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einkommensabhängiges KBG - Frage Spezialfall

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Xalapa, 3 August 2011.

  1. Xalapa

    Xalapa Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir auskunft geben:

    mein erstes kind ist am 19.04.2009 geboren. ich war bis zum 18.04.2011 in Karenz (mit dem AG schriftlich vereinbart). der neuerliche Mutterschutz von meiner tochter hat am 17.05.2011 begonnen. Die genau 4 wochen dazwischen war ich Vollzeit bei meinem AG beschäftigt.
    ich lese nun aus dem Blatt der GKK zum neuerlichen KBG Antrag für kind 2, beim Einkommensersatzsystem:

    Für das ea KBG muss,...., in den letzten 6 monaten vor der Geburt des Kindes durchgehend eine tatsächliche, in Österreich sv-pflichtige, Erwerbstätigkeit ausgeübt werden (......, bei aufrechtem Dienstverhältnis: Zeiten des Muschutzes und gesetzliche Elternkarenzzeiten bis max. zum 2. Geburtstag eines kindes werden einbezogen).

    genau das ist bei mir der fall:
    ca. 2 monate Mutterschutz,
    davor ca. ein Monat VZ-Beschäftigung,
    davor drei monate Elternkarenz.

    GKK und AK meinen ich habe keinen anspruch- ich lese aber aus dem fetten das genaue gegenteil- gibts hier profis, die mir erklären können, warum ich NICHT anspruchsberechtigt bin?


    LG
    X, die schon ganz verwirrt ist von diesem "amtsdeutsch"
     
  2. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    das wäre der gesamte Text aus help.gv

    Erwerbstätigkeit in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes
    (Es muss sich um eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit handeln. Eine Selbstversicherung, freiwillige Weiterversicherung, Mitversicherung etc. reichen nicht aus.
    Die Erwerbstätigkeit muss durchgehend in den letzten sechs Monaten vor der Geburt tatsächlich ausgeübt worden sein. Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen sind zulässig. Zeiten des Erholungsurlaubes oder der Krankheit stellen grundsätzlich keine Unterbrechungen dar. Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) gelten bei aufrechtem Dienstverhältnis als Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Zudem gilt die gesetzliche Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz (VKG) bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres eines älteren Kindes als Erwerbstätigkeit.)
    dh du warst 3 Monate in Karenz noch in Karenz, dann 1 Monat arbeiten und bist dann in den Mutterschutz gegangen?
    ich würd mal bei der AK nachfragen
     
  3. Xalapa

    Xalapa Gast-Teilnehmer/in

    danke fürs rauskopieren des gesamten textes-

    ja ich war in gesetzl. karenz, 1 monat arbeiten und dann im mutterschutz, ak hab ich ja eh auch gefragt- die hat anscheinend diesen text wieder nicht gefunden :rolleyes:

    lg
    x
     
  4. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    sorry hab vorher deine Erklärung mit GKK und AK überlesen :eek:

    das hab ich jetzt noch gefunden
    Sie können sich mit Ihren Fragen aber auch an das Familienservice des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend unter der Telefonnummer 0800/240 262 (kostenlos aus ganz Österreich) wenden.
     
  5. Blaufrosch

    Blaufrosch Gast-Teilnehmer/in

    Nach dem Wortlaut des Textes würde Dir schon das eaKBG zustehen.
     
  6. Xalapa

    Xalapa Gast-Teilnehmer/in

    update:

    @catfeeder: danke für die Hotlinenummer vom Ministerium- die haben mir dort rechtgegeben. Heute hab ich dann den Antrag bei der GKK abgegeben- der herr dort hat sich auch noch einmal für mich schlau gemacht- er meinte aber wiederum es steht mir nur deshalb zu, weil ich bis zu den 4 wochen Vollzeitbeschäftigung nahtlos davor ein jahr geringfügig gearbeitet hab (das hab ich dem herrn vom ministerium gar nicht mitgeteilt und trotzdem meinte er so wie wir auch, dass ich anspruch habe)- so les ich das aus dem text zwar nicht heraus- egal ich hab's jetzt auf jeden fall beantragt- mal sehen wieviel ich dann wirklich bekomme- es wird nämlich das gehalt von 2008 herangezogen...

    lg und danke nochmals,

    X
     
  7. Xalapa

    Xalapa Gast-Teilnehmer/in

    hallo leute,

    wollte euch nur kurz ein update zu meinem Fall geben: zum Glück hab ich nicht aufgegeben um mein eaKBG zu kämpfen- nun bekomme ich von allen Varianten "am meisten raus". Ein Tipp noch an alle die überlegen welche Variante für sie am besten ist: glaubt nicht zwangsweise an eure 1. Anlaufstelle/Info- und versucht aus eurem Steuerbescheid rauszurechnen wie viel euch zusteht,

    lg
    X
     

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