1. Reden wir miteinander ...

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einkommensabhängige KBG und 2. SS

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von dyfa, 23 Juni 2011.

  1. dyfa

    dyfa Gast-Teilnehmer/in

    Hallo :wave:

    Ich bekomme jetzt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bleibe 2 jahre in Karenz (Dienstverhältnis besteht noch).

    Wie funktioniert das jetzt finanziell, wenn der Karenz vom 1. Kind übergeht in der Karenz fürs 2. Kind?? Kann ich für das 2. Kind auch das e.KBG bekommen? Wird das dann berechnet vom letztes Wochengeld (also vom ersten Kind) oder vom letzten Einkommen?

    Ich habe im Internet gesurft und gesucht, aber nichts gefunden. Wer kann mir weiterhelfen??

    Danke!! :love:
     
  2. nickii79

    VIP: :Silber

    das kommt drauf an, wann du wieder schwanger wirst.

    solltest du während des bezuges des ea-kbg schwanger werden (also vorm 1. geburtstag des 1. kindes), steht dir wochengeld zu, und zwar 125 % vom ea-kbg (tagessatz) und du kannst dann wieder das ea-kbg wählen und bekommst wieder gleich viel.

    solltest du erst danach schwanger werden und du gehst nicht mehr arbeiten vor kind nr. 2 (weil es noch in der karenz kommt, oder du bei "arbeitsbeginn" schon in wochenschutz bist), steht dir KEIN wochengeld zu und du musst eine pauschalvariante des kbg wählen.
     
  3. dyfa

    dyfa Gast-Teilnehmer/in

    Das mit dem Wochengeld hab ich mir gedacht.

    Aber es steht nicht geschrieben dass man in der Karenzzeit auch Karenzgeld beziehen musst, nur das es dann vom Letzte Wochengeld/Gehalt berechnet wird.

    Erwerbstätigkeit in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes
    (Es muss sich um eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit handeln. Eine Selbstversicherung, freiwillige Weiterversicherung, Mitversicherung etc. reichen nicht aus.
    Die Erwerbstätigkeit muss durchgehend in den letzten sechs Monaten vor der Geburt tatsächlich ausgeübt worden sein. Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen sind zulässig. Zeiten des
    Erholungsurlaubes oder der Krankheit stellen grundsätzlich keine Unterbrechungen dar. Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) gelten bei aufrechtem Dienstverhältnis als Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Zudem gilt die gesetzliche Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz (VKG) bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres eines älteren Kindes als Erwerbstätigkeit.)

    Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080611.html

    Hmmm, vorm ersten Geburtstag von Kind 1 wird es sich nicht mehr ausgehen... :D
     
  4. nickii79

    VIP: :Silber

    hmmm, stimmt. vll weiß jemand anderer genauer bescheid?
    ich war bis jetzt immer der meinung, dass ich aufgrund des fehlenden wochengeldanspruches keine grundlage für das ea-kgb habe. aber interessiert mich jetzt auch.

    wir fangen ja jetzt wieder zu basteln an (baby wird im oktober 1 jahr alt)
     
  5. dyfa

    dyfa Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe jetzt mal rausgefunden das der Sozíalversicherungsanstalt sich auskennen müsste und habe einen Email geschickt, falls ich schlauer geworden bin dann werde ich es hier reinstellen, vl. nutzt es dir was!!

    Wünsch ich dir auf jeden Fall alles gute und hoffe es klappt dann bald :hug::love:
     
  6. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    dieses thema hatten wir in den letzten wochen/monaten hier schon öfters.

    kurz:
    es kommt nicht drauf an, wann du wieder schwanger wirst, sondern wann du deinen mutterschutz antrittst:

    • MuSchg beginnt während du noch eKGB beziehst: dann kriegst du als Wochengeld 125 % vom eKGB und kannst fürs 2.Kind natürlich auch wieder eKGB beziehen
      • MuSchG beginnt nach Auslaufen des eKGB, jedoch noch WÄHREND deiner Karenz (sprich DV muss noch aufrecht sein!): du kriegst Wochengeld wie bei Kind 1 und kannst auch dann wieder eKGB wählen. Dieses Wochengeld basiert dann auf einen OGH -Entscheid von vor einigen Monaten (in der Kleinen Zeitung gabs mal einen Artikel dazu), wissen vielleicht einige Mitarbeiter der GKK noch nicht....

