1. Reden wir miteinander ...

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Einkommensabhängiges KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Doulatobe, 31 Oktober 2010.

  1. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin noch am überlegen, ob ich mich für die lange Variante des KBG, also 30 Monate zu € 436,- entscheiden soll oder für das einkommensabhängige Modell.

    Leider hilft mir der Online-Vergleichsrechner da auch nicht weiter, weil ich meine Dokumente dazu nicht finde und daher meine steuerpflichtigen Einkünfte und SV-Beiträge nicht korrekt angeben kann.

    Ich hatte im Jahr 2004 brutto 2.400 € verdient, dazu kamen aber noch Diäten von ca. 700,- €. Könnt ihr mit diesen Zahlen was anfangen bzw. mir sagen, ob sich bei diesem Gehalt das einkommensabhängige KBG auszahlt? Würde da für mich insgesamt eine höhere Summe an KBG rauskommen, als bei der 30+6 Variante?

    Mein Mann würde so und so nicht in Karenz gehen und ich bleibe sicher auch länger als nur 1 Jahr daheim (habe dann nämlich schon 3 Kinder). Es geht mir drum wo insgesamt mehr Geld rauskommt. Ich könnte es mir ja dann sparen und selbst einteilen auf z.b. 3 Jahre verteilt....

    Danke für Eure Hilfe,
    doulatobe
     
  2. knom76

    knom76 Gast-Teilnehmer/in

    Warst du 2004 das letzte mal arbeiten?
    Du beommst 80% vom Wochengeld. Also durchschnittliches Nettogehalt (plus aliquoten Urlaub) der letzten 3 Monate
     
  3. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Es wird ja eine Vergleichsrechnung gemacht von
    1. 80% des Wochengeldes
    2. Rechnung basierend auf dem Gehalt des letzten Jahres, in dem man kein KBG bezogen hat.
    2005 kam mein 1. Kind auf die Welt, also war 2004 mein letztes Jahr ohne KBG. Seitdem habe ich in jedem Jahr bis jetzt KBG bekommen, habe aber schon immer wieder dazwischen auch gearbeitet. Eben auch im letzten halben Jahr, sodass ich jetzt Anspruch aufs Wochengeld für mein 3. Kind habe.

    Meine Frage ist nur, ob bei der Vergleichsrechnung dann das Gehalt aus dem Jahr 2004 genommen wird. Was für mich wesentlich günstiger wäre, da ich damals Vollzeit gearbeitet habe und während der letzten Jahre nur Teilzeit.
     
  4. knom76

    knom76 Gast-Teilnehmer/in

    Glaub ich schon, weil es steht ja etwas von Günstigkeitsrechnung. Und wenn du ab 2005 immer KBG bekommen hast, müssten sie das von 2004 machen.
    Ganz sicher kann es dir die Arbeiterkammer sagen
     
  5. treble.clef

    VIP: :Silber

    ich würd auch fragen, ob da 2004 herangezogen wird.

    falls es das wird, kannst nicht mit dem brutto monatsgehalt rechnen, sondern mit dem jahreseinkommen laut steuererklärung von diesem jahr. hast du eine gemacht für 2004? da stehen dann die jahreseinkünfte drauf, wo die abschreibungen etc berücksichtigt sind.
     
  6. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe für 2004 eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, über Finanz Online. Allerdings kann ich die Daten nicht mehr einsehen, da das nur für die letzten 5 Jahre geht.

    Nehmen wir mal an, es wird tatsächlich 2004 herangezogen, wie gesagt hatte ich rund 2.400 brutto (zusätzliche Diäten sind ja eigentlich keine Einnahmen, sondern nur Spesenersatz). Was kommt denn dann ungefähr raus beim einkommensabhängigen KBG?

    Ich muss das ja vorher wissen, ob es in Summe mehr ist als bei der 30+6 Variante, sonst würde ich die nehmen. HILFE!

    Danke,
    doulatobe
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich bin nicht 100%ig mit dem Thema vertraut welches JAhr des Einkommens als Basis für dich herangezogen wird, von der Berechnung sei soviel dazu gesagt:

    Unter der Voraussetzung dass dein durchschnittliches Monatsgehalt 2400 Euro Brutto betragen hat, kämen wir auf ca. 1600 Euro Netto.
    Für das Wochengeld werden jedoch 13./14. Gehalt auch berücksichtigt, d.h. dieser Betrag um (ich glaub) 17% erhöht und ergäbe ein Wochengeld von monatlich ca. 1870 Euro.

    Das einkommensabhängige KBG wiederum beträgt 80% vom Wochengeld, das wären in dann ca. 1500 Euro.

    Wenn du nun den Bezugszeitraum bis zum 12.Lebensmonat deines Kindes mit den zu erhaltenden KBG der Variante 30+6 gegenüberstellst, siehst du wo mehr rauskommt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Dani2k

    Dani2k Gast-Teilnehmer/in

    ich frag gleich da...

    ich bin auch grad am überlegen.

    wenn ich zwei jahre daheim bleib aber nur ein jahr kbg bekomme werd ich ja im zweiten ja nicht versichert sein wie regelt ihr das dann??
     
