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Einkommenssteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von GoblCC, 19 Februar 2010.

  1. GoblCC

    GoblCC Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Eine Frage an die Finanzexperten:

    Letztes Jahr (2008) hatte ich an Einkommen KBG, selbstständige Tätigkeit (aber immer UNTER der geringfügigkeitsgr.) und eine unselbständige Teilzeitstelle. Hab dann Steuerausgleich gemacht - also Einkommenssteuer musste ich (formhalber) machen damit ich arbeitnehmerveranlagung machen konnte.

    So und heuer - also im Jahr 2009 hatte ich Bezüge aus KBG, selbstständige Tätigkeit (immer unter geringf. - Gesamteinnahmen fürs ganze Jahr um die € 3000,- ), Arbeitslosengeld, und geringfügige Beschäftigung mit Selbstvers.
    Muß ich für dieses Jahr jetzt auch eine Einkommenssteuer machen?
    Denn Arbeitnehmerveranlagung brigt ja eh nix also hätte eh kein Guthaben oder so. Und div. Abschreibungen kommen bei meinem Mann rein.

    Hab irgendwas im Kopf das man nur eine Einkommenssteuererklärung machen muß wenn man eine Aufforderung vom Finanzamt bekommt.

    Kurz zusammengefasst: Muß ich irgendeine steuererklärung abgeben ja oder nein?

    Weiß jemand bescheid?
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ich würde eine machen, weil vielleicht kriegst ja Negativsteuer zurück.
     
  3. Xenesthis

    Xenesthis Gast-Teilnehmer/in

    Oh jetzt wollt ich gscheit sein, aber ich weiss nur, das man einen Steuerausgleich machen muss, bei mehr als 2 zahlenden Stellen wo man gemeldet ist!


    lg
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sobald dein steuerpflichtiges Einkommen 11.945,-- übersteigt und du neben dem Einkommen als unselbstständig Erwerbstätige noch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von mehr als 730 Euro im Veranlagungsjahr bezogen hast, bist du zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.

    Allerdings bin ich mir bei deiner Konstellation nicht sicher, wie es nun mit ALG, geringfügiger Beschäftigung und Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit gerechnet wird zumal das ALG zwar steuerfrei bezahlt wird aber doch bei der Steuerberechnung wiederum berücksichtigt wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. GoblCC

    GoblCC Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch für eure Antworten!

    @ MatsBM

    Kann ich was falsch machen wenn ich eine Einkommenssteuererklärung mach?

    Bin mit Alg, geringfügig. Besch. und selbstständiger Tätigkeit unter € 6000,- (daher kann ja mein Mann Alleinverd. beantragen - KBG zählt ja nicht dazu) und mit allem zusammen noch immer weit unter € 11 000,-.

    Und weißt du die kann ich auch über finanzonline machen oder? Hab noch nicht nachgeschaut...

    Danke :wave:
     

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