        Das in aller Kürze; ist ganz schön kompliziert, das Ganze:eek:
     
  7. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    letzteres stimmt nicht; hier hab ich auch den link aus der kleinen zeitung dazu gefunden http://www.kleinezeitung.at/allgeme...chstrichter-bejahen-wochengeld-anspruch.story
     
  8. dyfa

    dyfa Gast-Teilnehmer/in

    Danke!! das klingt gut :D
     
  9. nickii79

    VIP: :Silber


    dieser artikel ist sehr ungenau formuliert bzw. waren bei erscheinen dieses artikels noch keine details bekannt.

    es kann (wie gesagt) sein, dass das mit der pauschalvariante nicht stimmt und man sehr wohl das eaKGB wie zuvor bekommen kann (@ dyfa: hast du da schon informationen von der gkk?), aber dass man bei schwangerschaftsbeginn nach dem ende des kbg-bezuges ist es definitiv so, dass KEIN anspruch auf wochengeld besteht!
     
  10. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    woraus leitest du das ab?

    in diesem thread wurde das schon mal diskutiert:http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=694413&highlight=mutterschutzgeld&page=5
    und da gabs auch neben dem artikel aus der kleinen zeitung auch einen aus einem AK Heftl: dort steht explizit drinnen, dass wochengeld auch dann zusteht, wenn die schutzfrist fürs zweite kind NACH ende des KGBbezuges, aber VOR ende der arbeitsrechtlichen Karenz beginnt.

    natürlich ist es klar, dass diese neuerung nicht von heut auf morgen an alle mitarbeiter der GKK durchdringt. wenn dort jemand gegenteiliges behauptet, einfach die beiden artikel schicken:rolleyes:;)
     
  11. nickii79

    VIP: :Silber

    sodala, folgende fragen hab ich vor einem monat an die gkk geschickt:

    1. [FONT=Calibri, Verdana, Helvetica, Arial]Laut dem neuen OGH-Urteil bekommt man ja bei einer neuerlichen Schwangerschaft während der Karenz wieder Wochengeld. Ich habe gehört, dass das nur der Fall ist, wenn man während des Kinderbetreuungsgeldbezuges schwanger wird. Ist das richtig? Das hieße, dass ich vor dem 1. Geburtstag meines Kindes wieder schwanger sein müsste, um Anspruch auf Wochengeld zu haben? [/FONT]
    2. [FONT=Calibri, Verdana, Helvetica, Arial]Wie berechnet sich der Beginn der Schwangerschaft? 280 Tage vorm Geburtstermin? [/FONT]

    und folgende antworten habe ich bekommen:

    [FONT=Calibri, Verdana, Helvetica, Arial]Antwort zu Frage 1 u. 2.
    Für einen neuerlichen Anspruch auf Wochengeld muss die 32. Woche vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft (Zeugung des Kindes) in den laufenden Kinderbetreuungsgeldbezug fallen.
    Außerdem muss der Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft (8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin) während des gesetzlichen Karenzurlaubes eintreten.

    [/FONT]
    [FONT=Calibri, Verdana, Helvetica, Arial]
    das heisst, fürs wochengeld muss man während des bezuges des kbg (das heisst beim ea kbg vor dem 1. geburtstag ) schwanger werden!

    auch das ak-heftl hat nicht die volle wahrheit geschrieben.
    [/FONT]
     
  12. jetali

    jetali Gast-Teilnehmer/in

    eine "kleine" Frage noch - vielleicht check ich's dann :eek:
    Geburt meines ersten Sohnes April 2010, eaKBG April 2010 bis April 2011, Karenz 2 Jahre mit Firma vereinbart. Erneut schwanger geworden im März 2011 (habe noch KBG bezogen), nicht verheiratet und nicht im gemeinsamen Haushalt gemeldet mit LG - hab mich somit nicht bei ihm mitversichern lassen und bin quasi "unversichert". Termin für Baby nummer zwei: anfang Dezember.
    lt. Auskunft der NOEGKK hab ich keinen Anspruch auf Wochengeld da ich nicht versichert bin, aus der heraus Anspruch auf Wochengeld kommen würde.

