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Einkommensabhängiges Kindergeld - optimale Ausnutzung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von OutOfStep, 30 Januar 2012.

  1. OutOfStep

    OutOfStep Gast-Teilnehmer/in

    Hallo allerseits,

    ich bitte um Bestätigung bzw. Berichtigung zu meinem Verständnis zum einkommensabhängigen Kindergeld.

    Berechnung Variante 1

    Beginn Mutterschutz ist Juli, also werden die Netto-Einkommen der Monate April, Mai und Juni herangezogen. Dazu kommen 17 % Aufschlag für die beiden Sonderzahlungen.

    Berechnung Variante 2 (Günstigkeitsrechnung)

    Jahreseinkommen von 2011 x 0,62 + 4.000,- dividiert durch 365

    Schlussfolgerung

    Generell scheint Variante 2 die bessere Variante zu sein, da hier zusätzliche Sonderzahlungen/Boni miteinfließen. Variante 1 zahlt sich nur aus, wenn in den letzten Monaten ein eklatanter Gehaltssprung stattgefunden hat.

    Offene Frage

    Zählen bei Variante 1 Bonuszahlungen zur Berechnung (zB Bonuszahlung von 1 Monatsgehalt im Mai)? Das würde natürlich wieder den Ausschlag in Richtung Variante 1 geben.

    Blick in die Zukunft

    Es sollte problemlos möglich sein, das einkommensabhängige Kindergeld zu beziehen und zB trotzdem 24 Monate in Karenz zu gehen, richtig?
    Wenn innerhalb der Karenzzeit ein 2. Kind kommt, so kann wieder das Einkommen vor dem ersten Kind als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, richtig?

    Vielen Dank für eure Antworten!
     
  2. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    welche variante (1 oder 2) zur Berechnung herangenommen wird, entschiedet die GKK, weil, wie der Name schon sagt, sie eine Günstigkeitsrechnung durchführen, d.h., die Variante, bei der du mehr bekommst, wird es.

    Boni fliessen mit ein, bei mir war es so, denn es wird ja der Netto Bezug zur Berechnung verwendet.


    wenn du im 2. Jahr der Karenz ohne Bezug vom KBG schwanger wirst, hast du Anspruch auf Wochengeld, das soweit ich das verstanden hab, vom letzten EK (also dem vor der 1.ss) berechnet wird. Allerdings kannst du dann nicht nochmal EK-abh. KBG beziehen, weil du ja keine 6 Monate sozverspfl. EK nachwiesen kannst, sprich, nix in den Topf eingezahlt hast. Also bleibt dir nur die Pauschalvariante.

    Alles Gute! :wave:
     
  3. tondy

    VIP: :Silber

    @baby11: es ist genau umgekehrt. eaKBG wird sie wieder bekommen, Wochengeld nur wenn die Schutzfrist für Kind 2 vor dem ersten Geburtstag von Kind 1 beginnt.


    eaKBG bekommt sie, weil Elternkarenz einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt und dieser 6 Monats-Nachweis somit erfüllt sind (siehe Folder KBG des Ministeriums).

    Bezüglich Wochengeld darf ich help.gv.at zitieren: "Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld bekommen dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen."
     
  4. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Wobei es hier auch schon ein neues OGH-Urteil gibt (find nur grade keinen link): Man muss "bloß" vor Ende des EaKBG von Kind 1 wieder schwanger werden, dann kriegt man trotzdem Wochengeld für Kind 2 wie bei Kind 1, auch wenn man zwischendurch unbezahlt in Karenz bleibt. Das EaKBG für Kind 2 steht einem aber auch zu, wenn man nach dem Ende des EaKBG schwanger wird, das Kind 2 aber vor dem Ende des 2. Lebensjahres von Kind 1 kommt (dann halt schon ab Geburt, da kein Wochengeld).
    Kompliziert das Ganze ;) - und ich bin mir sicher, dass sie das in den nächsten Monaten / Jahren noch mindestens 3 mal umdrehen, also jetzt schon danach planen ist glaub ich sinnlos ;):D
     
  5. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    mea culpa!
    dachte, wenn man 2J in Karenz ist, aber nur eines davon KBG bezieht, dass es dann anders ist...
     

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