1. Reden wir miteinander ...

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eine frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von HauerSandra1, 27 September 2007.

  1. HauerSandra1

    HauerSandra1 Gast-Teilnehmer/in

    hallo ihr lieben!!

    ich bin jetzt seit 13.november geringfühgig in der firma beschäftigt,(war schon vor der karenz in der selben firma) jetzt werd ich mit 1.november bzw 2ten november mit mehr stunden angemeldet, entweder teilzeit oder vollzeit darüber sind wir noch nicht einig,

    nun zu meiner frage . wie sieht das dann mit den weihnachtsgeld aus, bekomm ich das ganze oder nur aliquot?? kann mir da jemand weiter helfen??
     
  2. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst vom 1.1. 2007 bis 31.10.2007 das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld vom geringfügigem Gehalt
    Beispiel: 300 Monatsbezug - also 2 x 300 als Sonderzahlung ergibt 600 das dividierst du durch 12 und mulitplizierst es dann mit der Anzahl der Monate in denen du geringfügig beschäftigt warst also ergibt das 500,-- (aber da du wahrscheinlich schon das Urlaubsgeld bekommen hast - ziehst du den Betrag davon ab - also minus 300,-- ergibt einen Restbetrag von 200,-- Weihnachtsgeld aus der GERINGFÜGIGEN BESCHÄFTIGUNG!!)

    Weiters erhälst du vom 1.11. bis 31.12.2007 das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld von angenommen Brutto (Teilzeit) 1200/12*2 = 200,-- Weihnachtsgeld UND 200,-- Urlaubsgeld.

    Bei meiner Berechnung erhälst du sozusagen als Sonderzahlung im Dezember dann insgesamt 600,-- (bitte bei meinen angenommenen Zahlen!!)
    Hoffe ich habe dich nicht ganz verwirrt - kann dir das ausrechnen per PN

    lg
    Jasmine
     
  3. Darf ich fragen, woher du dich auf diesem Gebiet so gut auskennst :cool:

    :wave:
     
  4. MoonCatcher

    MoonCatcher Gast-Teilnehmer/in

    Da sie ja Urlaubsgeld bereits erhalten hat, bekommt sie dann nicht nur die Differenz für die zwei Monate noch nachbezahlt?

    edit: Ich glaube, das hast du bei deiner Rechnung doch schon berücksichtigt. Sry
     
  5. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Leider ist die Ansicht (auch unter Unternehmern älteren Jahrganges) noch immer, dass man das Urlaubsgeld für sagen wir einmal 3.3. bis 2.3. des folgenden Jahres geht - nur das ist schon sehr lange nicht mehr so.

    Wenn man unter dem Jahr eintritt, bekommt man aliquot die Sonderzahlungen also sowohl Weihnachts- als auch Urlaubsgeld für den Zeitraum in dem man in dem Jahr X beschäftigt war. Möglicherweise gibt es noch vereinzelt Kollektivverträge wo das nicht der Fall ist - vielleicht Bauarbeiter - nur da bin ich nicht sattelfest - aber in den klassischen Angestelltenkollektivverträgen ist es so.

    Es gibt 2 Dinge zu unterscheiden: Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch - Urlaubsgeld ist die Sonderzahlung (die 2. ist das Weihnachtsgeld) und Urlaubsanspruch ist die Anzahl der Urlaubstage die man innerhalb eines Urlaubsjahres (hier gilt oft die Regelung nach Eintrittsdatum)

    Ja, ich habe seit 14 Jahren die Personalverrechnerprüfung und mache für das Unternehmen meines Mannes, meiner Mutter(bis zu deren Pensionierung - jetzt nicht mehr) und meiner Freundin unter anderem auch die Abrechnungen. Nicht überall bin ich zu 100% sattelfest, aber die Aussagen die ich öffentlich tätige, davon bin ich überzeugt, dass sie stimmen.

    lg
    Jasmine
     
  6. HauerSandra1

    HauerSandra1 Gast-Teilnehmer/in

    danke eure antworten haben mir schon einwenig weitergeholfen, werd mi mal hinsetzen und herum rechnen

    lg sandra
     

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