    Gehe mitte Juli nochmal auf die GKK um info einzuholen, aber vielleicht ist ja von euch wer schlauer oder weiss mehr ?! :confused:

    Vielen lieben Dank schon mal und sorry für die komplexe Frage.

    gruss
     
  13. nickii79

    VIP: :Silber

    erstmal glückwunsch zur ss!
    und zweitens: sorry, aber bist du wahnsinnig? schwanger und nicht krankenversichert? wie machst du bitte deine muki-pass-untersuchungen?
    warum hast du dich nicht selbst versichert?

    also ich weiss nicht, wie das in dem fall ist, aber ich würd schleunigst schauen, dass ich versichert bin!!!
     
  14. dyfa

    dyfa Gast-Teilnehmer/in

    Gratulation!! Und so schnell 2 hinter einander :D Find das toll.

    Bei uns ist ziemlich die gleiche Situation, aber wir heiraten jetzt noch bevor ich kein eaKBG mehr kriege so das ich mitversichert bin. Also kann ich dir dazu auch keine Info geben. Aber so wie Iris (glaub ich) schon gesagt hast, wie machst du das den jetzt? Wieso wolltest du dich nicht selber versichern? Das ist ja jetzt teurer (die ganze Untersuchungen usw) als wenn du dich selber versichern würdest oder nicht? Und zur Geburt bist du auch nicht versichert? Oder versicherst die später noch? Was wenn dann was schief gehen würde? Und wie wird dann das Baby versichert sein (oder machst es nach diese KBG-Zeit anders?)?:confused::confused::confused:
     
  15. jetali

    jetali Gast-Teilnehmer/in

    ich war im Mai zur ersten MuKi Pass Untersuchung, d.h da wäre ich theoretisch schon unversichert gewesen, war bei einem normalen Kassenarzt und die E-Card hat problemlos funktioniert. Wie das jetzt genau läuft, von wegen überhaupt keine Krankenversicherung - da erkundige ich mich beim nächsten GKK Besuch.

    Ich stehe noch in einem aufrechten Dienstverhältnis, tut das was zur Sache bei eventuell?!
     
  16. treble.clef

    VIP: :Silber

    nein.

    es gibt glaub ich 6 wochen übergangsfrist, da dürftest du im mai noch hineingefallen sein, ich würd eher gestern als heut bei der gkk anrufen!
     
  17. jetali

    jetali Gast-Teilnehmer/in

    vielen dank aufjedenfall für die Info, ich werde mich wohl schleunigst darum kümmern !
     
  18. dyfa

    dyfa Gast-Teilnehmer/in

    Hab telefonat von BVA bekommen: wenn die 2. SS eintritt bevor Maus 2 Jahre alt ist, dann kann man genau so das eaKBG bekommen, in der gleiche höhe! Über Wochengeld hat sie nichts gesagt fällt mir grad ein.
     
  19. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Schön langsam wirds echt immer lustiger... jeder schreibt was andres, bzw. bekommt eine andere Auskunft...

    Meine Auskunft von der AK ist die... Wenn ich nach dem 1. Kind nicht mehr arbeiten gehe, kann ich trotzdem fürs 2te Kind das ekabh. KBG beziehen, wenn das 2te Kind vorm 2. Geburtstag des 1. Kindes auf die Welt kommt. Wochengeld krieg ich natürlich nicht, weil ich nicht gearbeitet habe... dafür ab der Geburt das ekah. KBG...
     
  20. treble.clef

    VIP: :Silber

    magst nochmal fragen wegen dem wochengeld? tät mich sehr interessieren, was die dazu sagen!
     

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