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Einladung für Touristenvisum für türkischen Staatsbürger

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sassisi, 25 Oktober 2009.

  1. Sassisi

    Sassisi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    weiß irgendwer, wie diese Einladung formell aussehen muss?
    Ich glaub mich zu erinnern, dass man dazu zum Bezirksgericht gehen kann, aber was braucht man dazu?

    Oder hat wer einen brauchbaren Link wo ich das herausfinden kann? (ich google jetzt schon eine weile und werd einfach nicht schlau)

    Danke schon mals im Vorhinein...
     
  2. Lavendula

    Lavendula Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht kann dir dies helfen:

    http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120900.html

    Antrag auf Visum

    Redaktioneller Hinweis:
    Diese Seite befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die Informationen werden so rasch als möglich aktualisiert.

    Passpflichtige Drittstaatsangehörige unterliegen bei der Einreise nach Österreich und während des Aufenthaltes grundsätzlich der Visumpflicht.
    TIPP
    Die Visumverpflichtungen der einzelnen Länder können der Liste der Visumpflichten . des Bundesministerium für Inneres entnommen werden.
    zuständige Behörde:

    Alle Arten von Visa können nur von österreichischen Vertretungsbehörden . im Ausland oder in strengen Ausnahmefällen von einigen Grenzkontrollstellen, niemals jedoch von einer anderen Inlandsbehörde, erteilt werden.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Visumwerbers oder der Visumwerberin. Sollten (nachweislich) vordringliche humanitäre Umstände vorliegen, die eine Antragstellung bei der Vertretungsbehörde des Wohnsitzes unmöglich oder unzumutbar machen, oder sollte keine österreichischen Vertretungsbehörden vorhanden sein, kann mit einer anderen österreichischen Vertretungsbehörden in einem anderen Staat oder der Vertretungsbehörde eines Schengen-Staates . , der Österreich im Wohnsitzstaat vertritt, Kontakt aufgenommen werden.
    Achtung:

    Ein Visum kann nicht im Inland erteilt oder verlängert werden.
    Erfordernisse:

    * persönliches Vorsprechen des Antragstellers oder der Antragstellerin in der Konsularabteilung der österreichischen Vertretungsbehörde .
    * Nichtvorliegen von Versagungsgründen (z.B. Aufenthaltsverbot, Ausschreibung eines Schengen-Staates . )

    erforderliche Unterlagen:

    * Visum-Antragsformular .
    * ein aktuelles Passfoto (35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien .
    * ein gültiges Reisedokument, dessen Gültigkeitsdauer die des Visums um mindestens drei Monate übersteigen sollte
    * gegebenenfalls: formloses Einladungsschreiben
    * sonstige geforderte Nachweise (z.B. Hotelreservierung, Flugticket)
    * Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Österreich (z.B. aktuelle Gehaltsbestätigungen) sowie eine alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung oder
    * wenn die Unterhaltsmittel des Visumwerbers oder der Visumwerberin nicht ausreichen:
    o Verpflichtungserklärung (Allgemein . , Firma . , Verein . ) im Original (Unterschrift der einladenden Person mit Hauptwohnsitz Österreich muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein)
    o Nachweis über Einkommen oder Vermögen der einladenden Person (z.B. aktuelle Gehaltsbestätigungen)
    o Kopie des österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises . bzw. des Reisepasses . der einladenden Person (bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels)
    o Kopie der Bestätigung der Meldung . der einladenden Person
    o gegebenenfalls Kopie des Mietvertrages der einladenden Person

    Hinweis: Es können je nach Sachlage zusätzliche Unterlagen eingefordert werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der österreichischen Vertretungsbehörde . .
    Achtung:

    Die Verpflichtungserklärung umfasst unter anderem den Kostenersatz für medizinische Heilbehandlungen in öffentlichen Krankenanstalten. Der Besucher oder die Besucherin sollte daher eine Reiseversicherung abschließen, um das finanzielle Risiko für die einladende Person gering zu halten (sofern er oder sie nicht ohnehin nach EU-Recht zur Vorlage einer Versicherung verpflichtet ist – Auskünfte erteilt hier die Vertretungsbehörde).

    Kosten für das fremdenpolizeiliche Verfahren bei Nichtwiederausreise nach Ablauf des Visums sind ebenfalls zu ersetzen. Keine Haftung besteht für strafrechtliche Delikte, die von dem oder der Eingeladenen gesetzt werden oder sonstige privatrechtliche Verpflichtungen.
    NEU
    Seit März 2007 besteht für Einladende die Möglichkeit, bei der für ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde (in Wien beim Stadtpolizeikommando des Wohnsitzbezirkes) eine "Elektronische Verpflichtungserklärung" abzugeben. Diese ist kostenlos und umfasst neben der Abgabe der Erklärung unter anderem auch eine Prüfung der Tragfähigkeit der Verpflichtungserklärung.

    Die Einladenden erhalten eine ID-Nummer, die sie dem Visumwerber oder der Visumwerberin bekannt geben müssen. Dieser oder diese gibt bei Antragstellung bei der zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland die besagte Nummer an, unter der die Vertretungsbehörde die Verpflichtungserklärung 48 Stunden nach Abgabe derselben abrufen kann.

    Gebühren:

    Die Konsulargebühren können den Gebührenlisten entnommen werden, die in der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde . aufliegen.
    TIPP
    Detaillierte Informationen über Einreisebestimmungen für Österreich . finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter der Hotline 01/531 26-3557 (8:30 bis 15:30 Uhr) des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung II/3.
     
  3. Luzinda

    Luzinda Gast-Teilnehmer/in

    Meine Arbeitskollegin hat vor 4 Jahren einen türkischen Staatsbürger eingeladen, die hat die Einladung von einem Notar beglaubigen lassen (das Formular hat ihr der Notar gegeben), das hat sie dann runtergeschickt und er ist damit auf die österr. Botschaft gegangen! War ur umständlich, teuer und hat ewig gedauert, hat aber funktioniert!
     
  4. muell23

    muell23 Gast

    Du gehst auf das für deinen Bezirk zuständige Polizeikommissariat und machst eine elektronische Verpflichtungserklärung.

    Mitzunehmen sind:

    von dir: Reisepaß, Meldezettel, Mietvertrag/Kaufvertrag der Wohnung, Lohnzettel der letzten 3 Monate

    vom Einzuladenden: Name, Geburtsdatum, Adresse mit Postleitzahl, Reisepaßnummer

    Das geht rasch (ca. 10 Minuten) und in 48 Stunden ist der Antrag auf der zuständigen Botschaft, dai auch gleich über das Visum entscheidet.
     

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