1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Einkommenssteuerausgleich ???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Chesterbub, 3 November 2011.

  1. Chesterbub

    Chesterbub Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich bitte um eure Hilfe bzw Erfahrung!

    Ich bin hauptberuflich 40h/Woche als Angestellte tätig und habe ein Jahresnettoeinkommen (ohne 13 und 14 Gehalt) von rd. € 21.000.

    Nebenberuflich möchte ich auf selbstständiger Basis im Bereich Wellness arbeiten und erwarte ein Jahresnettoeinkommen von € 5.000.
    Zum absetzten hätte ich ca 10.000 km in Jahr
    ansonsten habe ich keine Ausgaben/Einnahmen

    Kann mir jemand sagen wie ich die Steuer die ich zurückzahlen muss korrekt berechne?
    Nach meiner Rechnung (wenn ich Einkommen aus Hauptberuf mit dem Einkommen aus Nebenjob zusammenrechne) würde ich mehr an Steuern bezahlen als ich im Nebenjob verdienen würde.
    Das kann ja nicht sein oder?

    Bitte um Info!

    Danke! :)
     
  2. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Erstens einmal kann ich mir nicht vorstellen, dass Du außer den Kilometern nichts abzusetzen hast. Keine Versicherungen? Kein Wohnraum, der absetzbar ist? Keine Kinderbetreuungskosten? Keine Fachliteratur, Fortbildungen etc? Keine Diäten bei den Fahrtkosten möglich?

    Dann vermischt Du grad brutto und netto irgendwie. Dein Einkommen gibst Du netto an, d.h. für das hast Du ja schon Steuern bezahlt. D.h. du musst nur für die 5000€ nachzahlen. Alles, was Du abzusetzen hast, auch wenn es nur die Kilometer sind, zieht sich dann davon ab. Ich rechne jetzt einmal der Einfachheit halber so, als wärest Du mit Deinem Haupteinkommen schon in der 50% Steuerklasse (von der Du aber noch meilenweit entfernt bist) - nur, damit die Zahlen einfacher sind zur Erklärung.

    Nachzuzahlen an Steuern wären dann 2500€ (50% von den zusätzlich gearbeiteten 5000€, die ja noch nicht versteuert sind. Die Steuerklasse ist auf Dich und Dein Gesamteinkommen bezogen, hängt also nicht von der Höhe des Zuverdienstes ab. Somit wärest Du also auch bei den 5000€ in der 50% Steuerklasse - in der Realität ist das bei Dir aber ein weit niedrigerer Steuersatz)

    Davon könntest Du aber wieder für die 10.000km 10000*42c absetzen. Dh 50% von diesem Produkt würden wieder steuerwirksam, und um dies vermindert sich dann der zu zahlende Betrag.

    Verständlich?
     
  3. eizra

    eizra Gast-Teilnehmer/in

    Also mehr Steuern als du verdienst zahlst du bestimmt nicht.

    Für die 10000 km (wirklich so viel für Dienstfahrten?) kannst du Kilometergeld von 0,42/km als Ausgaben verrechnen, das ergibt also: 4200 Euro.

    5000 - 4200 = 800 Gewinn

    Dann zählst du den Gewinn zu deinem unselbständigen Bruttoeinkommen (inkl. 13. und 14. Gehalt) und gibst die Summe hier ein:
    http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html

    Die Einkommensteuer für den unselbständigen Verdienst zieht dir schon dein Arbeitnehmer ab, den Rest musst du noch dem Finanzamt nachzahlen.

    Und du darfst nicht die Sozialversicherung für die selbständige Arbeit vergessen. Wenn du ein unselbständiges Einkommen hast und selbständig dazuverdienst, musst du dich ab einem selbständigen Gewinn von über € 4.488,24 bei Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden und ca. 25% Versicherung dafür bezahlen.
     
