gewissen Betrag bist, dann mußt nämlich voll zahlen und das ist dann gleich pi mal Daumen 250 Euro monatlich. :eek: Auch wenn du nur knapp mehr verdient hast.

    Ich schau auch jedesmal nach...steht irgendwo auf deren Webseite...soweit ich mich erinnern kann, warens ca 4000 Euro (bitte nicht ungeprüft übernehmen!!) pro Jahr, ich werd aber in den nächsten Tagen nachschauen und es hier posten, ich brauch die Zahlen ja eh auch.
     
  4. minimax

    minimax Gast-Teilnehmer/in

    du musst unter 4000 euro gewinn und/oder 30.000 umsatz bleiben soweit ich mich erinner
     
  5. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Habs gefunden. Hier der Link, wo alle Formulare zum runterladen sind, es ist das "Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem GSVG bzw. dem FSVG (kanns leider nicht direkt verlinken, ist unten, beim Versicherungs und Beitragswesen)

    Hier ist der relevante Text:


    Meine jährlichen Einkünfte aus der selb-
    ständigen Tätigkeit werden im Jahr 2010 4.395,96 € nicht übersteigen. Außerdem werden meine Um-
    sätze nicht über 30.000 € liegen.
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Blöd ists nur, wenn man nur über die Umsatzgrenze kommt. Und das ganze nebenbei macht. Denn dann kann niemans dagen, wieviel man an die SVA zahlen muß.
     
  7. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich weiß das, da ich immer schaue dass ich selbständig geringfügig bleibe, damit ich die versicherung nicht doppelt zahlen muss (also einmal gkk übers angestelltenverhältnis und dann nochmals sva selbständig)

    du darfst jährlich ca 4100 GEWINN nicht überschreiten (also umsatz minus aufwände)

    an steuer denk ich nicht mal, so weit ist das weg:) (ich hab jetzt immer 30000 im kopf gehabt...)
     
  8. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Diese Grenze betrifft nur die Umsatzsteuer und nicht die Einkommensteuer.

    Bei der Einkommensteuer bin ich bis € 11.000,-- steuerfrei, wenn ich zusätzlich keine Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (= Dienstverhältnis) habe.
    Habe ich Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und aus einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit, dann brauch ich bis zu Einkünften mit € 730,-- nicht erklären. Also wenn die Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit diese Grenzen von € 730,-- nicht überschreiten. Ansonsten muß ich erklären und dann wird die Einkommensteuer neu berechnet.
     
  9. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    upsdi, ach ja:eek:

    ich muss ja sowieso immer schon steuererklären (eben zusätzlich zum unselbständigen einkommen...) und bin gespannt was heuer wieder rauskommt - jedenfalls bin ich immer schön geringfügig, DAS ist mein augenmerk, also die versicherung...

    steuer ist eh ok - da zahlt mensch in gerechten abständen. aber versicherung ist wahnsinn, was da anfällt wenn was anfällt... (also für menschen wie mich, die selbständig am geringfügigen dahinkrebsen und sowieso schon pflichtversichert sind über dienstverhältnis)
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden