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Einkommensteuererklärung? Hilfe!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kroko82, 5 Januar 2010.

  1. kroko82

    kroko82 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich will beim Finanzamt nicht als vollkommener Idiot dastehen, ich hab nämlich neben meiner normalen Arbeit (20Std. angemeldet) noch ein paar Seminare abgehalten (seit November 7 Stück, es war aber am Anfang nicht absehbar, dass ich über die Freigrenze komme).

    So, jetzt hab ich natürlich noch nicht einmal so eine Steuernummer (oder wie das heisst), und hab natürlich keine Ahnung von dieser ganzen Sache mit der Einkommensteuererklärung (ich war ja froh, dass ich jetzt einmal die Arbeitnehmerveranlagung kapiert hab).

    Mach ich jetzt beides (Arbeitnehmerveranlagung und Einkommensteuererklärung?), welche Dinge könnt ich noch irgendwie als Ausgaben verbuchen, kann mir irgendjemand ein bisschen was dazu sagen, bevor ich zum FA geh?

    Kann man sich eigentlich beim Finanzamt helfen lassen?

    Danke

    Barbara
     
  2. Lilith.S

    Lilith.S Gast

    Also, ich würde einfach mal beim zuständigen FA anrufen und fragen, wie du jetzt am sinnvollsten weitertun sollst.
    Wie hoch waren denn deine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit insgesamt?
    Und als Ausgaben kannst du alles abziehen, was irgendwie in einem logischen Zusammenhang zur Tätigkeit steht. Dh zB Kosten für Kopierpapier, Vortragsunterlagen, Heftklammern, Stifte, ev. PC, wenn dafür angeschafft und dafür verwendet, Druckerpatronen, etc. Voraussetzung ist natürlich immer die Existenz von Belegen. Die normale Rechnung reicht aber.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du bist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn dein steuerpflichtiges Einkommen (aus 20STd. Job + Seminare) im Jahr 2009 den Betrag von EUR 11.945,-- überstiegen hat.
    Die Frist dafür ist bei Papiererklärung 30.April 2010 bzw. bei finanzonline der 30. Juni 2010.

    Was dein Einkommen aus der Seminartätigkeit betrifft, so kannst du meines Wissens deine Aufwendungen (Reisekosten, Unterlagen für Seminare, etc) für diese Tätigkeit den Einnahmen gegenüberstellen und musst lediglich den tatsächlichen Gewinn daraus versteuern.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ....was anderes ist noch die sozialversicherung, die für selbständige einkommen anfällt: solltest du den geringfügigen jahresbetrag von ca 4100 für 2009 überschritten haben, dann musst du die versicherung an die sva nachblechen - und das kann auch unnötig teuer werden.
     
  5. kroko82

    kroko82 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    danke einmal für die Auskünfte, und zu den Fragen, ich hab ca. 1750 Euro mit meiner selbständigen Tätigkeit dazuverdient (also eh net so viel), und hab sowieso ein drittel weggespart für die Steuer, hab vorher schon einmal am Finanzamt angerufen und das ist mir so gesagt worden.

    Auf jeden Fall werd ich mich für nächstes Jahr gut beraten lassen müssen, denn da stehen sicher wieder einige Seminare an, da muss ich dann sicher aufpassen wegen der Sozialversicherung!

    Lg
    Barbara
     

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