1. Reden wir miteinander ...

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Ein paar fragen an euch Pflegefall/Nachname/Kinderausdrücke

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 19 März 2012.

  1. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    1) Stimmt es, daß im Pflegefall die pflegende Organisation Anrecht auf das Wohnhaus der Pflegenden hat, soferne dies nicht bereits 5 Jahre an Verwandte übergeben worden ist?

    2) Erhalten uneheliche Kinder wirklich automatisch den Mädchennamen der Mutter oder muß dies über Antrag geschehen ?

    3) was sind die Lieblingsausdrücke eurer Kinder (meiner: Klopapapier)
     
  2. Krueml

    Krueml Gast-Teilnehmer/in

    1. Das ist meines Wissens nach Landesrecht. In nö ist es so.

    2. Ja. Antrag, wenn das Kind den Namen des Vaters bekommen soll.

    3. " mossa, mossa, asi asi Kummadaaa :eek::eek:"
     
  3. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Mapa (Mischung aus Mama und Papa, wie Sohn zum Reden anfing und sich nicht so recht entscheiden konnte :D)
     
  4. Sentidos

    Sentidos Gast

    1. ist in Wien nicht so
    2. den aktuellen Namen der Mutter nicht den ledigen...seit 1992 in Wien
    per Antrag aber den Nachnamen des Vaters,auch wenn der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt
    3."hast du nix gelernt?"
     
  5. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    meine Tochter hat den Namen des Exmannes der Ex. es geht mir darum, ob kind den mädchennamen übernimmt oder den namen der mutter, wenn geschieden. ich nehme an, meine ex hat den antrag gestellt, den namen des exex für mein kind zu übernehmen (ich will es jetzt ja nicht kompliziert machen).
     
  6. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    :eek::eek::eek:

    wie jetzt?

    versteh ich das richtig: wenn der zu pflegende innerhalb der pflegezeit verstirbt, kann die orga ansprüche auf die immobilie geltend machen, obwohl es rechtmäßige erben gibt?
    dh., der zu pflegende muss das objekt bereits 5 jahre vorher "geschenkt" haben - wenn nicht, gehen die erben leer aus?

    obwohl das pflegepersonal bezahlt wurde? auf welcher grundlage basiert das? :confused:

    ich werd mal konkreter:

    mein dad besitzt ein haus, in dem er gepflegt wird. von zwei "selbständigen" pflegern, die über das NÖ hilfswerk vermittelt wurden und immer bar bezahlt werden.

    meine mum lebt mit in dem haus und wurde nicht extra testamentarisch bedacht. für die familie ist eh klar, dass das im todesfall dann ihr haus ist.

    heißt das jetzt, dass das NÖ hilfswerk tatsächlich anspruch auf das haus hat, falls mein dad in der pflegezeit verstirbt?

    wenn ja, fänd ich das den hellen wahnsinn. man bezahlt monatlich einen betrag an das hilfswerk, zahlt separat an den pfleger aus - ist ja eine bezahlte dienstleistung. und für mich mit der bezahlung abgegolten. warum sollten die einen "erbanspruch" haben?

    heißt das auch, dass sich meine mama brausen gehen kann, wenn mein papa jetzt ein testament macht, in dem er meiner mama das haus vererbt? weil es ja nicht schon vor 5 jahren passiert ist?

    oder hab ich da was falsch verstanden? :confused:
     
  7. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Das hast Du falsch verstanden.

    Es ist einfach so, dass zb. ein Mensch, der 850,-- Pension und sagen wir mal 600,-- Pflegegeld bezieht, also ein "Gesamteinkommen" von 1450,-- ist monatlich da, das Pflegeheim kostet pro Monat 3300,--. Ein kleiner Anteil vom "Gesamteinkommen", sagen wir 50,-- sind Taschengeld und die Pension + das Pflegegeld bekommt das Pflegeheim, also 1400,--, so fehlen im Monat 1900,-- auf die tatsächlichen Kosten v. 3300,-- und sollte der Pflegebedürftige eine Immobilie besitzen, die 1900,-- von den Kindern nicht aufgebracht werden (können), so werden diese nach dem Tod des Erblassers/Besitzers der Immobilie in Rechnung gestellt.
    Angenommen er wurde 10 Monate dort gepflegt, dann wären das 19.000,-- Euro, die aus der Verlassenschaft an das Pflegeheim fließen, der Rest ins normale Erbe, welches unter den Hinterbliebenen aufgeteilt wird entweder nach gesetztl. Lage oder nach Testament und das geht eben so weit, bis das Erbe eben u.U. aufgebraucht ist. Brauchst ja nur mal zu überlegen, wenn jemand jahrelang gepflegt werden muss, was da für Kosten auflaufen...
    Und das Schöne daran ist, bei jemanden, der eben kein Vermögen besitzt, schluckt das der Staat (d.h. wenn das Geld weg ist aufgrund von teuren Autos, Urlaube, verlebt, dann gibt es nichts, worauf sie zurückgreifen können, wenn jemand eisern gespart hat und hart gearbeitet hat und dann was da ist, dann ist es spätestens eben im Pflegefall weg - das finde ich sowieso total ungerecht einfach).