  9. treble.clef

    VIP: :Silber

    mitversichern mit lg oder gg
     
  10. Dani2k

    Dani2k Gast-Teilnehmer/in

    kostet das was?? (muss man ja auch einrechnen wenn man wissen will wie man am besten aussteigt ;))
     
  11. treble.clef

    VIP: :Silber

    nein, mit kind kostet es nichts. nur bei kinderlosen ehepaaren würde es einen prozentualen anteil kosten.
     
  12. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    In meinem Fall kommt in Summe mehr raus, wenn ich einkommensabhängiges KBG nehme. Ich muss das Geld dann halt eisern auf ein Sparbuch legen und davon 2 1/2 Jahre zehren.
    Aber es wäre finde ich schade Geld zu verschenken. Und im 1. Lebensjahr meines Kindes habe ich bestimmt kein Problem damit, dass ich nicht sehr viel dazuverdienen darf, denn da habe ich eh wenig Zeit, um auswärts zu arbeiten.
    Was man übrigens auch in die Kalkulation einberechnen sollte ist, dass ein Ehepartner keinen Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen kann und das sind ja auch viele hunderte Euro im Jahr. Mein Mann wird jedenfalls weder 2011 noch 2012 diesen Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen können.
    Trotz alldem lohnt es sich doch, man muss einfach durchrechnen, bei welcher Variante mehr rauskommt.
     
  13. fonxx

    fonxx Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt das wirlich so?
    So wie ich das gelesen habe hängt der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht vom Kinderbetreuungsgeld ab, sondern ob man Anspruch auf Familienbeihilfe hat.
    Im EStG steht dazu unter Voraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag:
    [...]ein Steuerpflichtiger mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und mindestens ein Kind, für das einer der Partner Familienbeihilfe bezieht, vorhanden ist.[...]

    Außerdem von vielen hundert Euro kann keine Rede sein, bei einem Kind ist der Absetzbetrag 494 Euro im Jahr, das heißt, man bekommt vielleicht ~ 200 Euro im Jahr mehr ausbezahlt
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    @fonxx:

    Ich weiss nicht wie du darauf kommst, dass beim AVAV mit 1 Kind iHv. 494,-- der Auszahlungsbetrag nur rund 200 Euro betragen soll?
    Der AVAB wird jedenfalls in voller Höhe ausbezahlt entweder in Form von Steuergutschrift oder bei nicht steuerpflichtigem Einkommen sogar in Form von Negativsteuer.

    @Doulatobe:

    Während des KBG-Bezugs steht deinem Mann sehrwohl der AVAB zu, sofern dein steuerpflichtiges Einkommen (inkl. Wochengeld, jedoch nicht das KBG) nicht mehr als 6000,-- Euro beträgt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  15. fonxx

    fonxx Gast-Teilnehmer/in

    @ MatsBM: Danke, das wußte ich nicht. Ich hatte angenommen, das ist wie bei Werbungskosten und mindert nur das steuerpflichtige Einkommen.
     
  16. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    @Doulatobe:

    Während des KBG-Bezugs steht deinem Mann sehrwohl der AVAB zu, sofern dein steuerpflichtiges Einkommen (inkl. Wochengeld, jedoch nicht das KBG) nicht mehr als 6000,-- Euro beträgt.

    Liebe Grüße
    Mats[/QUOTE]

    Genau das ist es ja. Das einkommensabhängige KBG gilt als Einkommen, nur die anderen KBG-Varianten nicht. Somit komme ich über die 6.000,- Euro jährlich hinaus.
     
  17. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in


    Da wir bald 3 Kinder haben werden, geht es da wirklich um viele hundert Euro, denn folgendes gilt für den Alleinverdienerabsetzbetrag 2010 für 2 oder mehr Kinder:
    2 Kinder: 669 Euro
    +220 Euro für jedes weitere Kind

    Also geht es da in unserem Fall um fast 900 Euro!!!
     
  18. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Quelle dieser Information würde mich interessieren, weil auch das das einkommensabhängige KBG gleich wie die anderen KBG-Varianten NICHT zum Einkommen im Sinne des AVAB gehört.
    Meine Infoquelle ist übrigens das Finanzamt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  19. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Kann gut sein, dass ich das falsch verstanden habe - hoffentlich!
    Diese Info hatte ich von einer AK-Seite. Dort stand das Folgende:

    Kinderbetreuungsgeldbezug und Unterhalt

    Das Kinderbetreuungsgeld und der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld gelten weder als Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteiles. Unterhaltsansprüche werden dadurch nicht gemindert.

    Das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gilt als Einkommen des beziehenden Elternteiles und mindern dessen Unterhaltsansprüche!


    So wie Du es schreibst, würde es ja bedeuten, dass nur steuerpflichtiges Einkommen für die Berechnung der Verdienstgrenze gilt und mein Mann dann doch den AVAB beantragen kann! Wäre super.
     
  20. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der markierte Teil bezieht sich auf den Unterhaltsanspruch des ea. KBG beziehenden Elternteils, das hat aber nichts damit zu tun dass das KBG nicht zu den Einkünften in Bezug auf den AVAB zählt.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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