1. Reden wir miteinander ...

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Einkommensabhängies KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von amanin, 15 September 2011.

  1. amanin

    amanin Gast

    Sorry falls das Thema schon gab, aber ich hab dazu ein paar Fragen.

    - Wie lange muss man da vorher gearbeitet haben?
    - Ab welchem Einkommen zahlt es sich ca aus?
     
  2. Petesahad

    Petesahad Gast-Teilnehmer/in


    Anspruchsvoraussetzungen:
    Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine tatsächliche sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt werden. Unterbrechungen von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis stellen keine Unterbrechungen dar.
    (Quelle)


    Ab einem Einkommen von über 1.200 Euro netto

    :)


     
  3. amanin

    amanin Gast

    :danke:
     
  4. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Nach meiner Berechnung zahlt sich das Einkabh. KBG ab einem Verdienst von ca. 1300 Euro netto aus...
    Bei 1.300 Euro netto kommt man auf ein einkabh. KBG von 1.230 Euro, auf 10 Monate aufgerechnet wären es 12.300 Euro. Das längste KBG (Variante 30+6) kommt auf insgesamt (für 28 Monate) 12.208 Euro. Also ein bisschen weniger als das einkabh. KBG bei einem Nettoeinkommen von 1.300 Euro...
     
  5. amanin

    amanin Gast

    Ah super, so genau! Danke. Mal schau ob das mit dem Job klappt das es sich auszahlt :D
     
  6. diavolessa

    diavolessa Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Die Sonderzahlungen werden dann mitgerechnet oder?

    LG
     
  7. amanin

    amanin Gast

    Wahrscheinlich schon, wirds beim Wochengeld ja auch.
    Aber wissen tu ichs nicht.
     
  8. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    Yup werden mitberechnet, so wurde es mir erklärt.
     
  9. amanin

    amanin Gast

    :danke:
     
  10. diavolessa

    diavolessa Gast-Teilnehmer/in

    Na super also bekommt ja eh fast das gleiche wie vorher bei mir sinds grad mal 80 Euro Unterschied *freu* :)
     
  11. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    ist auch der Grund warum jetzt doch mehr Väter auch einige Zeit in KArenz gehen können, weil eben gleich aussteigen (oder minimalst unterschied)

    Finde ich absolut super :)
     
  12. Iris78

    Iris78 Gast-Teilnehmer/in

    bei mir wurden die letzten drei monatsgehölter inkl. Überstunden zur berrechnung genommen, hatte glück das sie mir die überstunden genau zu diesen 3 monaten ausgezahlt haben und ich dann freigestellt wurde,
     
  13. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Mit dem Vergleichsrechner erhält man, wenn man alle Varianten ankreuzt zuletzt eine Übersichtsliste, find ich gut, da tut man sich leichter und es ist individuell angepasst.

    http://www.bmwfj.gv.at/Statische Seiten/KBGCalculatorLauncher.html

    Aufpassen:

    wer auch Anspruch auf die Beihilfe zum pauschalen KBG hat, der kann unter Umständen mit dem Einkommensersatz schlechter fahren.

    Und auch Eltern von Mehrlingskindern! Es gibt keinen Mehrlingszuschlag beim Einkommensersatz.

    Zusätzlich immer überlegen: wie viel will/kann/muss ich dazuverdienen während KBG, da beim Einkommensersatz nur geringfügiges Dazuverdienen erlaubt ist.

    Weiters wichtig: Nimmt auch der Mann KBG? Da muss man vielleicht nochmals extra rechnen.

    Alleinerzieherinnen müssen auch die Krankenversicherungsfrage nach Ende des Bezuges klären, wenn sie nicht wieder sofort arbeiten gehen.


    LG
    S.
     

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