    Und selbiges gilt eben auch, wenn der Schenker innerhalb von 5 Jahren ein Pflegefall wird, so muss der Geschenkenehmer eben diese Summe aufbringen oder eben das Objekt verkauft werden und daraus die anfallenden Pflegekosten bezahlt werden und da dies grundbücherlich sichergestellt wird, könnte es eben u.U. sogar zu einer Zwangsversteigerung führen, wenn der neue Besitzer sich das nicht leisten kann und das Haus nicht verkaufen möchte. Die Ehefrau hat aber bis zu deren Ableben ein Wohnrecht darin.
     
  8. Maritina

    VIP: :Silber

    und was ist, wenn dem zu Pflegenden seit Jahren ein halbes Haus gehört, und die andere Hälfte seinem Nachkommen? KOmmt damm die Pflegeanstallt ins Grundbuch und kann den Verkauf erzwingen?
     
  9. dani30

    VIP: :Silber

    Zu den Namen, das Kind bekommt automatisch den momentanen Namen der Mutter, egal ob sie noch ihren Mädchennamen trägt oder den ihres Ex Mannes, dass das Kind den Mädchennamen der Mutter annimmt ist glaub ich nur dann möglich wenn dies auch die Mutter macht, Namen des Vater nur über Antrag möglich.
     
  10. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, nachdem der zu Pflegende verstorben ist, wird sein Eigentumsanteil verwertet, d.h. verkauft, dabei sicher dem anderen Haushälftebesitzer ein Vorkaufsrecht gegeben bzw. ist ja der Nachkomme, wenn keine anderen Geschwister u. Ehefrau mehr vorhanden, der potenzielle Erbe. Ist die Haushälfte am Markt zb. 100.000,-- wert und durch die Pflege sind Kosten in dieser Höhe entstanden, dann ist der neue Eigentümer der Staat und kann eben die Haushälft verkaufen. Wenn der Nachkomme sagt, interessiert mich alles nicht, macht damit, was Ihr wollt und es sind in diesem Haus 2 komplett getrennte Wohneinheiten vorhanden, dann wird faktisch eben eine Wohneinheit davon verkauft + halber Garten etc. oder wenn keine getrennten Wohneinheiten vorhanden sind sondern eben nur am Papier derjenige die Hälfte besaß, dann kann es zu einer Teilungsklage mit anschließender Zwangsversteigerung kommen.
     
  11. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    ah, ok, jetzt kenn ich mich aus. :)

    herzlichen dank für die genaue erklärung! :wave:
     
  12. kiwu2012

    kiwu2012 Gast-Teilnehmer/in

    Kind bekommt automatisch den aktuellen Namen der Mutter und KANN über Antrag jeden Namen annehmen, den die Mutter je geführt hat und auch den den Vaters.
     
  13. Maritina

    VIP: :Silber

    Danke !! :wave:
     
  14. SarahKay

    VIP: :Silber

    Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt selbst den Namen des Exmann hatte, dann hat sie keinerlei Antrag gestellt/stellen müssen, dass deine Tochter auch diesen Namen bekommt.
    LG Sarah
     
  15. Acryl

    Acryl Schönling
    VIP: :Silber

    1. Keine Ahnung
    2. Ja
    3. Das wird ab morgen das Lieblingswort des Söhnchens. Bestimmt! :zaub:
     
  16. Erdbaerin

    Erdbaerin Gast-Teilnehmer/in

    Das muss ich mir im Moment auch den ganzen Tag über anhören...:boes:
     
  17. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in

    :confused:
    Lässt sich die Mutter grad scheiden und will den Namen des jetzigen Mannes ablegen?
    Dann würde die Mutter ihren Mädchennamen wieder erlangen, und nicht den Namen des Exex. Für das Kind müsste ein eigener Antrag gestellt werden. Dass es genauso heissen sollte wie ein Elternteil, wird sicher anerkannt. Egal wo der Elternteil seinen Namen aufgegabelt hat.
    Muss glaub ich eh pflegschaftsgerichtlich genehmigt werden. Da hättest Du auch ein Äußerungsrecht.
    Nimmt sie selber den Namen vom Exex an? Geht das überhaupt?
    Soviel ich weiss, muss man irgendeinen Bezug zu dem Namen haben. So ganz freie Wahl hat man nicht. (Also ich kann nicht hingehen und sagen, ich möchte bitteschön Habsburger heissen oder, bei der neunten Scheidung sagen, ich möchte den Namen vom vierten Ehemann).
    Und nein, eine Scheidung wird nicht als "Bezug zum Namen" gewertet.
     
  18. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in

    Wirklich? :kopkra:
    Das finde ich skurill. Kann man grundsätzlich jeden Namen wieder annehmen, den man je geführt hat?
     

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