1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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einkommenssteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hemmama, 9 September 2007.

  1. hemmama

    hemmama Gast-Teilnehmer/in

    halli!
    ich hab ne frage bezüglich einkommenssteuer:
    ich bin freier dienstnehmer.ich möchte prüfen, ob ich über die 10.000 euro grenze kommen , weiß aber nicht ob ich das einkommen abzüglich der sozialabgabe(krankenversicherung) nehmen soll oder das brutto gehalt?
    lg hemma

    Steuerpflicht

    Freie Dienstnehmer und freie Dienstnehmerinnen sind einkommensteuer-, jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden. Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen.

    Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis, die über einen Betrag von EUR 10.000,-- für das Jahr 2007 (EUR 10.000,-- für das Jahr 2006) hinausgehen, müssen versteuert werden.

    Gibt es neben den Einkünften als freie Dienstnehmer oder als freie Dienstnehmerin noch lohnsteuerpflichtige Einkommen (aus nichtselbstständiger Arbeit oder Pension), dann liegt die Grenze für das steuerfreie Jahreseinkommen 2007 bei EUR 10.900,-- (für das steuerfreie Jahreseinkommen 2006 bei EUR 10.900,--).
     
  2. Q

    Q Gast

    Die Sozialversicherung ist als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten voll abzugsfähig.
     
  3. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    immer alles abziehen, das ist dann dein Gewinn und der wird besteuert
     
  4. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Honorar abzüglich Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung abzüglich tatsächliche Ausgaben (alternativ dazu Betriebsausgabenpauschale von 6% bzw 12% - je nach Tätigkeit berechnet vom Honorar)
     
  5. WSLWoina

    WSLWoina Gast-Teilnehmer/in

    Da gibts eine nette Möglichkeit den Jahresüberschuss zu reduzieren.

    Hat was mit Investition usw zu tun.

    Schreib mir einfach eine PN dann geb ich dir weitere Infos
     
  6. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Die kann man auch öffentlich geben (damit jeder unbeeinflusst entscheiden kann, wo er sich seine Wertpapiere kauft und ob es überhaupt Sinn macht):

    http://www.wkw.at/docextern/abtfinp.../FreibetraginvestierteGewinneab2007EARwko.pdf

    Kurzfassung: für Einnahmen/Ausgaben-Rechner besteht ab 2007 die Möglichkeit, einen Steuerfreibetrag in Höhe von maximal 10% ihres Gewinnes geltend zu machen, insoweit im selben Kalenderjahr bestimmte Investitionen (auch bestimmte Wertpapiere) in Höhe des Freibetrages getätigt worden sind. Für diese Investitionen gilt eine Behaltefrist von vier Jahren - sonst kommt es zur Nachversteuerung!!!

    Gilt nicht für Vollpauschalierer;)
     

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