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Einkommensabhängiges KBG - Zuverdienstgrenze

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lisi00017, 20 März 2012.

  1. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Leute!

    Ich hätte nun die Möglichkeit neben meinem 40h. Job noch für eine kleine Firma Buchhaltungsarbeiten zu machen.
    Das Ganze würde über die Ausstellung von Honorarnoten (monatl. ca.150 - 200) laufen.
    Allerdings hätten wir aber auch vor nächstes Jahr über Kinder nachzudenken. In meinem Fall würde dann das einkommensabh.KBG in Frage kommen. In der Firma wäre ich in der Zeit sicher geringfügig beschäftigt was ja auch geht. Aber die Honorarnoten würden dann auch dazugerechnet werden oder?
    Dann würde ich den Anspruch verlieren, sehe ich das richtig?
    Falls dies der Fall ist, werde ich die Buchhaltungsarbeiten nicht annehmen!
     
  2. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    genau, da kannst du nur geringfügig dazu verdienen. aber warum machst das nicht jetzt, wenn du erst nächstes Jahr anfangen willst schwanger zu werden. bis das kind dann da ist, dauert es auch noch und wer weiß, ob es gleich klappt.
    außerdem wenn du geringfügig in deiner firma bleibst und dann noch honorarnoten schreiben kannst, dann rechne dir durch, ob eine andere kbg-variante nicht auch sinnvoll ist.
     
  3. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    Danke, für deine schnelle Antwort.
    Es wäre eine gute Bekannte die unbedingt will das ich das für sie mache. Nur irgendwie stellt das für mich nur Probleme dar. Ich muss ja die Honorarnoten dann auch versteuern und muss Gewerbe anmelden oder?
    Ich denk mir nur, warum fang ich mir das jetzt an und nächstes Jahr oder in 2 muss sie sich dann erst recht wieder wen anderen suchen.
    Auf der anderen Seite, warum auch nicht wer weiß wann´s wirklich mit Kindern klappt.
     

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