1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Einkommenssteuererklärung Abgabetermin

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Jostein, 2 Juli 2007.

  1. Jostein

    VIP: :Silber

    Was ist wenn man diesen Abgabetermin nicht einhält? Irgendwann hab ich mal gelesen, daß es da eigentlich keine gesetzliche Handhabe gibt von seiten des Finanzamtes. Was sagen die Leute vom Fach dazu?
    J.
     
  2. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Geht es um die Einkommensteuer oder die Arbeitnehmerveranlagung?

    Bei ersteren wird das Finanzamt, wenn man den Termin versäumt hat, eine Aufforderung, eventuell garniert mit der Androhung einer Zwangsstrafe, schicken.

    Bei zweiteren, wenn das Finanzamt diese haben will (zB. weil ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde) ebenso, ansonsten ist man nach Ablauf der 5-Jahresfrist halt der/die Blöde, weil man Geld hat verfallen lassen.

    lg
    Dimple
     
  3. Jostein

    VIP: :Silber

    es geht um die Einkommenssteuer

    also gibt es eine gesetzliche Handhabe? Oder wird es nur einfach so praktiziert?
     
  4. TomK

    TomK Gast

    Also wenn das Finanzamt von Dir schon weiß, dann wirst Du mit Sicherheit irgendwann eine Aufforderung bekommen (Sie haben vergessen einzureichen bla bla bla). Da kannst Du eine Fristverlängerung beantragen, irgendwann drohen sie dann eine Zwangsstrafe an und irgendwann verhängen sie die dann auch, das ist aber ganz unterschiedlich. Die andere Variante ist, dass sie Dich nur einmal auffordern die Erklärung einzureichen, und wenn Du das ignorierst kommt irgendwann die Schätzung. Beides ist möglich, beides kann innerhalb von ein paar Wochen oder auch Monaten passieren, es gibt da keine Linie.
    Wenn Du von einem Steuerberater vertreten wirst dann ist das alles ganz anders, die haben eigene Fristen.

    Wenn das Finanzamt noch nichts von Dir weiß, dann kommt natürlich gar nichts. Unangenehm ist es nur dann, wenn die von Dir erfahren und Du Dich nie gemeldet hast - dann hast Du mit ziemlicher Sicherheit ein Finanzstrafverfahren am Hals.
     
  5. oglio01

    oglio01 Gast

    hy

    in papierform 30.04.
    per online 30.6.

    lg
    a
     
  6. Jostein

    VIP: :Silber

    die am finanzamt meinte online 2.7. Aber egal, mich hat´s prinzipiell interessiert.
    Wegen zwei Tagen macht sicher keiner einen Aufstand.
     
  7. Rabenmutter1

    Rabenmutter1 Gast-Teilnehmer/in

    2.7., weil der grundsätzlich vorgesehene 30.6. ein Samstag war und der nächste Werktag der 2.7.

    Grundsätzlich kannst du aber davon ausgehen, dass dich das Finanzamt bei Übersehen dieser Fristen bitten wird, bis irgendwann im September einzureichen. 14 Tage von der Aufforderung bis zum Einreichtermin sind Minimum, im Regel wird es ein Monat sein.

    Und die Zwangsstrafe bemisst sich an der noch offenen Einkommensteuerschuld: wo da nichts ist, wird auch nichts vorgeschrieben. Sprich, wenn du keine Nachzahlung haben solltest, geht die Androhung einer Zwangstrafe zunächst auch ins Leere, vorausgesetzt, du gibst die Erklärung ab, bevor du geschätzt wirst. Aber darauf willst du es ja gar nicht ankommen lassen, sehe ich ...
     
  8. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Ruf einfach an und erklär denen dein Problem. Die freuen sich sich so ur über jemanden, der sie NICHT anfäult, dass sie dir jede Frist gewähren. Erzählst ihnen halt ganz einfach, warum es diesmal ein bissl länger dauert. Das sind auch nur Menschen dort.
     
  9. Jostein

    VIP: :Silber


    Ich hab ja schon abgegeben. Ich bin eh viel zu feig um mich nicht an irgendwelche Fristen zu halten. Eine Bekannte von mir hat nur gemeint, sie hätte noch nicht und was dann passieren würde. Und ich bilde mir eben ein, daß ich irgendwo gelesen habe, daß es für solche Fälle eigentlich keine gesetzliche Handhabe gegen den Einzureichenden gibt. Wußte aber nicht mehr ob sich das auf D oder Ö bezieht.
     
  10. TomK

    TomK Gast

    Also in Österreich gibt es die Handhabe, und meines Wissens nach auch in D.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden