1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Einkommenssteuer bei Vermietung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Maiensee, 4 Mai 2013.

  1. Maiensee

    VIP: :Silber

    Hallo. Wer weiß, wie ich das über Finanzonline mache? Immer, wenn ich das entsprechende Formular anklicke und über Finanzonline öffnen will, komme ich nur bis zur Hauptseite und dann zur Anmeldung. Und wie gehts dann weiter? Geht das mit der Bürgerkarte überhaupt? Brauche etwas Hilfestellung. Danke.
     
  2. Q

    Q Gast

    Mit der Anmeldung für Lohnsteuerzahler geht das mW gar nicht. Du musst beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und mit der dann einen vollen Zugang für die "große" ESt-Erklärung. Die Lohnsteuer ("den Jahresausgleich") brauchst du dann nicht mehr extra machen, das geht mit der ESt-Erklärung mit.
     
  3. Q

    Q Gast

    Wenn es allerdings nur vergleichsweise geringe Einkünfte sind, gibts auch entsprechende Rubriken auf dem Jahresausgleich. Nur weiß ich nicht, bis zu welcher Grenze die Finanzämter akzeptieren, dass du einfach die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausrechnest (abz. Werbungskosten/Betriebsausgaben dafür) und in einer einzigen Zahl meldest.
     
  4. Mira

    Mira Gast-Teilnehmer/in

    Bis zu einem jährlichen Zusatzeinkommen von EUR 760,-- (zusätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) musst du dieses nicht beim Finanzamt melden.

    Bist du drüber gilt (wie Q bereits erklärt hat): Steuernummer beim Finanzamt beantragen und Einkommensteuererklärung abgeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind dann im Formular E1b zu erfassen.
     
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