  4. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Und dies stimmt sicher. Ich geb wieder als Beispiel den Höchststeuersatz. Wenn Du hauptberuflich 60.000€ brutte jährlich verdienst, zahlst Du 30.000€ an Steuern. Ganz unabhängig davon, ob Du noch einen Nebenjob hast oder nicht. Und wenn dieser Nebenjob ein 5000€ Job ist, dann hast Du schon mit Deinem normalen Gehalt ein Vielfaches dieses Einkommens an Steuern bezahlt (die 2500€, die Du dann noch für den Nebenjob an Steuern zahlst, fallen bei dem Betrag kaum noch auf. Aber der Nebenjob wird natürlich immer unrentabler, wenn Du in einer höheren Steuerklasse bist)
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dem muss ich widersprechen, da du zum Einen die Lohnsteuer nicht vom Bruttoverdienst sondern der LStBMG zahlst und zum Anderen durch die gestaffelten Lohnsteuersätze die 50% erst bei mehr als 60.000,-- Euro LStBMG zum Tragen kommen.

    @TE:

    Dein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis wird bereits bei der Lohnverrechnung versteuert, d.h. du musst "nur" für das 2. Einkommen Steuer nachzahlen im Zuge der Einkommensteuererklärung.

    Zu versteuern ist nicht der Bruttoverdienst bzw. Umsatz sondern, du ziehst erstmal deine Betriebsausgaben ab und die SV-Beiträge (die du ab einer bestimmten Grenze zahlen musst) was deine LstBMG ergibt.
    Von diesem zahlst du die Lohnsteuer, wobei du mit einem Steuersatz von 43,215% rechnen solltest.
    Dieser gilt ab einer LStBMG von mehr als 25.000 Euro (die du mit deinem Angestelltenverhältnis bereits erreichen dürftest) bis 60.000 Euro, darüber hinaus gelten 50% LSt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, ich war zu ungenau. Es war aber nur exemplarisch gemeint.
     
  7. Chesterbub

    Chesterbub Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mich bei den Km verdrückt, es sind 1000 nicht 10.000.
    Mir fällt gerade ein, ich hätte da noch vor eine Betriebshaftpflicht und Transportversicherung zu machen (Kosten ca 40 Euro im Monat).
    Geschäftsräume hab ich in dem Sinne nicht,bewahre die Ware zu Haus auf.
    Kinder habe ich auch keine,alsoauch hier nichts abzusetzen.

    Verstehe ich das nun richtig:

    Ich rechne nun nur von den 5000 euro Nebenverdienst die Steuern aus -rd 42 %

    Ich würde das jetzt so rechnen: 5000/100*42= 2100
    von dem ziehe ich nun 420 € ab (für 1000*0,42 km Geld)
    und zusätzlich € 480 für die Versicherung im Jahr

    Würde bei mir eine Steuernachzahlung von € 1200 ergeben.

    Kommt das in etwa hin?

    :confused:
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nein, du musst zuerst den Betriebsgewinn errechnen da dieser Basis für die Steuerberechnung ist:

    5000
    - km Geld
    - Versicherung
    - sonstige Betriebsausgaben
    = Gewinn und davon sind die ca.42% Steuer abzuführen.

    LG
    Mats
     
  9. Chesterbub

    Chesterbub Gast-Teilnehmer/in

    ok alles klar jetzt!
    danke für die info!

    ganz schön viel,wasman da zurückzahlen muss-ich glaub da überleg ich mirs noch ob das überhaupt rentabel ist,da ich außer versicherung und km nichts abzuschreiben habe :(
     
  10. Moonlight2804

    Moonlight2804 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    na also wenn die 5000€ tatsächlich das Selbständige Bruttoeinkommen sind (wahrscheinlich ein Provisionseinkommen), dann muss man noch die SV abziehen, bzw. nachzahlen, oder !?
     
  11. eva101

    eva101 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du mit deinem Nebengewerbe Einnahmen-Ausgaben-Rechner bist und nicht bilanzierst, und dein Jahresumsatz unter 220.000 Euro liegt, dann kannst du auch eine Betriebsausgabenpauschalierung machen.
    Das erhöht deine Ausgaben.
    Nachlesen kannst du hier:
    http://m.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Pauschalierung/Pauschalierung.htm
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden